Schöne heile Welt.....
Professionelle Hilfe im Alter kostet viel Geld
Gerade die Kinderlosen haben den Begriff Pflegeversicherung in diesem Jahr wieder einmal zu hören bekommen. Seit dem 01.01.2005 zahlen kinderlos Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 01.01.1940 geboren sind für die gesetzliche Pflegeversicherung statt wie bisher 0,85 Prozent einen Beitragssatz von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Hintergrund ist, dass...
die Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung nicht angemessen berücksichtigt wurde – ganz nebenbei wird der leere Trog der Pflegeversicherung wieder mit frischer Nahrung, also Kapital, gefüllt. Klar ist jedoch: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen schon heute in kaum einem Fall aus. Was also tun, bevor der Ernstfall eintritt? Bietet eine private Pflegeversicherung überhaupt ausreichend Sicherheiten? Und ist sie in jedem Fall sinnvoll? FINANZWELT gibt einen Überblick.Mit zunehmenden Alter steigt auch die Gefahr, pflegebedürftig zu werden. Aber auch immer mehr junge Menschen werden – beispielsweise durch einen Unfall – völlig unerwartet zum Pflegefall. „Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung weder eine Vollversorgung anstreben noch erreichen“, so Claudia Scheerer, Unternehmenssprecherin der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG. Das bedeutet, dass man für den Fall der Fälle immer irgendeine Vorsorge betreiben sollte. Kurz und knapp stellt es Alexandra Wieczorek vom Deutschen Ring dar: „Wir haben ein absolut strapaziertes Pflegesystem. Seit Jahren wird mit den gleichen Höchstsätzen abgerechnet, während die tatsächlichen Kosten steigen.“ Dem schließt sich auch Christian Heinrich, Unternehmenssprecher der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, an: „Die Schere der Leistungsausgaben/ Beitragseinnahmen klafft immer weiter auseinander – ein immanentes Problem des umlagefinanzierten Systems. Private Vorsorge ist unverzichtbar und deshalb müssen Pflegeleistungen in Zukunft über private, kapitalgedeckte Versicherungen bezahlt werden, die auch der demografischen Entwicklung Rechnung tragen.“
Die gesetzlichen Mittel reichen nicht aus
Nicht nur der Verlust an Lebensqualität schmerzt, auch die finanziellen Sorgen für viele Pflegebedürftige oder deren Angehörige sind sehr gravierend – besonders, wenn der Pflegebedürftige in ein Heim muss. So rechnet Manfred Klos, Vorstand Württembergische Krankenversicherung AG, vor: „Ein Schwerstpflegebedürftiger (Stufe drei der Pflegeversicherung), der im Heim lebt oder zu Hause von professionellen Pflegediensten versorgt wird, erhält aus der Pflegekasse zum Beispiel 1.432 Euro im Monat. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz betragen jedoch rund 3.000 Euro pro Monat.“ Können die Kosten nicht komplett gedeckt werden, geht es an das eigene Ersparte. Es kann dann schnell geschehen, dass die eigene Rente oder sogar Kapitalerträge herhalten müssen. Und ist das Geld aufgebraucht, geht es an die Familienangehörigen. Debeka-Vorstandsvorsitzender Uwe Laue: „Für mindestens 25 Prozent aller heutigen Pflegeheimbewohner reichen die Mittel nicht aus. Sie sind zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen.“ Diese finanziellen Lücken lassen sich durch private Pflegezusatzversicherungen schließen. Alexandra Wieczorek beschreibt die Situation: „Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer derartigen Zusatzpolice ist allerdings noch nicht in vielen Köpfen vorhanden. In jungen Jahren übersehen die meisten das Risiko, einmal zum Pflegefall zu werden, doch aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, aber auch durch zunehmende persönliche Erfahrungen im Familienkreis, wird ein Umdenken stattfinden."
Welche Zusatzversicherung macht Sinn?
