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Recht und Steuern

Die Jungfrau und ihr unverhofftes Kind

Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Am 1. Juli 2004 hat der Bundestag das „Anlegerschutz-verbesserungsgesetz“ (AnSVG) verabschiedet. Die für die Branche der geschlossenen Fonds maßgeblichen Regelungen des Gesetzes werden nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Juli 2005 in Kraft treten. Der im März dieses Jahres vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Diskussionsentwurf des Gesetzes hatte in den beteiligten Kreisen für große Aufregung gesorgt. Dies nicht ganz zu Unrecht, wird doch mit dem nunmehr verabschiedeten Gesetz der Anwendungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes auf den gesetzlich bislang nicht geregelten Bereich der geschlossenen Fonds ausgedehnt.

Fraglich ist, ob diese unter dem Banner des Anlegerschutzes segelnde Gesetzesinitiative, die im Übrigen ohne Anhörung vieler betroffener Industrieverbände, wie z.B. dem Verband Deutscher Medienfonds e.V., zustande gekommen ist, ihr Ziel erreichen wird. » Weiter...



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