In der Presse ist zu lesen, Kapitalanleger könnten sich aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.04.2002 (XI ZR 91/99) von ihren Immobilienkapitalanlagen trennen und auf Banken kämen Ausfälle und Prozessrisiken in Milliardenhöhe zu. Nichts davon ist richtig. » Weiter...
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