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Endstation Pflegeheim!

Pflegeversicherung

Es war der ehemalige Justizsenator Hamburgs, Roger Kusch, der aktuell mittels eines Videos mit Interview-Auszügen der lebensmüden Bettina Schardt eine Welle der Entrüstung aufleben ließ.

Kusch, ein Anhänger der Sterbehilfe, stand mehrere Monate mit der 79-jährigen Frau in persönlichem Kontakt, mit dem Ziel, der netten alten Dame beim Sterben zu helfen. Die intelligente Frau Schardt war dabei weder durch eine körperliche Bläsur ans Bett gefesselt noch geistig krank. Nein, diese Dame war nicht todkrank – sie war einsam und hatte Angst vor der in ihren Augen Endstation Hölle: dem Pflegeheim!

So bewirkt Roger Kuschs Todesvideo zwar wieder heikle Debatten über das Thema Sterbehilfe, das Thema „Wandel des allgemeinen Pflegeheimbildes“ wird dadurch jedoch nicht berührt. Aktuelle Umfragen belegen es: Zwei von drei Deutschen finden die Vorstellung „grauenhaft", im Alter im Seniorenheim in einem kleinen Zimmer zu wohnen. Jeder Achte sagt, er würde sich lieber umbringen, als ins Pflegeheim zu ziehen! Auch wenn viele ältere Menschen in gesundem Zustand ihren Angehörigen sagen, dass man sie nicht in den eigenen vier Wänden oder im Rahmen der Familie pflegen muss: Die meisten wünschen es sich doch!

Eine forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Ring aus dem Jahre 2007, wonach gut zwei Drittel der Bevölkerung (68 %: Männer 63 %, Frauen 73 %) bereit ist, Familienangehörige im eigenen Zuhause zu pflegen, macht dabei Hoffung. Die Moral in Deutschland scheint – trotz der laut Autor Frank Schirrmacher ausgestorbenen Großfamilien („Das Methusalem-Komplott“) – zu stimmen. So schön dies aber auch klingt – die gleiche Studie des Deutschen Rings zeigt auch, dass das Ganze an den Hürden des Alltags scheitert! Die Menschen sollen flexibel in ihrem Arbeitsleben und in der Wahl ihres Arbeitsorts sein – trotz Streichung der Pendlerpauschale! Und so ist laut Umfrage eine häusliche Pflege bei 29 % der Befragten (Männer 31 %, Frauen 28 %) aufgrund der örtlichen Entfernungen sowie für die Mehrheit der Befragten (56 %) durch den hohen Zeitaufwand oder die Vollzeitbeschäftigung unmöglich. Also auch wenn die Bereitschaft da ist, die Pflege der Angehörigen zu übernehmen, scheitert es einfach in der Praxis an den Zwängen des Alltagslebens. Zudem sind 55 % der Meinung, dass ausgebildete Fachkräfte ihre Angehörigen bei Bedarf besser pflegen können als sie selbst. Folgerichtig ist es in der Realität so, dass die Mehrzahl der Pflegebedürftigen durch ambulante Pflegedienste sowie in Heimen betreut wird, anstatt ausschließlich durch die Familienangehörigen.

Dass der Pflegebedarf in Zukunft wächst, steht außer Frage. Nach Ansicht des Kieler Fritz Beske Instituts wird es im Jahr 2050 ca. 2,8 Millionen Pflegebedürftige geben, davon werden 1,6 Millionen stationär untergebracht sein. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden geht in seiner aktuellen Hochrechnung (Demografischer Wandel in Deutschland Ausgabe 2008) noch einen Schritt weiter: Nach einer Modellrechnung, wonach das momentane Pflegerisiko – getrennt nach Geschlecht und Alter – auf die dann ältere Bevölkerung übertragen wird, könnte es durchaus sein, dass sich die Anzahl der im Jahr 2030 Pflegebedürftigen um 58 % von heute 2,13 auf dann 3,4 Millionen steigern wird.

