Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Im Schlaf der Gerechten

Private Krankenversicherung

Im Prinzip braucht jeder eine private Krankenversicherung. Das gilt nicht erst seit heute. Die derzeitige Diskussion um Einschnitte in den gesetzlichen Schutz macht das nur besonders deutlich. Doch die private Krankenversicherung versteht sich mehrheitlich als Schutz der besser Verdienenden und Privilegierten. Die Lebensversicherer haben ein ganz anderes Selbstverständnis.

Schon Ende des 19. Jahrhunderts brachten Deutschlands Lebensversicherer die ersten Volksversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, mit einer geringen Höchstversicherungs-summe und wöchentlichen oder monatlichen Beitragszahlungen auf den Markt. Zwar drohten seinerzeit einzelne Vertreter des Versicherungsestablishments den Neuerern mit Duellforderungen. Doch die Volkslebensversicherung, die 1854 in England entwickelt worden ist, trat auch hier zu Lande ihren Siegeszug an.

Den Weg der Lebensversicherung zu gehen, liegt den privaten Krankenversicherern aber offenbar fern. Ein Indiz dafür ist auch die Beschwerde, die die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in Köln, ein Unternehmen der Ergo Gruppe, zu der auch die Victoria Lebensversicherung, einer der Vorkämpfer der Volksversicherung im Kaiserreich, gehört, am 30. Mai des Jahres beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Anlass ist die drastische Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die rot-grüne Bundesregierung, die noch mehr besser Verdienende von der privaten Vollversicherung fernhält. Seit dem 1. Januar 2003 sind alle abhängig Beschäftigten krankenversicherungspflichtig, die bis zu 45.900 Euro im Jahr verdienen. Nur wer mehr verdient, darf sich privat versichern.

Schon Ende des 19. Jahrhunderts brachten Deutschlands Lebensversicherer die ersten Volksversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, mit einer geringen Höchstversicherungssumme und wöchentlichen oder monatlichen Beitragszahlungen auf den Markt. Zwar drohten seinerzeit einzelne Vertreter des Versicherungsestablishments den Neuerern mit Duellforderungen. Doch die Volkslebensver- sicherung, die 1854 in England entwickeltt worden ist, trat auch hier zu Lande ihren Siegeszug an.

Den Weg der Lebensversicherung zu gehen, liegt den privaten Krankenversicherern aber offenbar fern. Ein Indiz dafür ist auch die Beschwerde, die die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in Köln, ein Unternehmen der Ergo Gruppe, zu der auch die Victoria Lebensversicherung, einer der Vorkämpfer der Volksversicherung im Kaiserreich, gehört, am 30. Mai des Jahres beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Anlass ist die drastische Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die rot-grüne Bundesregierung, die noch mehr besser Verdienende von der privaten Vollversicherung fernhält. Seit dem 1. Januar 2003 sind alle abhängig Beschäftigten krankenversicherungspflichtig, die bis zu 45.900 Euro im Jahr verdienen. Nur wer mehr verdient, darf sich privat versichern.

Den Lebensversicherern war vor rund 35 Jahren von einer konservativ geführten Bundesregierung noch viel Schlimmeres angetan worden. Die „Friedensgrenze“, um einen Begriff aus der Terminologie der privaten Krankenversicherer zu verwenden, zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Alters- und Hinterbliebenenvorsorge war 1967 per Finanzplanungsgesetz ganz aufgehoben worden. Seither sind nahezu alle deutschen Erwerbstätigen von Aktienvorständen und Freiberuflern, die über die berufsständischen Versorgungswerke pflichtversichert sind, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Und doch verbuchten Deutschlands Lebensversicherer 1970 4,73 Millionen neue Lebensversicherungsverträge. Im vergangenen Geschäftsjahr fuhren sie sogar 10,22 Millionen neuer Lebensversicherungsverträge über 245,05 Mrd. Euro in ihre Scheuern. Ihr Bestand hat mittlerweile die Zahl von 90 Millionen Verträgen überschritten. Die privaten Krankenversicherer weisen dagegen per 31. Dezember 2002 einen Bestand an sogenannten Vollversicherten von gerade einmal 7,9 Millionen aus.
Für die Lebensversicherer sind eben alle hier zu Lande lebenden Bürger potenzielle Kunden. Im Rahmen des Drei-Säulen-Systems der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, das ihnen der Gesetzgeber Ende der 60er Jahre aufoktroyiert hatte, partizipieren sie nun nahezu von jeder sozialpolitischen Änderung. Denn das Drei-Säulen-System beruht auf gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorgemaßnahmen. Die Lebensversicherer haben sich dieses sozialpolitische Konzept aus dem Hause des damaligen Bundesarbeitsministers mittlerweile so zu Eigen gemacht, dass sie bisweilen sogar als Erfinder des Systems gelten.

Für die private Krankenversicherung gibt es etwas Vergleichbares nicht. Dabei sind betriebliche Gruppen-Krankenversicherungen nicht nur in den USA weit verbreitet. Auch im alten Europa - in Portugal zum Beispiel - sind Gruppen- Krankenversicherungsverträge üblich, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen. Rund 80 Prozent des Geschäfts der privaten Krankenversicherung in Portugal stammen aus solchen betrieblichen Vereinbarungen, wie „ERGO aktuell“ 2/2003, die Zeitschrift für „Mitarbeiter und Partner der Ergo Versicherungsgruppe“ berichtet.

