Das vor kurzem veröffentlichte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zum Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter-Geschäftsführer sorgte nur für Kopfschütteln in der Branche. So hatte das BSG in seinem Urteil am 24. November 2005 (Az.B 12 RA 1/04 R) entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als so genannter arbeitnehmerähnlicher Selbständiger rentenversicherungspflichtig sei. » Weiter...
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