Sicher ist das ein Grund, weshalb die Politik auf das verkorkste Pflegesystem reagieren musste. Nach langem Hin und Her stimmte der Bundesrat schließlich dem durch Ulla Schmidt geforderten und geförderten Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz zu. Das Gesetz trat am 01. Juli dieses Jahres in Kraft. Walter Klein, Geschäftsführer der Hofheimer ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, zu den Neuerungen: „Grundsätzlich sind die Änderungen positiv, vor allem im Hinblick auf die Dynamisierung der Leistungen und der Verbesserungen bei Prävention, Reha und Pflegeleistung. Das Gesetz bietet sofortigen Schutz für das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit ohne Vorleistungen, ein Abrutschen der Betroffenen in die Sozialhilfe wird so unwahrscheinlicher. Problematisch ist, dass die Regelung nur bis 2014/15 gesichert ist und die notwendige Finanzierungsreform verschoben wurde. Stattdessen werden wieder Versicherte und Arbeitgeber belastet. Das ist keine nachhaltige Lösung.“ Und Gerhard Ziegler, Vorstand der FG FINANZ-SERVICE AG, ergänzt: „Ohne Kapitalbildung lebt das System von der Hand in den Mund. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilversicherung. Dies ist politisch auch so gewollt. Auch zukünftig bedeutet das Eintreten eines Pflegefalls für die Betroffenen nicht nur ein persönlich tragisches Ereignis, sondern auch eine hohe finanzielle Belastung. Der durchschnittliche Vermögensverlust eines Pflegefalls beziffert sich heute auf 125.000 Euro. Um eine Pflegekatastrophe zu verhindern, ist eine stärkere Förderung von privaten Pflegepolicen notwendig. Wir fordern hier eine Riester- oder Rürup-Förderung.“

Um die Verbesserung der Pflegeleistungen zu finanzieren, wurden auf der Finanzierungsseite die Beiträge um 0,25 Punkte für die gesetzliche Pflegeversicherung angehoben – Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichten somit seit 1. Juli einen Beitragssatz von 1,95 % des Bruttolohns (Kinderlose 2,2 %). Die Anhebung soll ausreichen, um den Satz bis 2014/15 konstant zu halten. Ansonsten bleibt finanzierungstechnisch alles beim Alten! Das neu eingesammelte Geld soll für eine Leistungsverbesserung des maroden Pflegesystems sorgen. Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden dadurch stufenweise spürbar angehoben (siehe Tabelle S. 10).

Auch Demenzkranke und Behinderte erhalten durch das Gesetz zusätzliche Leistungsbeträge. Die Beträge werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben. Und dennoch ist dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Maximal 200 Euro im Monat sind für die Betreuung eines Menschen, der unter schwerer Demenz leidet und vollkommen orientierungslos, aber körperlich noch fit ist, auf keinen Fall ausreichend. Denn hier ist eine Betreuung rund um die Uhr notwendig, und das kann mit dem zusätzlichen Geld natürlich nicht abgedeckt werden“, erklärt Sabine Peters, Leiterin Produkt Management der Delta Lloyd Deutschland AG.

Neue Pflegestützpunkte sollen nun eingerichtet werden – ähnlich wie Bürgerbüros – in denen man sich individuell über Pflegeleistungen und -einrichtungen etc. informieren kann. Der Bund unterstützt die geschätzten 3.000 „Hilfsbüros“ bis 2011 mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 60 Millionen Euro. Zusätzlich haben laut Gesetz Betroffene und Angehörige bei ihren Pflegekassen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfe bzgl. der Organisation der Pflege und Abwicklung aller Formalien. Die Kassen müssen hierzu ein spezielles Fallmanagement einrichten – somit droht die Gefahr von Doppelstrukturen. Und kaum waren die neuen Regelungen auf der Agenda, schon monierte Gerd Kukla vom IKK Bundesverband die ins Auge gefasste Anschubfinanzierung für die Pflegestützpunkte als für nicht ausreichend.

