Der VGF-Funktionär Professor Unrat
Ratings
Der Initiatorenverband VGF hatte eine vernünftige Einsicht: Es drohten durch „zu schlechte oder zu gute Ratings und Analysen wirtschaftliche Schäden bei den Emittenten bzw. den Anbietern und den Anlegern“.
Das ist eine vorsichtige Umschreibung für gekaufte Meinung und verdeckte Werbung, die sich äußerlich als unabhängige, kritische Analyse und objektive Berichterstattung geben. Und wer sich die kleinen und großen Skandale der Branche aus den letzten Jahren von Rosche bis Falk vor Augen führt, wird kaum abstreiten können, dass hier ein ernst zu nehmendes Problem liegen könnte. Und man darf sogar weiter gehen. Selbst die EU-Kommission und der Rat der zuständigen Minister (ECOFIN) sehen im Nachgang zur Subprime-Krise Regulierungsbedarf bei den Ratingagenturen, eben weil sich hier die Frage nach der wirtschaftlichen Basis noch deutlicher stellt: Die Agenturen werden direkt von den bewerteten Schuldnern (Unternehmen oder staatliche Stellen) bezahlt. Und dazu wird es auf Dauer wohl auch kaum eine Alternative geben. Der Interessenkonflikt liegt offen zutage: Das wirtschaftliche Interesse gebietet dann, die Beurteilungen am Umsatz zu orientieren. Und dieser Konflikt verschärft sich in aller Regel noch, wenn das einmal erworbene Know-how zwecks weiterer Verwertung nicht als Rating, sondern auch als zusätzliche Beratungsleistung vermarktet wird. Das ist beileibe kein spezielles Problem des so genannten „grauen“ Marktes, auch die ganz großen Agenturen haben sich genau so in der Subprime-Affäre verhalten.Indes ist die Lösung hier trotzdem ziemlich einfach: Solange die Ratings eine ausreichende Qualität (d. h. Trefferquote) haben, ist ihre Finanzierung nur für die direkt Betroffenen wichtig. Wenn die Informationen zur Qualität der Ratings verfügbar sind, regelt der Markt den Rest. Es reicht also völlig, wenn die Anbieter der Ratings im Gespräch mit anderen Interessierten sich auf Standards einer Art Leistungsbilanz einigen, die den Vergleich zwischen Ratings und tatsächlichen Ergebnissen ermöglicht. Bei Licht besehen liegt hier ja ohnehin die Voraussetzung dafür, diese Beurteilungen als „Ratings“ zu bezeichnen und damit entsprechendes Vertrauen in Anspruch zu nehmen. Den klassischen Kreditratings entsprechen zahlenmäßig angebbare Wahrscheinlichkeiten von Zahlungsausfällen für bestimmte Zeiträume. Die können ex post anhand der Häufigkeit der realisierten Ausfälle geprüft werden. Ähnliches sollte doch auch bei den Agenturen möglich sein, die sich schwerpunktmäßig mit den Beteiligungen befassen.
Erster Schritt wäre dafür eine freie Verfügbarkeit der Urteile – was in dieser Form natürlich nicht möglich ist, weil damit existenzielle finanzielle Interessen der Agenturen berührt werden: Der Erlös für ihre Expertise ist nur zu realisieren, wenn es sich um private, nicht-öffentliche Informationen handelt. Dieses Problem ließe sich im Beteiligungsmarkt allerdings leicht umgehen, denn dort ist die Verwertbarkeit der Rating-Information zunächst einmal auf die Platzierungsfrist beschränkt. Im Zweitmarkt für Fonds sind aber weniger die ursprünglichen Ratings interessant als Analysen der erreichten Ist-Zahlen. Konsequenz: Sobald ein Fonds geschlossen ist, könnten die Ratings komplett ohne Schaden veröffentlicht werden. Wenn sich dann noch jemand findet, der die Herkules-Arbeit der Datenbeschaffung leistet, würde zwar nicht alles gut, aber vieles besser. VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba ist auch nach einer ersten Diskussion aufgeschlossen: „Die Idee ist weiter interessant und fände unsere Unterstützung, wenn die Unternehmen diese Informationen zur Verfügung stellen würden.“ Und auch bei Scope-Sprecherin Claudia Vogl-Mühlhaus rennt man mit diesem Wunsch offene Türen ein: Das sei ein Anspruch, dem sich eigentlich jede Rating-Agentur stellen müsse und im Übrigen würde Scope einen Großteil der Ratings ohnehin veröffentlichen. Ein Blick auf die anderen etablierten Rating-Anbieter im Beteiligungsmarkt ergibt denn auch, dass erstaunlich viele Informationen frei verfügbar sind.
Bei der Hamburger G.U.B. etwa sind unter dem Stichwort (Button) „Archiv“ über 1000 Rating-Urteile nach Jahrgängen sortiert zugänglich. Ähnlich verhält es sich bei den Check-Analysen von Stephan Appel, auf dessen Website sich der Button „Nach- CHECK” findet. Dort sind Urteile seit 1997 aufgeführt und die korrespondierenden Angaben einer jeweils angegebenen Leistungsbilanz gegenübergestellt. Bei Phillip Nerb gibt es zwar auch einen Archivzugang, der sich aber bald als Sackgasse herausstellt: Es gibt nur Anrisse und die freundliche Aufforderung, die jeweilige Analyse zu kaufen. Warum aber heute noch 20 Euro fällig werden für die Analyse z. B. des Fonds US Treuhand XIV vom September 2004, ist für uns nicht mehr recht nachvollziehbar.
In jedem Fall lässt sich aber sagen: Praktisch jeder Anbieter von Ratings hat schon erste Schritte gemacht, die zu nutzen wären. Die Aufgabe ist allerdings dennoch ziemlich anspruchsvoll: Die ursprünglichen Ratings müssen letztlich mit den Daten aus den entsprechenden Leistungsbilanzen zusammengeführt werden. Angesichts der nicht sehr vollständigen Daten auf dieser Ebene ist die auf die Initiatorenleistungsbilanz aufzubauende Agenturenleistungsbilanz eine echte Herausforderung – auch für den VGF, der in diesem Szenario stärker denn je gefordert wäre, erst einmal bei seinen Mitgliedern ordentliche Leistungsbilanzen durchzusetzen.
Immerhin wäre es doch schon ein Erfolg, wenn einmal im Jahr ein einzelner, ausreichend weit zurückliegender Jahrgang von Ratings in der Gegenüberstellung zur Leistungsbilanz geprüft würde, auch wenn Vogl-Mühlhaus völlig zurecht darauf hinweist, dass die Frage vernünftiger Standards und brauchbarer Wohlverhaltensregeln damit nicht vollständig vom Tisch wäre. Schließlich sind Leistungsbilanzen immer vergangenheitsorientiert.
(Martin Klingsporn)







