Drohnen: Sind Luftfahrtversicherer auf die Risiken vorbereitet?

07.10.2025

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Die Schließung des Münchner Flughafens hat Lücken in der Betriebsunterbrechungsversicherung aufgedeckt. Die britische Anwaltskanzlei Clyde & Co mit Fokus auf die Sektoren Versicherungen und Transport warnt, dass sich Versicherer auf nicht-physische Schäden einstellen müssen.

Wie das britische Fachmagazin Insurance Business UK berichtete, hat die vorübergehende Schließung des Münchner Flughafens am Donnerstagabend nach mehreren Drohnensichtungen nicht nur die Anfälligkeit der europäischen Luftfahrt gezeigt, sondern auch schwere Mängel in der Versicherungsdeckung für neu auftretende Risiken.

Nach der Drohnensichtung stoppte die Flugsicherung alle Starts und Landungen, was zur Streichung von 17 Flügen und zur Umleitung von 15 weiteren Flügen geführt hat. Fast 3.000 Passagiere saßen in den Terminals fest. Die Flüge wurden in den frühen Morgenstunden wieder aufgenommen, aber die Störung hat gezeigt, wie Drohnen große Schäden verursachen können.

Lücken in der Haftung und im Versicherungsschutz

„Die jüngsten Störungen durch Drohnen am Flughafen München verdeutlichen ein wachsendes Risiko für den Luftverkehrssektor“, erklärte Charles Röbin, Partner bei Clyde & Co, in London und Spezialist für Luftfahrt-Haftung und Versicherungsrecht für Fluggesellschaften gegenüber Insurance Business UK.

Er unterstrich die Herausforderung der Zuordnung und deren Auswirkungen auf die politische Reaktion: „Diese Vorfälle decken Lücken in der Haftungszuordnung auf und werfen Fragen zur Deckung von Betriebsunterbrechungen auf, die oft einen physischen Schaden erfordern, um einen Anspruch geltend zu machen“, sagte er.

Da ähnliche Vorfälle bereits zu vorübergehenden Stilllegungen in Dänemark und Norwegen geführt haben, fordert Röbin die Versicherten dringend auf, ihre Versicherungsbedingungen im Hinblick auf nicht-materielle Schäden zu überprüfen: „Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen ist es wichtig, dass die Versicherten neu bewerten, wie ihre Versicherungspolicen auf nicht-physische Störungen reagieren, und eine umfassendere Deckung für neu auftretende Risiken in Betracht ziehen.“

Während der Gesetzgeber über Abschussbefugnisse und Drohnenabwehrsysteme debattiert, stehen Versicherungen vor folgender Aufgabe: Sie müssen die Auslöser und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes an Störungen anpassen, die keine physischen Spuren hinterlassen, aber dennoch erhebliche finanzielle Verluste verursachen. (mho)