Roundtable PKV
Nach der Wahl ist vor der Wahl!

„Der Status Quo und ein Blick in die Zukunft des Gesundheitssystems sowie der Krankenversicherungen“ stand im Fokus des Expertengesprächs Mitte Oktober in Wiesbaden.
Die Zukunft des Gesundheitswesens und der damit verbundenen Krankenversicherungssysteme stehen in engem Zusammenhang mit dem Ergebnis der Bundestagswahl. Seit dem 27. September 2009 und den anschließenden Koalitionsverhandlungen zwischen den neuen Regierungspartnern Union und FDP ist bekannt, dass Veränderungen stattfinden. Die genaue Zukunft des Gesundheitssystems steht jedoch noch in den Sternen.
Acht Jahre war Ulla Schmidt für das Ressort Gesundheit zuständig, ehe die Ministerin still die Bühne der Politprominenz verließ. Über ihre Leistungen lässt sich streiten – Fakt ist jedoch, dass auch der junge 36-jährige Nachfolger Philipp Rösler noch viel Arbeit mit dem chronisch kranken System „Kranken- und Pflegeversicherung“ haben wird. So wurde gemäß des so genannten Schätzerkreises für dieses Jahr ein Finanzloch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2,3 Mrd. Euro und für das nächste Jahr von 7,5 Mrd. Euro errechnet. Grund: Wirtschaftskrise und Ausgabensteigerung der Ärzte. Ein Thema, das auch im Rahmen des Roundtable PKV erörtert wurde.
finanzwelt: Wie hoch ist das Finanzloch der PKV?
Dr. Helmich: Das Äquivalenzprinzip stellt in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Gleichgewicht zwischen Beitrag und Leistungen sicher. Bei steigenden Ausgaben ist die Erfüllung des Äquivalenzprinzips durch die Möglichkeit von Beitragsanpassungen gesichert.
finanzwelt: Diese müssen dann doch sehr hoch sein, oder?
Richter: Nein, dies ist nicht notwendigerweise der Fall. Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren. Hier müssen Junge durch ihren Beitrag die höheren Gesundheitskosten für Ältere mitfinanzieren. Gleicht sich das nicht mehr aus, so kommt es zu einem Defizit. So entstehen zum Beispiel die Probleme der GKV auch aus demographischen Gründen in Verbindung mit dem Aus- bzw. Wegfall von Beitragszahlern. Das ist bei der PKV nicht der Fall, weil wir die Tarife aufgrund risikoadäquater Kollektive kalkulieren. Demnach betrifft uns eine Altersverschiebung des Kollektivs nicht – wenn sich die Gesundheitskosten nicht erhöhen.
Dr. Helmich: Zusätzlich haben wir im Vergleich zur GKV noch den Nachhaltigkeitsvorteil durch die Bildung von Alterungsrückstellungen. Das Kapitaldeckungsprinzip der PKV sorgt dafür, dass es durch das reine Älterwerden der Versicherten nicht zu Kostensteigerungen kommt.
finanzwelt: Thema Basistarif: Welche Risiken bringt dieser für die PKV?
Telger: Der Basistarif wird zu einem Auffangbecken für Versicherte, die aufgrund mangelnder Bonität nicht in der Lage sind, eine gute private Absicherung zu finanzieren. Das gleiche gilt für Kranke, die entweder keine Vorversicherung besessen haben oder aus med. Gründen wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurden. Der Tarif stellt seine Versicherten in Art, Umfang und Leistungshöhe den GKV-Patienten gleich. Leistungen werden selbst dann erbracht, wenn keinerlei Beitragszahlungen vorgenommen werden. Die Aufwendungen hierfür sind von den Nicht-Basistarif- Versicherten zu tragen. Entscheidend ist die Zahl der schlechten Risiken. Die Gefahren des Basistarifes kommen erst auf uns zu. Zum Jahresende werden all jene, die ein Jahr in Beitragsverzug sind, in den Basistarif umgestellt. Wo herrscht denn hier der Solidargedanke?
Richter: Die Beiträge für den Basistarif sind schon heute aufgrund der Höchstbeitragsregelungen nicht ausreichend kalkuliert; den Ausgleich trägt der Gesamtbestand. Und was passiert darüber hinaus? Nach Einführung des Basistarifs gehen Sozialämter in Deutschland dazu über, Hilfebedürftige mit privatem Krankenversicherungsschutz gegen deren Willen aus einem preiswerteren und besseren PKV-Tarif in den teureren Basistarif zu schieben. Die Ämter nutzen dabei ein vom Gesetzgeber bewusst geschaffenes Schlupfloch, um bei finanziell hilfebedürftigen Versicherten im Basistarif einen Großteil der Sozialhilfelasten für die Krankenversicherung auf die PKV abzuwälzen. Damit wird die Spirale der systematischen Unterfinanzierung des Basistarifs mit seinen Belastungen auf die übrige Versichertengemeinschaft an Schärfe noch einmal zunehmen.
Im Rahmen der gesundheitspolitischen Vereinbarungen sahen CDU/CSU und FDP ähnliche Probleme. Die Koalition bekennt sich zu der auch vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Beobachtungspflicht, um bei einer Überlastung der Privatversicherten durch den Basistarif das Gesetz nachzubessern. Die Beitragslücke für Hilfebedürftige soll ebenso überprüft werden wie die Kombination reduzierter Beiträge im Basistarif mit privaten Zusatzversicherungen. Im Gesundheitswesen geht es am Ende, wie fast überall im Leben, nur um das liebe Geld. Wie also das Finanzloch stopfen? Eine Möglichkeit wäre sicherlich das Streichen von gesetzlichen Leistungen, wie dies schon einmal angedacht war (Thema Zahnersatz).
finanzwelt: Denken Sie grundsätzlich, dass gewisse gesetzliche Leistungen zeitnah gestrichen werden?
Richter: Kurzfristig denke ich nicht, dass gewisse Leistungen gestrichen werden. Mittel- bis langfristig müsste man aber über Rationalisierungs- bzw. Priorisierungsmaßnahmen nachdenken. Ich denke auch, dass Leistungseinschränkungen, z. B. im Bereich der versicherungsfremden Leistungen, sicherlich Gegenstand aktueller Koalitionsverhandlungen sein könnten – mehr aber auch nicht. Aus wahltaktischen Gründen dürfte es aber bestimmt schwierig sein, hier entsprechende Ansätze zu diskutieren und umzusetzen. Sicher ist aber, dass viele in der GKV über die Notwendigkeit der privaten Zusatzvorsorge Bescheid wissen.
Dr. Helmich: Dies wird durch unsere aktuelle Continentale-Studie 2009 unterstützt. Demnach sagen 86 % der GKV-Versicherten, private Vorsorge sei für eine gute medizinische Versorgung notwendig.
Dabei hatte Ulla Schmidt seinerzeit mit der Einführung des Gesundheitsfonds gehofft, dass sich die Situation im Gesundheitswesen verbessert. Sie versprach zwar keine „blühenden Landschaften“, doch wie schon der Titel des Gesetzes „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" aussagt, war zentrales Element der Reform die Stärkung des Wettbewerbs, um die Wirtschaftlichkeit und Transparenz unseres Gesundheitswesens zu verbessern.







