Basel II einmal anders
Profit mit Lieferantenkrediten
In der Ausgabe von FINANZWELT 04/2004 ging FINANZWELT auf die Genussrechte der Ultra Sonic Technology Holding AG ein. In dieser Ausgabe möchten wir das Genussrechtskapital der WCF Finetrading AG, Stuttgart, Wertpapier-Kenn-Nr. A0B7SZS, vorstellen.
Die GeschäftsideeWCF Finetrading AG beschafft dem durch Basel II geschlauchten Mittelstand das Umlaufvermögen, das er für die zu erfüllenden Aufträge braucht. Wenn also beispielsweise ein Automobilzulieferer einen Auftrag nicht annehmen kann, weil ihm die Mittel für die dafür erforderliche Materialbeschaffung fehlen, kauft die WCF Finetrading AG das gewünschte Material beim ausgesuchten Lieferanten. Sie lässt es dann an den mittelständischen Betrieb liefern und bezahlt den Lieferanten unter Ausnutzung des Skontos. Allerdings muss sich der mittelständische Kunde dabei raten lassen, weil die Forderung der WCF Finetrading AG gegen das Unternehmen von der Euler-Hermes-Versicherung zu wenigstens 80 % versichert wird. Lieferanten und Kunden profitieren: Die Kunden bekommen einen Zahlungsaufschub von bis zu 4 Monaten durch die WCF – treten aber gleichzeitig als pünktliche und zuverlässige Zahler auf. Die Lieferanten erhalten eine sofortige Zahlung und haben keine Zahlungsverzögerungen zu erleiden.
Diese Geschäftsidee wird von WCF Finetrading AG bereits seit 2 Jahren erfolgreich mit über 150 Kunden und Lieferanten realisiert. Die Nachfrage ist so groß, sodass Kunden in der Warteschleife stehen. Deshalb sucht das Unternehmen Kapital. Hierzu hat sich das Unternehmen entschlossen, Genussrechte heraus zu geben. Die Konditionen betragen 7,5 % Grundverzinsung zzgl. 30 % am ausschüttbaren Jahresgewinn der AG bei einer Mindesteinlage in Höhe von 20.000,- Euro zzgl. 3 % Agio. Das Genussrecht ist dabei nicht handelbar, hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verspricht eine weit über dem Durchschnitt liegende Rendite nach einer dreijährigen Anlaufphase bei Vollplatzierung des angestrebten Kapitals in Höhe von 20 Mio. Euro.
Gefallen hat uns der professionelle Prospekt sowie die realistische Planung, nach der das Unternehmen erst nach 2005 in die Gewinnzone geführt werden kann, obwohl es schon seit zwei Jahren aktiv ist und kein personalintensives Geschäft ist. Ab 2006 rechnet der Vorstand mit einem regulären renditegerechten Gewinn. Gefallen hat uns auch, dass die Gesellschaft beabsichtigt, die Genussrechte zur gegebenen Zeit girosammelverwahrfähig zu machen. Der Genussrechtsinhaber hat dann die Möglichkeit, die von ihm erworbenen Genussrechte mittels einer Girogutschrift in sein Bankdepot buchen zu lassen. Das erhöht die Flexibilität.
Ob die „Idee“ aufgeht, wird sich innerhalb kurzer Zeit zeigen. Sie klingt allerdings verlockend und die Tatsache, dass der Anbieter bereits Erfahrung hat, spricht für ihn. Ob allerdings die Verzinsung des Zahlungsaufschubs und die Ausnutzung des Skontos zu einem derartigen Gewinn führen kann, dass die avisierten Renditen möglich sind, entzieht sich unserer Einschätzung.







