Über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Wirklich geschützt?
Viele Vermittler glauben, dass im Falle der Insolvenz von Beteiligungsgesellschaften der Anleger die Verluste bei der Entschä-digungsbehörde in Berlin anmelden und von dort eine Entschädigung erhalten kann. Die Praxis zeigt aber, dass die EdW nur in den seltensten Fällen entschädigt. Den meisten Finanzdienstleistern dürfte die Existenz der Entschädigungs-einrichtung (bei der es sich um eine staatliche Behörde handelt) sogar unbekannt sein, erst recht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Entschädigung.
Seit dem 01.08.1998 ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) in Kraft. Durch dieses Gesetz sollen Anleger vor dem Verlust ihrer Einlage bei insolventen Wertpapierfirmen geschützt werden. Über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) können Kunden entschädigt werden, wenn Institute, die der EdW angehören, nicht mehr in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem ESAEG zeigen jedoch, dass das Gesetz kaum geeignet ist, Anleger vor Vermögensverlusten zu schützen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass eine in der Praxis nicht vorhandene Sicherheit suggeriert wird. » Weiter...