Rufschädigung auf Internetforen
BGH erleichtert Gegenwehr
Läuft ein Fonds einmal nicht wie prospektiert, steht der Initiator im Kreuzfeuer der Kritik. Empörte Anleger machen ihrem Ärger auf Anlegerforen im Internet Luft. Aber auch andere interessierte Parteien, wie etwa Anlegerschutz-Anwälte auf der Suche nach Mandaten, beteiligen sich an der erhitzten Diskussion.
Ausgeteilt wird häufig nicht nur gegen den Initiator, sondern auch gegen dessen Vertriebspartner oder gegen Beiräte der Fondsgesellschaft. Schnell ist die Rede von „Kapitalanlagebetrug“, „Untreue“ und ähnlichen Straftaten, ohne dass hierfür irgendwelche tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen. Gern wird auch die Erstattung einer Strafanzeige öffentlichkeitswirksam ausgeschlachtet, um den Eindruck zu erwecken, die Vorwürfe hätten Hand und Fuß. » Weiter...