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Datum: 13.10.2011

Neuregelung bei den Provisionsgrenzen fast beschlossene Sache

© Foto: ewolff - Fotolia.com
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Aus Berlin kommen gute Nachrichten für die Vermittler. Schon länger ist die Provisionsbegrenzung dort ein Diskussionsthema. Aus der Bundeshauptstadt ist zu hören, dass die zuerst sehr konsequent geplante Deckelung der Provisionen nun doch wohlwollender für den Vermittler ausfallen wird.

(fw/ck) So soll die maximale Provisionshöhe nicht wie zunächst geplant bei höchstens 2,67 % (entspricht 8 Monatsbeiträgen) der Bruttobeitragssumme, sondern jetzt bei höchsten 3,3 %( entspricht 9 Monatsbeiträgen) liegen dürfen. Des Weiteren will man die Stornohaftung bei der privaten Kranken-und Lebensversicherung auf 60 Monate ausweiten. Auch wird klargestellt, dass die Stornohaftung nicht greift, wenn die Stornierung eindeutig nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers liegt. Ein weiteres Zugeständnis an die Branche ist, dass die Neuregelungen nicht wie anfangs geplant zum 1. Januar 2012, sondern erst vier Monate später am 1. April 2012 in Kraft treten sollen. Über alle Änderungen wird der Finanzausschuss des Bundestages in der kommenden Woche abschließend beraten.

www.bundestag.de


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