Sinnvoll – die neuen Pflegeheimkontrollen, die leider erst ab 2011 einmal pro Jahr durchgeführt werden dürfen – im Regelfall unangemeldet. Sie können dafür sorgen, dass Menschen mehr Vertrauen in Heime bekommen. Ab nächstem Jahr sind zudem die Einrichtungen verpflichtet, eine Zusammenfassung der zurzeit alle fünf Jahre stattfindenden Prüfungen gut sichtbar auszuhängen. Auch ambulante Dienste müssen die Bewertungen in verständlicher Sprache öffentlich machen. Alles in der Hoffnung, Pflege „transparenter und menschlicher“ zu machen.

Um die Pflege durch die eigene Familie zu stärken, erhält man nun weitere Unterstützung vom Staat: Wer pflegt, hat als Angehöriger einen Anspruch auf eine sechsmonatige Freistellung von der Arbeit (Ausnahme stellen Unternehmen unter 16 Mitarbeitern dar). In dieser Zeit werden Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, aber kein Gehalt. Zusätzlich wird ein unbezahlter kurzfristiger Freistellungsanspruch für bis zu zehn Arbeitstage geschaffen, um die Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren.

Für die Bewohner von Pflegeheimen gibt es so gut wie keine Verbesserungen – das betrifft in Deutschland immerhin fast 700.000 Menschen. Und das obwohl die Heimkosten kontinuierlich steigen. Nur Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III) erhalten mehr Geld (38 Euro im Monat).

Dennoch werden die gesetzlichen Pflegeleistungen auch in Zukunft nicht ausreichen, um die Pflegekosten auszugleichen. Es bleibt eine Teilkasko-Versicherung. Wichtiger denn je bleiben daher die privaten Zusatzlösungen. Bis dato haben gerade einmal ein Prozent der Bevölkerung eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Dabei zählt sie laut vielen Fachleuten zu den elementaren Vorsorgeversicherungen, die ein Berater im Kundengespräch anbieten muss. Das Mindeste ist, die durch einen Pflegefall entstehende Versorgungslücke in einem Beratungsgespräch aufzuzeigen und zu dokumentieren – auch im Hinblick auf die Thematik „Vernachlässigter Aufklärungspflicht des Beraters“. „Die Ausfinanzierung von Pflege- und Demenzkosten war und ist ein Schwerpunkt unserer Beratung. Dies ergibt sich schon alleine aus den über 200.000 Analysen, die 2007 für unsere Kunden erstellt wurden. Im Rahmen unserer Servicekampagnen für unsere Bestandskunden werden wir dieses Thema 2008 noch forcieren“, erklärt hierzu Ziegler.

Kosten. Sucht man sich nicht illegal eine ausländische Fachkraft, bleibt Pflege richtig teuer. In Deutschland bieten über 11.000 ambulante Pflegedienste ihre Hilfe bei der Pflege und im Haushalt an. Neben den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gibt es jedes Jahr mehr und mehr private ambulante Pflegedienste. Diese rechnen grundsätzlich die erbrachten Pflegesachleistungen entsprechend der Pflegestufe mit den Pflegekassen ab (siehe Tabelle Seite 10). Leistungen, die darüber hinaus gehen oder Investitionskosten werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Sie müssen selbst getragen werden – und das wird teuer! Auch bei einer Pflegeeinrichtung liegen die monatlichen Kosten je nach Pflegestufe und Lage der Pflegeeinrichtung zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten betragen somit 3.300 Euro. Abzüglich der gesetzlichen Leistungen verbleibt dabei ein Eigenanteil von weit über 1.000 Euro – Monat für Monat. Hier gilt: Je größer dabei die Pflegestufe, desto höher der Eigenanteil. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 5 bis 7 Jahren in der Pflegestufe 3 kann dies ein Gesamteigenanteil von 130.000 Euro bedeuten.

