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Die U-Kasse nach oben gehebelt

Neues Versorgungskonzept für Besserverdiener

Dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein. Die Frage, wie man diese Versorgungslücke mit einem möglichst geringen finanziellen Aufwand schließen könnte, beschäftigt deshalb viele Arbeitnehmer, vor allem aber die Arbeitnehmer die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung verdienen. Bei diesem Personenkreis ist die Lücke dramatisch hoch.

Der 1. Januar 2002 spielt eine ganz besondere Rolle: Ab diesem Tag treten 3 Neuregelungen in Kraft: die Riester-Rente, die Neuordnung der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und die Arbeitgeberpflicht, Betriebsrenten durch Gehaltsumwandlung zu gewähren. Wenn man bedenkt, dass fünf Formen einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stehen, stellt sich natürlich die Frage: Welchen Weg wählt man?

Einen „Königsweg“ für alle Arbeitnehmer gibt es nicht, auch wenn dies einige Gewerkschaften glauben machen wollen. Man muss ganz klar nach dem Alter, dem Einkommen, der Stellung im Betrieb und der Anzahl der Kinder differenzieren. Als Anlagemöglichkeit stehen die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung zur Verfügung.

Für die einkommensschwächeren Gruppen mit Kindern empfiehlt es sich, eine Direktversicherung, den Pensionsfonds oder in Einzelfällen eine Pensionskasse (wenn im Betrieb vorhanden) für eine Gehaltsumwandlung zu wählen. Bei diesen kann dann auch die Zulage aus der „Riesterreform“ mit beantragt werden.

Lösungen jenseits der „Riester-Thematik”

Durch die Begrenzung der Umwandlungshöhe von maximal 2160 Euro jährlich im Westen und 1600 Euro im Osten scheiden diese drei Formen für Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze als optimale Lösung definitiv aus. Für Geschäftsführer ist eine Direktzusage, bei der in Aktien und Immobilienfonds rückgedeckt wird, plus eventuell einer rückgedeckten U-Kasse, die rentabelste Form.

Für Arbeitnehmer, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist die rückgedeckte U-Kasse die intelligenteste Lösung. Der Grund dafür liegt darin, dass es steuerlich gesehen keine Grenzen für die Höhe der Umwandlung (bei DV, PF, PK 4% der BBG) gibt. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen greift aber die Begrenzung von 2160 Euro, was aber bei einem Einkommen oberhalb der BBG nicht relevant ist. Ein Arbeitnehmer kann somit bei einem monatlichen Bruttogehalt von 5000 Euro jederzeit, 500 Euro monatlichen zugunsten einer rückgedeckten U-Kasse umwandeln und spart dabei 183 Euro pro Monat, also 2196 Euro pro Jahr an Steuern (Steuerkl. III inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, siehe Beispiel). Somit spielt die Streichung für eine Sozialversicherungsfreiheit ab 01.01.2009 bei dieser Gehaltsumwandlung keine Rolle. Ebenfalls als absolut positiv zu werten ist die Tatsache, dass die Form einer rückgedeckten U-Kasse nicht zulagenfähig nach Riester ist. Somit greifen die ganzen Nachteile (im Speziellen schlechte Renditen durch den hohen Verwaltungsaufwand und die volle nachgelagerte Besteuerung) nicht. Im Gegenteil, es können bei der Auszahlung aus der U-Kasse noch viele Freibeträge jährlich genutzt werden.

Der besondere Kick

Innovative Unternehmen arbeiten derzeit an Lösungen („hausinternen U-Kassen”), die die Möglichkeit einer Rückdeckung über eine Fondspolice mit Beitragserhaltungsgarantie geben. So auch die PBF AG. Bislang ist dies in Deutschland jedoch noch ein Novum. Denn diese Form der Rückdeckung verspricht eine um bis zu 2,5-fach höheren Auszahlungswert gegenüber einer normalen Kapitallebensversicherung. Somit wird mit dieser Form der Rückdeckung innerhalb des steuerlich attraktivsten Weges der U-Kasse die besonders große Lücke für die Arbeitnehmer oberhalb der BBG geschlossen.

Fazit:

Die Rückdeckung mit einer Fondspolice mit Beitragserhaltungsgarantie innerhalb der U-Kasse ist der ideale Weg für eine Arbeitgeberfinanzierte Form der Betriebsrente. Im Speziellen aber die Top-Lösung einer Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer, die oberhalb der BBG verdienen.

Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand.

Die Höhe der Umwandlung ist nicht auf die 4% der BBG begrenzt und kann dadurch mit höheren Bruttobeträgen bedient werden.

Die U-Kasse ist nicht „riesterfähig“ somit haben wir eine dauerhafte Klarheit und sind nicht mit den vielen Nachteilen behaftet. (z. B. die jährliche Korrespondenz).

Die Form ist bilanzneutral

Kann zu den anderen Formen (DV,PK,PF und DZ) jederzeit parallel dazu installiert werden. Die Verträge werden gegen eine kleine Gebühr von der U-Kasse selbst verwaltet. Das einzigartige Konzept, die Rückdeckung in eine Fondspolice mit Beitragserhaltungsgarantie zu investieren, ermöglicht eine höhere Auszahlungsleistung (um 2,5 fache). Gehaltsumwandlung mittels U-Kasse verlagert Einkommen aus den Phasen der Hochbesteuerung (aktives Arbeitsleben) in Phasen der Niedrigbesteuerung (Ruhestand).

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