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ProzessGarant AG sieht sich durch Bundesverfassungsgericht bestärkt

Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 1 BvR 2576/04) könnten Geschädigte künftig einfacher zu ihrem Recht kommen. Denn es wurde entschieden, dass das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare verfassungswidrig sei. Das höchste deutsche Gericht forderte den Gesetzgeber unmissverständlich auf, eine entsprechende Neuregelung zu finden.

Die Anbieter von Prozesskostenfinanzierungen bestärken diese
Entwicklung. Kristin Salomon, Vorstand bei der Prozess - Garant AG: „Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber Erfolgshonorare nur in wenigen Fällen und nicht pauschal für die Fälle des täglichen Lebens zulassen wird. Zudem verbleibt dem Klagenden immer noch das Risiko des Unterliegens und der damit verbundenen Nebenkosten. Gerade durch die erfolgsbedingte Anwalts - honorierung wird Prozessfinanzierung zudem noch interessanter, weil dann höhere Streitwerte finanziert werden können, wenn die Zahlung des eigenen Anwalts für den Prozessfinanzierer wegfällt.“ Die ProzessGarant AG hat unlängst ihren zweiten Fonds aufgelegt und bietet Anlegern die Beteiligung an Prozesserfolgen an.

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