Bereits heute ist jeder vierte der stationären Pflegebedürftigen auf die Unterstützung des Staates angewiesen – Tendenz steigend. Und hier nutzt es nichts, wenn z. B. ein Angehöriger das Konto des Pflegebedürftigen kurzfristig „plündert“ – denken einige doch, dass man dadurch das Geld „retten“ und so einen Antrag auf Sozialhilfe für den Pflegebedürftigen stellen kann. „10 Jahre wird das Sozialamt in solchen Fällen das Geld zurückverfolgen. Hierbei greift kein Bankgeheimnis, das Sozialamt wird sich das Geld holen. Schenkt z. B. in diesem Zeitraum die Oma dem Enkel Geld für ein Auto, dann muss sich dieser summa summarum an die Kosten für die Großmutter beteiligen, bis die Schuld wieder ausgeglichen ist“, erklärt Stephan Baumann, Bundesvorsitzender Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Laut Informationen der Münchener Fonds Finanz Maklerservice GmbH bezieht bereits heute dennoch jeder Dritte im Pflegeheim Sozialhilfe – und das bedeutet für den Einzelnen: Aufgabe der persönlichen Entscheidungsfreiheit, Aufgabe des persönlichen Eigentums und extrem hohe finanzielle Belastung der Angehörigen durch Unterhaltsverpflichtungen! „Das Problem der Vermittler besteht noch oft in der nicht vorhandenen Wahrnehmung der Wichtigkeit dieser Vorsorge beim Kunden. Wir denken, dass dieses Thema in den Köpfen der Leute genauso wachsen muss wie einst die Altersvorsorge. Heute weiß jeder, dass die Altersvorsorge ohne das eigene Zutun nicht ausreicht, und bei der Pflegeversicherung dauert dies noch 2 bis 3 Jahre. Die Provisionen und die Produkte sind doch mittlerweile recht ordentlich“, erklärt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz Maklerservice GmbH. Auch Claus Quahl, Vorstandsvorsitzender SRQ FinanzPartner AG, betont: „Das Pflegethema wird noch immer von vielen Finanzplanern unterschätzt. Eine strategische Aufklärung und verantwortungsvolle Begleitung durch Experten wird dieses Thema in der Beratung und im Vertrieb zukünftig weiter voran bringen.“ Und Thorsten Hass, Geschäftsführer der Hofheimer ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, ergänzt: „Bei einer qualifizierten Beratung kommt man am Thema nicht vorbei, es muss Teil der Beratung sein. Insofern stehen hier die Provisionen nicht im Vordergrund. Für den Fall, dass die Pflegeoption nicht genutzt wird, sind ja auch Varianten mit verzinslicher Ansammlung für den Kunden möglich und von Vorteil.“

Der Markt der privaten Anbieter stellt sich derzeit mit drei Variationen von Pflegepolicen auf: Pflegerenten-, Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung. Die Pflegekostenversicherung ist besonders für die Zielgruppe geeignet, die von vornherein weiß, dass sie im Alter auf sich alleine gestellt ist: Bei dieser Form der Zusatzversicherung werden die durch Rechnung nachzuweisenden tatsächlich entstandenen Kosten – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz – erstattet. Allerdings müssen die Versicherten Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Regel selbst tragen.

Problematisch sieht Quahl die Produktstrukturen einiger Anbieter: „Insbesondere Varianten, die nach Muster einer Lebensversicherung aufgebaut sind, bewähren sich in der Praxis. Die klassischen Tagegelder sind allein schon vom schwer kalkulierbaren Kostenfaktor (Beitrag läuft auch in der Pflegezeit weiter) eher ungeeignet“, so der SRQ-Experte. Im Bereich der Pflegeabsicherung haben sich bei der FG FINANZSERVICE AG Produkte der IDEAL Versicherung aufgrund ihrer vielseitigen und flexiblen Anwendungsbereiche besonders bewährt. Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen werden von Krankenversicherern angeboten und haben daher laut Stephan Schinnenburg, Vertriebsvorstand der IDEAL Lebensversicherung a. G., den entscheidenden Nachteil, „dass der Kunde jederzeit mit deutlichen Beitragserhöhungen rechnen muss. Bei Pflegerenten entfällt die Beitragszahlung im Pflegefall. Als führender Anbieter von Pflegerenten kennen wir zudem weder Risikozuschläge noch Warte- oder Karenzzeiten.“

Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine der Rentenversicherung ähnliche Rentenzahlung. Damit können die zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleibenden Lücken gedeckt werden. Die Vorteile der Pflegerente liegen in den stabilen Beiträgen – die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist bei den Lebensversicherern lebenslang garantiert und der Pflegebedürftige kann frei über die Verwendung der Pflegerente entscheiden. „Es spielt also keine Rolle, ob der Versicherte stationäre oder ambulante Pflege wählt und in wessen Obhut er sich begibt“, so Bianca Threumer, Produktmanagerin für Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. „Zudem ist eine private Pflegerente sehr flexibel. Jeder kann sich nach seiner Facon versichern. VOLKSWOHL BUND bietet beispielsweise in der `Pflege-Vorsorge Exklusiv´ die Möglichkeit, mit einem Einmalbeitrag annähernd kostenfrei vorzusorgen. Die Überschussbeteiligung wird in Fonds oder als Ansammlungsguthaben angelegt. Im Idealfall erhält der Kunde den Einmalbeitrag zurück. Wann das passiert, hängt von der Entwicklung der Überschussbeteiligung und der Fonds ab. Leider ist diese Vorsorgevariante noch viel zu wenig bekannt. Mit ihr können beispielsweise Erbschaften gerettet und Kinder vor einer Zuzahlung bewahrt werden“, erklärt Threumer.

Anders als viele denken unterscheidet sich die Gesundheitsprüfung für eine Pflegerente grundsätzlich von der einer Berufsunfähigkeitsversicherung. „Nehmen Sie den Bandscheibenvorfall: Der ist für die Pflegeversicherung nicht relevant. Natürlich gibt es auch hier Ausschlusskriterien, aber insgesamt haben wir im Bereich der Pflegeversicherung mit circa 5 % eine sehr geringe Ablehnungsquote“, so Threumer weiter. Auch Delta Lloyd setzt ganz klar auf die Pflegerente. „Alle drei Modelle der privaten Vorsorge für den Pflegefall haben ihre Vor- und Nachteile. Allerdings überwiegen die Vorteile bei der Pflegerente. Ein weiterer Pluspunkt ist hier auch das Thema Demenz. Die Demenz ist komplett abgedeckt und eine Police kann bei Delta Lloyd noch bis zum 80. Lebensjahr abgeschlossen werden, wenn das Thema Pflege für den Kunden auch wirklich akut wird“, beschreibt Sabine Peters von Delta Lloyd. Viele Kritiker der Pflegerente sehen es jedoch als sinnvoller an, nur das reine Pflegerisiko abzudecken und das darüber hinaus zur Verfügung stehende Kapital selbst anzulegen.