Pflegerentenversicherung „Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt: Die Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der solidarischen Pflegeversicherung ist offen für eine Ergänzung im Rahmen privater Vorsorge. Entsprechend kann jeder Versicherungspflichtige – egal ob gesetzlich oder privat pflegeversichert – eine private Zusatzpolice abschließen“, erklärt Susanne Kern, Unternehmenssprecherin der Allianz Private Krankenversicherung AG, den rechtlichen Rahmen. Dabei gibt es 3 Arten von privaten Pflegezusatzversicherungen. Bei der ersten Art – der Pflegerentenversicherung – handelt es sich um eine Kombination aus Versicherungsschutz gegen Pflegebedürftigkeit und Tod sowie einem Sparvertrag. Oft als Ergänzung beispielsweise zu einer Lebensversicherung. So bietet die IDEAL Lebensversicherung a.G. eine selbstständige Pflegerentenversicherung mit einem lebenslang garantierten Beitrag an.
Der Vorstandsvorsitzende Rainer M. Jacobus: „Die IDEAL PflegeRente ist in ihrer Form einmalig auf dem deutschen Markt. Neben der Schwerstpflegebedürftigkeit deckt sie auch Risiken der Pflegestufe II ab. Und dies bis zu einem Eintrittsalter von 75 Jahren. Auf Warteund Karenzzeiten wird verzichtet.“ Viele Kritiker dieser Rente sehen es jedoch als sinnvoller an, nur das reine Pflegerisiko abzudecken und das darüber hinaus zur Verfügung stehende Kapital selbst anzulegen.
Pflegetagegeldversicherung
Bei der zweiten Art der Zusatzversicherung – der Pflegetagegeldversicherung – wird ein vereinbarter Geldbetrag ohne Nachweis der entstandenen Kosten pro Tag versichert. D. h.: Für jeden Tag, an dem Herr Mustermann ärztlich nachgewiesen pflegebedürftig ist, erhält er entsprechend seiner Pflegestufe ein Tagegeld. „Aufgrund der Flexibilität und des individuellen Zuschnitts bietet dieses Produkt optimale Möglichkeiten, das gesetzlich gegebene Leistungsniveau zukunftssicher zu ergänzen“, so Uta Strelow- Hartel von der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe.
„Im Gegensatz zu einer Pflegekostenversicherung kann das Pflegetagegeld über die Pflegekosten hinaus zur Deckung von Kosten der Unterkunft oder Mahlzeiten herangezogen werden. Mit dem Pflegetagegeld lassen sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst und darüber hinaus auch für Dienstleistungen zur Bewältigung des täglichen Lebens bezahlen, wie die Bezahlung eines Helfers für den Einkauf von Lebensmitteln oder das Schieben des Rollstuhls“ – zählt der DEBEKA Vorstandsvorsitzende Laue die grundsätzlichen Vorteile dieses Produkts auf. Ebenso hält die Württembergische Krankenversicherung AG die Pflegetagegeldversicherung für das Rezept im Alter. Sollte beispielsweise der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1.500 Euro monatlich betragen und durch das Pflegegeld gedeckt werden, beläuft sich der Monatsbeitrag etwa für einen 35-jährigen Mann auf 14,40 Euro und für eine 35- jährige Frau auf 22,90 Euro. „Bei von der Pflegepflichtversicherung anerkannten Härtefällen stockt die Württembergische Krankenversicherung das Tagegeld noch einmal um 50 Prozent auf. Die Höhe der Leistungen bleibt gleich, unabhängig davon ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt“, beschreibt Manfred Klos das Modell.
