Auf den Punkt gebracht
Haftungsfalle Negativberichterstattung
Brancheninformationsdienste weisen wiederholt darauf hin, Gerichte hätten bestätigt, dass sie für den Kapitalanlagevertrieb Pflichtlektüre seien. Würden Kapitalanleger über Negativberichterstattungen in Brancheninformationsdienste nicht aufgeklärt, dann könnten Kapitalanleger deswegen gegen Anlagevermittler, Anlageberater bzw. Vertriebsorganisationen Schadensersatzansprüche geltend machen. Bestimmte Anwälte als selbsternannte sogenannte Anlegerschützer motivieren mitunter Kapitalanleger, Schadensersatzprozesse mit der Behauptung zu führen, sie seien über bestimmte Negativberichterstattungen im einen oder anderen Brancheninformationsdienst nicht aufgeklärt worden und .... gewinnen im einen oder anderen Fall. Der Schadensersatzanspruch auf Ausstieg aus der unerwünscht gewordenen Kapitalanlage wegen unterlassener Negativberichterstattung wird zum Drohpotential für den Kapitalanlagevertrieb. Dem ist man jedoch nicht schutzlos ausgesetzt. » Weiter...