Ausgelaufen – und wieder verlängert
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE
Normalerweise schließt die BRD mit Staaten, die eine sehr niedrige oder gar keine Besteuerung vornehmen (= Steueroasen), keine Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Wohl deswegen wurde das DBA BRDVereinigte Arabische Emirate1), das 1996 in Kraft trat, von vornherein auf 10 Jahre befristet. » Weiter...