Diese Form der Pflegezusatzversicherung bezeichnen noch mehr Anbieter als beste Variante: Die HUK-COBURG sieht das Pflegetagegeld als optimale Möglichkeit, die individuelle Versorgungslücke zu decken und die Familie vor finanziellen Belastungen zu schützen. Stefan Eichhorn, Pressesprecher der HUK-COBURG, dazu: „Wir leisten dann, wenn es teuer wird: In Pflegestufe III zahlen wir 100 % und in Stufe II 60 % des vereinbarten Tagessatzes ohne zeitliche Begrenzung, auch lebenslang. Versicherbar sind maximal 100 Euro täglich.“
Auch die INTER Versicherungen Mannheim wirbt mit ihrer Pflegetagegeldversicherung PTN. Dazu die Leiterin der Pressearbeit Monika Laubner- Knapstein: „In unserem Produkt sind viele Vorteile vereint. Vor allem die frei wählbare Leistungshöhe in einzelnen Pflegestufen kann derzeit kein anderes Produkt am Markt anbieten.“ Ebenso orientiert sich die Auszahlung des Allianz Tarifs PZT an den gesetzlichen Pflegestufen. In der Pflegestufe I erhält man 25 Prozent, in der Stufe II 50 Prozent und in der Stufe III 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes. Erfolgt die häusliche Pflege nicht durch Pflegefachkräfte, vermindert sich die Tarifleistung um 50 Prozent. Dabei beträgt der Allianz Beitrag für ein Tagegeld von je 10 Euro für einen 30-jährigen Mann 1,82 Euro, für eine 30-jährige Frau 2,96 Euro. Laut Ingo Schäfer, Abteilungsleiter Verkaufsförderung VICTORIA Versicherungsgesellschaften garantiert deren Tarif PZ „...eine monatliche Zahlung im Pflegefall sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege und ist abgestimmt auf die Pflegestufen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.“ Zum Thema Pflegestufen sei noch kritisch angemerkt, dass es sich einige Versicherungsunternehmen vorbehalten, die Einstufung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) noch einmal selbst überprüfen zu lassen. Des Weiteren wird von Experten vermutet, dass aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Pflegekasse es kaum noch eine Patienteneinstufung in die Klasse drei geben wird.
Pflegekostenversicherung
Die dritte und letzte Variante ist besonders für die Gruppe von Menschen geeignet, die von vornherein wissen, dass sie später mal alleine sind: Die Pflegekostenversicherung. Bei dieser Form der Zusatzversicherung werden die durch Rechnung nachzuweisenden tatsächlich entstandenen Kosten – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz – erstattet. Im Regelfall übernehmen die Versicherer somit einen Teil der Restkosten, die nach Abzug der Zahlung aus der Pflegekasse übrigbleiben. Hier bietet die HanseMerkur Krankenversicherung AG einen Pflegekostentarif an, bei dem nach Vorleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 80 Prozent der Restkosten bis zum vereinbarten Tagessatz übernommen werden. Dazu Pressesprecherin Gabriela Ulmen: „Dieser Tarif ist besonders leistungsstark, da er im Falle des Heimaufenthaltes bereits ab Pflegestufe 1 das volle vereinbarte Pflegegeld zahlt.“ Der Beitrag beträgt dabei für einen 33-jährigen Mann bei einem Tagessatz von 40 Euro 13,60 Euro, für eine gleichaltrige Frau 19,20 Euro.
Auch die Mannheimer Krankenversicherung AG übernimmt nach Vorleistung der Pflege-Pflichtversicherung mit ihren Tarif HUMANIS 80 Prozent der verbleibenden Kosten für häusliche Pflege durch ausgebildetes Pflege- Fachpersonal, teilstationäre Pflege in einer Pflegestätte oder stationäre Pflege einschließlich Unterbringung und Verpflegung. Dazu Vorstand Helmut Posch: „Die von uns gezahlten 80 Prozent bleiben 80 Prozent, auch wenn die Kosten für die Pflege zukünftig steigen.“ Allgemein erfolgt bei dieser Art der privaten Zusatzversicherung eine automatische Anpassung an die Kostenentwicklung. Auch Kerstin Sigle, HALLESCHE Krankenversicherung empfiehlt den Abschluss eines Pflege- Kostentarifs: „Der Leistungsanspruch sollte individuell durch frei wählbare Tagessätze beziehungsweise eine optimale Absicherung des Restkostenrisikos durch eine automatische tarifliche Anpassung der Leistung an steigende Kosten (Dynamisierung) vereinbart werden können.“ Laut Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten sind die angebotenen Zusatzversicherungen nicht ohne Nachteile. Er warnt: „Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen will, sollte, da die einzelnen Angebote der Gesellschaften sehr unterschiedlich sind, gut vergleichen. Ärgerlich ist, erst in der Notsituation feststellen zu müssen, dass die private Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend leistet. Aus Sicht des Bundes der Versicherten ist, wenn die finanziellen Mittel es zulassen, nur eine Pflegetagegeldversicherung zu empfehlen.“ Problematisch bei der Pflegekostenversicherung ist, dass selbst Fachleute sie kaum durchschauen können. So werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht regelmäßig getragen, willkürlich Pauschalzahlungen geleistet und ständig unterschiedliche prozentuale Kosten übernommen.
