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The Day After

Nichtversicherte lassen sich mit ihrer Krankenversicherung noch viel Zeit

Seit 01. April 2007 gilt die Krankenversicherungspflicht für gesetzlich Versicherte – d. h. der Krankenversicherungsschutz ist ab dem 01.04.2007 von der gesetzlichen Krankenkasse sicherzustellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Jahrzehnte zurückliegt. Hier kann es allerdings passieren, dass jemand ungewollt durchs System rutscht.

„Wer sich nicht von selbst bei den Krankenkassen meldet, wird nicht erkannt – wie auch? Denn bislang war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass Krankenkassen registrieren, wer die Kasse verlässt und erst recht nicht die Gründe für einen Weggang“, so Ann Hörath, Pressereferentin beim BKK Bundesverband. „Wen also sollten die Kassen kontaktieren? Außerdem hat der Gesetzgeber klar geregelt, wer aktiv werden muss: Derjenige, der eine Versicherung braucht.“

Sollte sich jemand erst verspätet melden, tritt die Versicherungspflicht bzw. Mitgliedschaft und damit Beitragspflicht rückwirkend ein. „Dadurch hat der Nichtversicherte die seit Eintritt der Versicherungspflicht angefallenen Beiträge sowie ggf. Säumniszuschläge und Mahngebühren nachzuzahlen. Es lohnt sich für ihn also nicht, wenn er so lange wartet, bis er durch den Eintritt eines Leistungsfalls gezwungen wird, sich zu versichern“, so Michaela Gottfried, Leiterin des Bereichs Kommunikation Verband der Angestellten-Krankenkassen AEV Arbeiter-Ersatzkassenverband.

Regelungen zur PKV. Eine Versicherungspflicht für die, die der PKV zuzuordnen sind, besteht erst ab dem 1. Januar 2009, ab da müssen Nichtversicherte, die zum PKV-System gehören, in den dann neu geschaffenen Basistarif „eintreten“. Seit Juli dieses Jahres – sechs Monate früher als im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen – gibt es zudem die Möglichkeit, sich im bisherigen Standardtarif der PKV ohne Risikoprüfung und -zuschläge zu versichern. Es besteht Kontrahierungszwang. Für die Bezahlbarkeit (Reduzierung bei niedrigem Einkommen) gelten die gleichen Regelungen, wie sie künftig für den Basistarif ab 2009 vorgesehen sind.

Wichtig hierbei: Für Nichtversicherte, die sich erst 2008 oder noch später zum Eintritt in ihre alte PKV entscheiden können, wird es teuer. Die PKVs wollen nur bis zum 31. Dezember 2007 laufende Behandlungen übernehmen, wobei die Rechnungen der ersten 3 Monate ab Versicherungsbeginn nicht bezahlt werden. Eine Wartezeit von 8 Monaten gibt es bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Schwangerschaft und Psychotherapie. Der Termin zum 31.12.2007 ist vor allem wichtig für chronisch kranke Menschen, denn ab 2008 wollen die privaten Krankenversicherer laufende Behandlungen nicht mehr übernehmen.„Wer später kommt, muss damit rechnen, dass seine neue Versicherung für bereits bestehende Erkrankungen die Behandlungskosten nicht übernimmt“, so PKV-Verbands - direktor Volker Leienbach. „Denn diesen so genannten Leistungsausschluss hat der Gesetzgeber mit der Gesundheits - reform nicht verboten. So droht Nichtversicherten in der privaten Pflegever - sicherung beim Eintritt nach dem 31.12.2007 sogar je nach Alter und Gesundheitszustand ein Pflegebeitrag, der den gesetzlichen Höchstbeitrag von 60 Euro um ein Vielfaches übersteigt.“

(Marc Oehme)


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