Negativberichterstattungen und Sammelklagen
- Neue rechtliche Entwicklungen und denkbare Folgerungen -
- Ein Zwischenstand -
Die von Dorothee Schöneich, Michael Oehme, Prof. Dr. Karl–Georg Loritz und Dr. Klaus-R. Wagner seit 2001 initiierte „Tafelrunde“ ist ein im Schlosshotel in Kronberg jährlich zusammenkommender Gesprächskreis für Initiatoren, Vetriebsgesellschaften, Wirtschaftsjournalisten, Bankenvertreter, Berater und Wissenschafter, die sich Jahr für Jahr mit Zukunftsfragen der Immobilienkapitalanlagenbranche befassen.
Als ich im Jahre 2001 in einem Vortrag darauf aufmerksam machte, Unternehmen/Personen im Kapitalanlagebereich würden sich auf amerikanische Verhältnisse einstellen müssen, wurde dies damit abgetan, dies sei für Deutschland nicht zu befürchten. Drei Beispiele verdeutlichen jedoch, daß sich immer mehr meine damalige Einschätzung zu bewahrheiten scheint:
- Das Phänomen immer zahlreicherer Anlegerschutzanwälte, die untereinander im Wettbewerb stehen, hat dazu geführt, daß Unternehmen des Kapitalanlagebereichs immer häufiger medialen Angriffen und Vorverurteilungen ausgesetzt sind. Wie man damit umgehen kann, wurde beschrieben.
- Immer häufiger ist in der Kapitalanlagebranche, aber auch außerhalb derselben, festzustellen, daß Presse mit Negativberichterstattungen aufwartet, die meist nicht die Folge seriöser Recherche sind, sondern oftmals als Ziel der Verunglimpfung von Marktteilnehmern dienen. Die Ursachen wurden beschrieben.
- Als neue Entwicklung zeichnet sich ab, daß vermeintlich oder wirklich geschädigte Kapitalanleger damit eingeworben werden, sich an Anlegerinteressengemeinschaften zu beteiligen, um gegen Marktteilnehmer Haftungsprozesse zu führen. Wie dies geschieht, wurde beschrieben.
Im folgenden sollen die Entwicklungen zu Negativberichterstattungen und Sammelklagen aufgezeigt werden und Hinweise zur Diskussion gestellt werden, wie man damit umgehen könnte.
(Dr. Klaus-R. Wagner)







