Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Renovierungsarbeiten starten!

Pflegereform

13 Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt sie zum 01. Juli dieses Jahres einen neuen Anstrich. Restaurator Ulla Schmidt durfte sich Ende April freuen: Der Bundesrat stimmte dem Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz zu.

Wichtig, aber leider eben nur eine Renovierung der Pflegeversicherung. Denn einige Experten behaupten, ein kompletter Neubau des Pflege-Systems wäre notwendig gewesen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung hat das vergangene Jahr mit einem Minus von 321 Mio. Euro abgeschlossen. In der Pflegeversicherung übersteigen somit die Ausgaben seit 1998 die Einnahmen. Renovierungsarbeiten waren daher dringend notwendig und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war eifrig. Mit Hilfe der neuen Pflegereform soll das marode System mittels höherer Beiträge künftig „aufgepeppt“ werden. Ab dem 01. Juli steigt der Pflegebeitragssatz um 0,25 % auf 1,95 % (für Kinderlose erhöht sich der Beitrag auf 2,2 %).

Die neue Finanzspritze soll zudem für eine Erweiterung der Leistungen sorgen. So werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro; in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 Euro auf 1.550 Euro. Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen, und die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben – und dennoch ist dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Laut Berechnungen der Bundesregierung reicht dieser neue Pflegesatz aus heutiger Sicht aus, um die Pflegeversicherungsleistungen bis etwa 2014/2015 zu finanzieren – aber wie gesagt: „Aus heutiger Sicht“!

Dass diese neue Regelung nicht das Ende der „Pflege-Reformierei“ ist, spiegelt das Meinungsbild vieler Experten wider. Auch die im Rahmen der Pflegereform beantragte Entschließung (auf Antrag der CDU/ FDP-geführten Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) macht dies deutlich. So bekundete die Länderkammer in ihrer Entschließung, dass es Ulla Schmidt durch die Pflegereform nicht gelungen sei, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen. Das System der Umlagekosten sei auf Dauer überfordert und es benötigt daher den Aufbau eines Kapitalstocks – demnach ein Neubau des Pflegeversicherungsmodells statt einer Renovierung. Da dies nicht geschehen, wird Deutschland in naher Zukunft sicherlich eine weitere Reform erwarten.

Die gesetzlichen Pflegeleistungen werden auch in Zukunft nicht ausreichen, um die Pflegekosten auszugleichen. Es bleibt eine Teil-Kasko-Versicherung. Wichtiger denn je bleiben daher die privaten Zusatzlösungen. Bis dato haben gerade einmal rund nur ein Prozent der Bevölkerung einen privaten Pflegeversicherungsschutz abgeschlossen.

Dabei zählt dieser laut vielen Fachleuten zu den elementaren Vorsorgeversicherungen, die ein Vermittler im Beratungsgespräch anbieten muss. Er sollte mindestens die durch eine Pflegefall enstehende Versorgungslücke aufzeigen und dokumentieren – auch bezüglich der Thematik „Vernachlässigte Aufklärungspflicht des Beraters“.


Hinweis
Mehr über die Auswirkungen der Pflegereform erfahren Sie in der kommenden FINANZWELT.

(Marc Oehme)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: