Die Frage mag überraschen, denn nach dem „Warum“ wurde noch nicht gefragt. Der Hintergrund dieser Frage wird allerdings verständlich, wenn man sich das Folgende zur Immobilienkapitalanlage in der Rechtsprechung des BGH bereits Entschiedene vor Augen führt und dabei zwischen Grundsatz und Ausnahme unterscheidet. » Weiter...
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