In Deutschland fehlt die betriebliche Krankenversicherung. Auch eine aktiv verkaufte Volkskrankenversicherung, die die gesetzliche Grundversicherung ergänzt, gibt es nicht. Natürlich braucht der Markt hier zu Lande auch Premium-Angebote, wie sie die KarstadtQuelle Versicherungen besonders gesundheitsbewussten Nachfragern offerieren. Doch die Lücken, die das gesetzliche System lässt, müssten ebenfalls mit einem maßgeschneiderten Angebot gefüllt werden. Die jüngste Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Continentale Krankenversicherung a.G. zeigt, dass es hierfür Bedarf gibt.

„Zahnersatz ist die Leistung, die die Bevölkerung am ehesten durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ausgleichen würde, falls sie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wird“, schreibt die Continentale in einer Pressemitteilung zu ihrer aktuellen Umfrage. Dabei kommen die gesetzlichen Kassen schon lange nicht mehr voll für Zahnersatz auf. Auch für Hilfsmittel wie Brillen ist die gesetzliche Leistung mehr als bescheiden. Heilpraktiker oder Akupunktur fehlen im gesetzlichen Leistungskatalog ebenfalls weitgehend. Gesetzliches Krankengeld für Selbständige ist eine weitere Versorgungslücke, die nach privater Absicherung ruft.
Dieser schon heute bestehende Markt wird aber kaum bedient. Die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweitbett-Zimmer im Krankenhaus für die betuchten Bürger des Landes sind der privaten Krankenversicherung das Höchste. Dabei legen 50 Prozent der Bevölkerung auf die Chefarztbehandlung keinen Wert, wie eine ältere Untersuchung der Continentale zeigt. Insbesondere Jüngere machen sich daraus relativ wenig. Auch die Möglichkeit der Zweitbett-Zimmer-Wahl reizt sie nicht besonders. Genau 56 Prozent der im Jahr 2000 von Emnid Befragten könnten darauf verzichten, aber nur 39 Prozent der über 60-jährigen.
Solche Altersunterschiede zeigen sich auch in der Studie des Jahres 2003. Die unter 40-jährigen würden eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abschließen, die Älteren nur zu 64 Prozent. Die Zusatzversicherung für das Krankengeld ist ein Thema für 75 Prozent der Jüngeren, aber nur für 47 Prozent der Älteren. Bei Pflegeleistungen dagegen sind nur geringe Altersunterschiede auszumachen. Das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen und den direkten Zugang zu Fachärzten, für den allerdings weniger als die Hälfte der Befragten Interesse zeigte.

Wo die Volksversicherung im Segment der privaten Krankenversicherung schon heute kein Tabu mehr ist, nämlich bei der Auslandsreise-Krankenversicherung, da ist der Verkauf der Policen fast ein Selbstläufer. Hier sprechen die privaten Krankenversicherer Jahr für Jahr mit Erfolg ein rundes Drittel der gesamten Wohnbevölkerung Deutschlands an. Wer diese Policen auf seinem Rechner hat, der kennt Millionen potenzieller Kunden, die als gesetzlich Pflichtversicherte für Zahnersatz, Hilfsmittel oder Pflege im Alter zu einem großen Teil aus privater Tasche aufkommen müssen. Dieses wertvolle Adressenmaterial müsste genutzt werden.
Doch solange die privaten Krankenversicherer mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hadern, um die Friedensgrenze in Karlsruhe kämpfen und verträumt über den Atlantik blicken, wo die Sozialversicherung in Form der Medicaid nur für die wirklich Bedürftigen offen steht, die betuchten Bürger privat versichert sind, rund 40 Millionen aber weder das Eine noch das Andere sind und damit keinen Krankenversicherungsschutz haben, solange wird für Deutschlands Krankenversicherer der Erfolg der Lebensversicherer in unerreichbarer Ferne bleiben. Und dabei wäre die private Krankenversicherung für Jedermann als Ergänzung zum wackligen gesetzlichen Schutz das Gebot der Stunde.
Ausbruchversuche einzelner Krankenversicherer aus dem selbst verordneten Ghetto hat es zwar immer wieder gegeben, doch sie scheiterten stets an der gerichtlich erwirkten Verbandsräson. Zumindest ein Zwei-Säulen-Modell, bei dem gesetzliche Kassen privaten Schutz zur Ergänzung ihres unzureichenden Angebots vermitteln, ist rechtlich noch immer nicht möglich. Vor diesem Hintergrund muss auch die im „Handelsblatt“ angekündigte Kooperation der DKV, der BKK-Deutschland und der VW Financial Services bei Zusatzversicherungen gesehen werden. Die angestrebte private Verbesserung des lückenhaften gesetzlichen Schutzes bei Zahnersatz macht Sinn, doch sie ist noch nicht in trockenen Tüchern.

(Michael J. Glück)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: