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Wer hat’s erfunden ...?

Ohne Altersrückstellungen

Für viel Wirbel sorgte der zweitgrößte Schweizer Krankenversicherer CSS Versicherung AG, als er mit seinen Krankenzusatztarifen auf dem deutschen Marktplatz der Krankenzusatzversicherungen erschien. Besonders das Kalkulieren der Tarife ohne Altersrückstellungen sorgte bei einigen deutschen Versicherern für Kopfschütteln, bei Maklern weckte es jedoch Interesse. Was steckt hinter dieser neuen Kalkulation?

Fakt ist: Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. So benötigen zum Beispiel 80-jährige Männer etwa acht Mal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 40-jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30. und 80. Lebensjahr auf das Zehn- bis Zwölffache. Diese Entwicklung betrifft die privaten Krankenvollund Zusatzversicherungen gleichermaßen.

Aufgrund dieser Tatsache ist der Mechanismus der Altersrückstellung in der privaten Krankenvollversicherung, sofern sie nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei sind oben genannte Kostensteigerungen in der Beitragsberechnung der PKV bereits einkalkuliert. „Indem sie Altersrückstellungen bildet, trifft die PKV Vorsorge“, so Ulrike Pott, Pressesprecherin PKV, Verband der privaten Krankenversicherung. Laut Angaben der PKV-Pressesprecherin wird „in jungen Versicherungsjahren die Differenz zwischen den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen und der tatsächlichen Prämie verzinslich angelegt. Liegen hierbei die rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen in den späteren Lebensjahren über der kalkulierten Prämie, so wird im Folgeschluss diese Differenz durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen finanziert“. Ein Modell, das nicht nur in der Krankenvoll-, sondern mit Ausnahme weniger Fälle auch in der Zusatzversicherung von den deutschen PKV-Unternehmen genutzt wird.

Die Vorteile des Rückstellungsmechanismus wirken so umso stärker, je länger der Versicherungsvertrag läuft. „Und bei der überwiegenden Mehrheit der privaten Zusatzversicherungen handelt es sich um auf Dauer angelegte Verträge“, erklärt PKVFachfrau Pott. Anders sieht das die CSS Versicherung AG. Nur jeder vierte Versicherte in Deutschland erreicht laut Angaben des Schweizer Versicherers ein Alter, bei dem sich die Altersrückstellungen auszahlen. Der überwiegende Teil der Versicherungen wird noch vor dem 65. Lebensjahr beendet.

Folge: Die bis zu mehr als 50 % höhere Prämie durch Altersrückstellungen wurde dann umsonst bezahlt. Denn nach wie vor gilt in der Zusatzversicherung: Verlässt man die Tarifgemeinschaft eines Versicherers vorzeitig durch Kündigung und Wechsel, verliert man auch seinen Anspruch auf Deckungsrückstellungen. „Die Gesundheitsreform im Jahr 2007 hat hier nur teilweise für Abhilfe gesorgt. In der Krankenvollkostenversicherung kann man einen Teil der Rückstellungen beim Wechsel mitnehmen, die Tarife der Zusatzpolicen bleiben hiervon jedoch unberührt“, erklärt Lars Hertwig, Leiter KompetenzCenter PKV und Leben & BU von Jung, DMS & Cie. Zudem kann es weit reichende Folgen für den Makler haben. Klärt ein Makler seinen Kunden nicht über den „Wegfall der Rückstellung bei Kündigung oder Wechsel einer Zusatzpolice“ auf, haftet er für eine eventuell entstehende Prämiendifferenz (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006 / AZ.: III ZR 228/05).

„Unsere Art der Kalkulation belastet die Versicherten nur mit den tatsächlich risikorelevanten Beiträgen und schützt im Falle der Kündigung oder des Wechsels vor finanziellen Verlusten. Statt für das Alter über eine Zusatzversicherung anzusparen, von der man gar nicht weiß, ob sich diese überhaupt auszahlen wird, können unsere Kunden diese Beiträge alternativ anlegen oder anderweitig darüber verfügen“, so Beat Moll, Vorsitzender der Geschäftsleitung der CSS. Durch den Verzicht der Altersrückstellung und den integrierten Schadenfreiheitsrabatt – der die Versicherten finanziell belohnt, die auf ihre Gesundheit achten – bietet die CSS modular aufgebaute Zusatztarife an, bei denrn man seinen Versicherungsschutz mittels 5 frei wählbarer Bausteine kostengünstig zusammenstellen kann. Der Vorteil bei dieser Variante liegt laut CSS-Chef Moll auf der Hand: „Die bis zum Rentenalter eingesparten Beiträge ohne Altersrückstellung können für einen besseren Risikoschutz oder für eine flexiblere zusätzliche Altersvorsorge angelegt werden. Durch diese Entkoppelung von Risikoabsicherung und Sparvorgang stehen sie dann mit Zinsen im Alter unabhängig von der Zusatzversicherung zur Verfügung.“

Kritisch sieht das der Verband der privaten Krankenversicherung. Kranken(zusatz)versicherungen, die ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden, können zwar in jungen Versicherungsjahren eine um diese Anteile bereinigte, günstigere Prämie anbieten. Da solche Tarife aber natürlich auch mit den im Alter steigenden Kosten konfrontiert sind, fehlen die Rückstellungen dann in späteren Lebensjahren zur Beitragsstabilisierung, so dass die Prämien stärker steigen“, so Pott. Laut Angaben des PKV-Verbands verläuft die Prämienkurve auf der Zeitschiene – bei niedrigerem Einstiegs-, aber deutlich höherem Endwert – viel steiler. Ein Sparvorgang mit den anfangs eingesparten Prämien der rückstellungsfreien Versicherung ist dadurch dauerhaft selbstredend nicht möglich.

Gegen diese unberechenbaren Steigerungen wehrt sich jedoch die CSS vehement. So lässt sich nach Angaben des Schweizer Versicherers bei den Tarifen ohne Altersrückstellungen die Steigerung anhand der altersabhängigen Beitragstabellen gut voraussehen. „An diesen sieht man, dass auch in höherem Alter unsere Beiträge noch zu den günstigsten gehören“, so Moll. Hierbei ist laut CSS zu beachten, dass selbst bei Tarifen mit Altersrückstellung der Versicherte vor Beitragserhöhungen nicht gefeit ist. Anders als bei den von Altersrückstellungen befreiten Tarifen sei die Höhe der Anpassung aber viel schwieriger zu prognostizieren. „Oft stellt sich nachträglich heraus, dass die gebildete Rückstellung zu gering war und auch rückwirkend aufgestockt werden muss – nicht selten sind dann zusätzliche Beitragserhöhungen von 20 % und mehr alleine deshalb erforderlich. Überraschend hohe Beitragsanpassungen in den letzten Jahren haben oft hierin ihre Ursache. Auch die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen spielen bei der Prämienentwicklung eine Rolle – dies gilt aber für beide Kalkulationsverfahren. Dagegen helfen auch Altersrückstellungen nichts“, beschreibt Moll.

„Ob günstiger Versicherungsschutz mit der Möglichkeit, die steigenden Beiträge durch eigene Vorsorge zu finanzieren, oder die klassische Absicherung mit Rückstellungen – letztendlich kann und sollte der Kunde entscheiden, welches Modell für ihn besser geeignet ist“, so Hertwig. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

(Marc Oehme)


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