"Versprochen - gehalten": Zufriedene Kunden schaffen keine Probleme. Zufriedene Kunden und zufriedenstellende Kapitalanlagen bedingen sich. Folglich stellt sich die Haftungsfrage in der Realität dort, wo Kapitalanlagen nicht (mehr) zufriedenstellend sind und deshalb Kapitalanleger nicht (mehr) zufrieden sind. Tausende von Anlagevermittler beschäftigt in solchen Fällen folglich die Frage, inwieweit sie für einen von ihnen einmal geschaffenen Vertrauenstatbestand haften. Geschehenes kann man nicht ungeschehen machen, Unterlassenes nicht nachholen. Brenzlig wird es dort, wo der geschaffene Vertrauenstatbestand in dem Zeitpunkt der Bindung des Kapitalanlegers an die Kapitalanlage mit der Realität nicht übereinstimmte.