Aktienfondssparpläne als Tilgungsalternative?
Noch vor wenigen Jahren als Innovation gefeiert, heute als Spekulation verteufelt.
Der Grundgedanke einer Tilgungsalternative in Form eines Aktienfondssparplanes ist recht einfach darzustellen. Zur Erklärung stellen Sie sich bitte ein Hypothekendarlehen wie einen hohen Schuldenberg vor. Während dieser Schuldenberg bei einer annuitätischen Finanzierung durch die regelmäßige Tilgung von Beginn an in immer größer werdenden Teilen abgebaut wird, so verfolgt das Modell der Tilgungsaussetzung - oder auch als Festdarlehen bezeichnet - ein ganz anderes Ziel.
Bei dieser Darlehensform bleibt der Schuldenberg in der Regel über die gesamte Finanzierungsdauer in gleicher Höhe bestehen, hingegen durch den Betrag, welcher anfänglich als Tilgung zur Verwendung gekommen wäre, parallel ein Guthabenberg, bspw. anhand eines Aktienfondssparplanes, aufgebaut wird. Das Modell sieht vor, dass erst dann, wenn dieser Guthabenberg so groß ist wie der Schuldenberg, das Darlehen in einer Summe zurückgeführt werden soll. Für den Fall, dass die Schuldzinsen nicht den Werbungskosten zugerechnet werden können – wie z.B. bei der Finanzierung vermieteter Immobilien – hat diese Form der Darlehensrückführung eigentlich nur dann eine Daseinsberechtigung, wenn die durchschnittliche Wertsteigerung der Aktienfondsanteile mit einem vertretbaren Chance – Risiko – Verhältnis deutlich höher liegt als der Schuldzins, der für das Hypothekendarlehen zu entrichten ist.
Insbesondere der zuletzt dargestellte Zeitraum vom 31.12.1987 bis zum 31.12.2002 mit einer durchschnittlichen Wertsteigerung in Höhe von 3,27% p.a. ruft die Kritiker dieser Finanzierungsform auf den Plan. Zudem gilt es anzumerken, dass der Zinssatz für ein Hypothekendarlehen mit einer 15jährigen Zinsbindung in der Zeit um 1986 bis 1987 bei gut 11% gelegen hat. Diese immense Diskrepanz zwischen dem zu zahlenden Schuldzins und der erreichten Wertsteigerung lässt bei vielen Darlehensnehmern und deren Beratern große Zweifel daran aufkommen, ob dieses Modell tatsächlich als Alternative für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie herangezogen werden sollte.
> Kann ich beim häufig weniger gut informierten Darlehensnehmer diese Zweifel noch verstehen, so treiben mir viele hoffentlich besser informierte Berater oftmals die Schamesröte ins Gesicht, wie sie gegen dieses Modell argumentieren.
> Aber jenen semiprofessionellen Finanzierungsberatern, welche das Festdarlehen heute grundsätzlich als hoch spekulativ abstempeln, den möchte ich gern eine Empfehlung aussprechen:
Entweder sollten diese dafür Sorge tragen, dass ihre Meinung das Ergebnis einer fundierten Gegenüberstellung von Für und Wider ist, oder sie täten gut daran, ihre Mandanten mit jenen Beratern in Verbindung zu bringen, welche die Kompetenz haben und welche sich die Zeit nehmen, eine solche Gegenüberstellung im Interesse dieser Mandanten durchzuführen.
Wenn wir uns nunmehr die im Vorfeld dargestellten Prämissen anschauen, dann gibt es wohl kaum eine bessere Zeit, als über eine Tilgung mit Hilfe von Aktienfonds nachzudenken als gerade jetzt. Bei einer 15jährigen Zinsbindung ist auch ohne großem Verhandlungsgeschick derzeit eine Kondition knapp unter 5% zu erreichen. Zudem gab es schon seit vielen Jahren keinen attraktiveren Zeitpunkt, um mit der Anlage in Aktienfonds zu beginnen. Selbst dann, wenn wir in den kommenden Jahren noch niedrigere Börsenstände erleben sollten, dann ist das für einen auf 10 bis 15 Jahre ausgerichteten Aktienfondssparplan kaum von Relevanz.
Ist es nicht verwunderlich, dass eine solche Finanzierungskonzeption in einer Zeit propagiert wurde, in der die Börsen Höchststände erreicht haben und auch die 15jährigen Zinskonditionen um gut 1,5% über dem derzeitigen Marktniveau lagen ? Doch glauben Sie mir, es verwundert keineswegs. Denn es gibt wohl kaum eine andere Branche, in der der Markt nicht von der Expertenmeinung, sondern in der die Expertenmeinung vielmehr vom Markt geprägt wird.
(Thomas Kux)







