Die Haftung von Geschäftsführern und Beiräten in Fondsgesellschaften
Anmerkungen zu einem Urteil des Landgerichts München I
Das Landgericht München I hat zwei frühere Vorstände einer Aktiengesellschaft zur Erstattung von EUR 834.857,85 nebst Zinsen verurteilt. Es ging um ein Geschäft, das auch für Geschäftsführer und Beiräte von Publikumsfonds, insbesondere Schiffsfonds, zur täglichen Routine gehört: ein Zins- und Währungsswap eines ursprünglich auf 10 Millionen DM lautenden Darlehens in den japanischen Yen. » Weiter...