Finanziell günstiger und somit gerade für die jüngeren Jahrgänge gut geeignet sind die Pflegetagegeldversicherungen. Im Fall der Fälle erhält der Abgesicherte dann einen im Voraus vereinbarten Tagessatz, wobei die tatsächlichen Pflegekosten keine Rolle spielen. „Sind zum Beispiel Umbauten am Haus notwendig, kann hier auf den ausgezahlten Betrag zurückgegriffen werden. Auch die Leistungsabwicklung ist wesentlich einfacher. Es entfällt das ständige Einreichen (dies ist für Pflegebedürftige selbst nahezu unmöglich) von Rechnungen und auch Streitigkeiten über einzelne Leistungserstattungen sind ausgeschlossen. Bei einem Pflegetagegeld weiß der Kunde, mit welcher Leistung er rechnen kann“, so Markus Reis, Produktmanager Krankenversicherung bei der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe. Ein sehr wichtiges Tarifelement ist dabei eine integrierte Dynamik bei einem Pflegetarif. „Dies bedeutet, dass das bei Vertragsbeginn vereinbarte Tagegeld ohne weitere Gesundheitsprüfungen nach oben angepasst werden kann“, erklärt Reis. Ein weiteres wichtiges Detail ist laut Reis „die 100%-Leistung auch bei Laienpflege. Gerade bei Pflegestufe I kann der Pflegebedürftige oft noch zu Hause gepflegt werden. Hier fallen jedoch viele Kosten an. Der Pflegetarif sollte dann auch keine Einschränkungen vornehmen, sondern die Pflege durch die eigenen Angehörigen genauso behandeln wie durch professionelle externe Hilfe.“ All diese wichtigen Komponenten liefert der MÜNCHNER VEREIN mit seinen Tarifen 420 (Leistungen in allen drei Pflegestufen) und 423 (Leistungen in Pflegestufe III).

Die Continentale bietet einen Einsteigertarif für die Pflegestufe III mit dem Optionsrecht auf Erweiterung des Versicherungsschutzes sowie einen Komplettschutz, der unabhängig von der Pflegestufe leistet. „Bei beiden kann das Pflegetagegeld für ambulante und stationäre Pflege bedarfsgerecht festgelegt werden. Auch eine Dynamik ist enthalten. Damit können Kunden den unterschiedlichen finanziellen Anforderungen bei ambulanter und stationärer Pflege optimal gerecht werden“, so Gerhard W. Stry, Generalbevollmächtigter Die Continentale. Auch die Hallesche setzt mit ihrem gut „laufenden“ Tarif OLGA auf die Pflegetagegeldversicherung. „Sie entspricht den Bedürfnissen der Kunden am besten – wie die gute Nachfrage deutlich zeigt. Das liegt natürlich an den hervorragenden Leistungen des Tarifs“, so Wiltrud Pekarek, Mitglied des Vorstands der HALLESCHE Krankenversicherung. Mit bis zu 3.000 Euro zusätzlichem Pflegegeld im Monat – das entspricht 100 Euro pro Tag – schafft der Pflege-Schutzbrief OLGA die nötige finanzielle Sicherheit. Die Pflegetagegeldhöhe kann in die Zukunft hinein regelmäßig dynamisiert und dem Bedarf angepasst werden. „Aber auch die Assistanceleistungen machen OLGA einzigartig. Innerhalb von nur 24 Stunden vermitteln wir z. B. ambulante Pflegedienste, Fahrdienste zu Ärzten und Behörden oder Essen auf Rädern. So unterstützen wir die Kunden und ihre Angehörigen schnell und effektiv, und zwar dann, wenn sie es am nötigsten brauchen: kurz nach Eintritt des Pflegefalls“, erklärt Pekarek.

FAZIT: Eine private Pflegepolice kann eines nicht: UNS Menschen die Furcht vor dem Heim und der Einsamkeit nehmen! Hierzu bedarf es weiterer gesetzlicher Veränderungen. Das neue Gesetz durch Ulla Schmidt setzt nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung.. Wichtig sind zudem Veränderungen im sozialen Verhalten unserer Gesellschaft. Die letzte Station eines Lebens, die „Pflegebedürftigkeit“, gehört nun mal zur langen Fahrt des Lebens und sollte daher durch die Gesellschaft entsprechend „menschlich“ und würdevoll ge- und beachtet werden! Um Menschen jedoch die Angst vor der Kostenfalle „Pflege“ zu nehmen, stellt die private Pflegepolice eine unbedingt notwendige und wichtige Absicherung dar. Klar ist: Nur eine Kombination privater Pflegeabsicherung plus gesetzlicher Teilkaskopflegeversicherung bietet einen ausreichenden finanziellen Schutz gegen die monetären Risiken bei Pflegebedürftigkeit.

(Marc Oehme)


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