Gut versichert in die Ehe

19.04.2024

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Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben, der nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Aspekte mit sich bringt. Hier gilt es unbedingt, auch die Versicherungen unter die Lupe zu nehmen. Wer bringt was in die Lebensgemeinschaft mit? Welcher Vertrag hat die besseren Leistungen und soll fortgeführt, welcher aufgelöst werden? Wo gibt es noch Lücken? Insgesamt birgt das Zusammenlegen von Versicherungen enorme Einsparpotenziale. Zu beachten sind dabei auch der Wechsel von Single- in Familientarife und die Anpassung von Deckungssummen.

Wenn die Hochzeitsglocken bei den Kunden läuten, sollten Versicherungsmakler dem Brautpaar nicht nur gratulieren, sondern auch einen Beratungstermin vereinbaren. Um den Versicherungsschutz zu überprüfen und nachzubessern, sich vor allem auch selbst als zuverlässigen Berater zu positionieren. Das schafft Vertrauen und stärkt die Kundenbindung.

Hausratversicherung

Gerade bei Sachversicherungen wie dem Hausrat lässt sich einiges sparen. Bringen beide Partner jeweils eine Hausratversicherung mit in die Ehe ein und ziehen zusammen, sollten sie die Policen zusammenlegen. Schließlich reicht eine Hausratversicherung aus, um das gemeinsame Hab und Gut abzusichern. Dabei sollte der Vertrag mit den besseren Leistungen fortgeführt, der andere gekündigt werden. Da sich durch die Hochzeit der Hausrat in der Regel vergrößert, sollte die Deckungssumme auf den neuen Wert erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Privathaftpflichtversicherung

Auch bei einer Privathaftpflichtversicherung ist es sinnvoll, einen Vertrag zu kündigen, da der Ehepartner beitragsfrei mitversichert ist. Lag ein Singletarif vor, so muss der Vertrag erweitert werden. Die bleibende Versicherung muss dann natürlich sofort über den Ehepartner informiert werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Das gilt übrigens auch für unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Allerdings sind Schäden, die sich Ehepartner gegenseitig zufügen, nicht durch die gemeinsame Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung sollte der Partner in den Vertrag aufgenommen werden, dann greift der Versicherungsschutz auch für ihn. Werden zwei Fahrzeuge genutzt, kann der Zweitwagen in die günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden. Lag zuvor ein Single- oder Frauen-Rabatt vor, so fällt dieser weg, wenn der Ehepartner das Auto nun auch fahren darf. Auch hier gilt es, die sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Versicherungs- unternehmen genau zu prüfen, um die beste Lösung zu finden.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung. Der Ehepartner kann beitragsfrei mitversichert werden, wenn dieser nur ein geringes Einkommen hat, nicht privat versichert, nicht verbeamtet oder nicht hauptberuflich selbstständig ist. Wer mehr als 365 Euro bzw. 400 Euro monatlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) verdient, ist dagegen versicherungspflichtig. Falls der hauptverdienende Ehepartner eine private Krankenversicherung besitzt, muss er die Partnerin zusätzlich versichern, wenn sie nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer den Bund der Ehe schließt, sollte unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Wird der Hauptverdiener durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig, stellt das die Familie vor finanzielle Belastungen. Schließlich reichen die staatlichen Leistungen kaum aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Wer bereits vor der Ehe eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, sollte unbedingt die Deckungssumme prüfen und gegebenenfalls erhöhen. Für Menschen, die sich eine BU-Versicherung nicht leisten können und vor allem körperlich arbeiten, bietet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Sie deckt zwar weniger Risiken ab, ist aber günstiger.

Kapital- und Risikolebensversicherung

Um den Partner oder die Familie im Todesfall finanziell abzusichern, empfiehlt sich auch der Abschluss einer Lebensversicherung – sei es in Form einer Kapital- oder einer Risikolebensversicherung. Das bietet sich besonders an, wenn ein Ehepartner Hauptverdiener ist oder ein Immobilienkredit abbezahlt werden muss. Darüber hinaus dient die Kapitallebensversicherung auch der privaten Altersvorsorge. Wer bereits eine Lebensversicherung vor der Ehe abgeschlossen hat, sollte darauf achten, den Partner als Bezugsperson festzulegen sowie die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ehepaare können auch eine verbundene Lebensversicherung abschließen, die im Verglich zu zwei Einzeltarifen günstiger ist und beide Partner absichert.

Rechtsschutzversicherung

Sparpotenzial gibt es nach der Hochzeit auch bei der Rechtsschutzversicherung, da der Ehepartner ohne Zusatzbeitrag miteingeschlossen ist. Liegen vorher zwei Policen vor, so kann ein Vertrag gekündigt werden. (mho)

Fazit

Wenn Kunden heiraten, dann sollten Versicherungsmakler die Chance ergreifen, das Gespräch mit dem Brautpaar zu suchen, um den Versicherungsschutz zu überprüfen und nachzubessern. In einer gründlichenAnalyse gilt es, dabei sowohl die gemeinsamen als auch die individuellen Bedürfnisse und finanziellenGegebenheiten der Partner zu berücksichtigen. Werals Berater dabei hilft, den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig potenzielle Einsparungen zu realisieren, der baut Vertrauen für die Zukunft auf.

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