Langsam leerten sich die Kassen
Grundsätzlich gibt es zwei Formen von Pflegeversicherungen: Die seit 1995 geltende gesetzliche Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung, die von privaten Unternehmen angeboten wird. Die Veränderungen in der Gesellschaft sorgten dafür, dass die Pflegeversicherungskassen von Jahr zu Jahr größere Verluste ausweisen und die Reserven zur Neige gehen. „Aufgrund der gestiegenen Leistungen wurde die ursprünglich angesparte Kapitalreserve der Pflegepflichtversicherung langsam abgeschmolzen, und die Beitragseinnahmen reichen nicht mehr dazu aus, die Leistungsausgaben zu decken“, erläutert Uta Strelow-Hartel, Unternehmenssprecherin der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe. „Zurzeit leben in Deutschland über zwei Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind“ – dokumentiert Manfred Klos, Vorstand Württembergische Krankenversicherung AG, die Situation. Und Gabriela Ulmen, Pressesprecherin bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe, ergänzt: „In den nächsten 45 Jahren wird diese Zahl nach Expertenmeinung auf fast fünf Millionen ansteigen“. Grund ist zum einen die hohe Anzahl der Arbeitslosen, die keine Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen und zum anderen das Älterwerden der Menschen mit gleichzeitiger Abnahme der traditionellen häuslichen Pflege.
Fazit:
Laut Versicherungsberater Thorsten Rudnik „... sollte eine private Pflegezusatzversicherung in der Prioritätenliste der privaten Versicherungen weit am Ende stehen und wirklich erst dann abgeschlossen werden, wenn alle anderen wichtigen Versicherungen bestehen.“ Jedoch – wer sein Leben lang für sich alleine aufgekommen ist – will auch im Krankheits- oder Pflegefall ungern jemandem „auf der Tasche liegen“. Pflegezusatzversicherungen sind sinnvoll. Aber komplex. Auch Claudia Scheerer von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse/Union Krankenversicherung sieht es so: „Ob und in welchem Umfang eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nur im Zusammenhang mit den individuellen Bedürfnissen und den persönlichen Rahmenbedingungen der Interessenten abschätzen.“ Fürs Alter planen lässt sich dabei bedarfsgerecht mit einer Pflegetagegeldversicherung. Somit macht diese Art der Versicherung Sinn. Man kann sich nach seinen individuellen Vorstellungen und Möglichkeiten versichern. Das Angebot ist also da, die richtige Auswahl sicher nicht einfach.
uswahl sicher nicht einfach.
Wichtigste Bedingungen:
Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung sollten Verbraucher zumindest darauf achten, dass möglichst viele der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• • Das Versicherungsunternehmen sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre verzichten.
• • Leistungspflicht sollte bestehen, sobald auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden.
• • Die von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anerkannte Pflegestufe sollte übernommen werden.
• • Nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung maßgebend sein, das heißt es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
• • Im Fall der Pflegebedürftigkeit sollte der Beitrag nicht weiter zu zahlen sein.
• • Ein vereinbartes Tagegeld sollte bei steigenden Kosten erhöht werden können, ohne bei einem dann eventuell verschlechterten Gesundheitszustand Risikozuschläge zahlen zu müssen.
• • Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nicht auf eine Form der Pflege festlegen, da man nicht wissen kann, ob man in späteren Jahren stationär oder zu Hause gepflegt werden muss.
• • Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sollte, damit die Leistung den Lebenshaltungskosten angepasst werden kann, das unwiderrufliche Recht eingeräumt werden, das Tagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen
• • Man sollte darauf achten, dass ein lebenslanger Versicherungsschutz gewährt wird. Dem Versicherten ist nicht damit gedient, wenn der Schutz nach einigen Jahren erlischt. Auch eine Begrenzung auf ein bestimmtes Endalter ist wenig sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit im hohen Alter am größten ist.
Auch in den Anträgen zu Pflegezusatzversicherungen werden immer Fragen zur Gesundheit gestellt. Diese müssen unbedingt vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Niemand sollte sich von einem Vertreter (der seine Abschlussprovision verdienen möchte) dazu verleiten lassen, irgendwelche Vorerkrankungen nicht anzugeben ("weil sie bedeutungslos seien").
Quelle: Bund der Versicherten e.V. – Thorsten Rudnik, Versicherungsberater







