In meinen beiden Beiträgen (Wagner ZSteu 2008, 95 und Wagner ZSteu 2010, 103 – beide unter www.finanzwelt.de online abrufbar) hatte ich bezüglich Liechtenstein und Schweiz zunächst einmal auf folgende Unterschiede hingewiesen: Die Anlage von in Deutschland bereits versteuertem Geld stellt keine Steuerhinterziehung dar, nur weil dieses in Liechtenstein oder der Schweiz angelegt wurde. Und die Anlage von in Deutschland nicht versteuertem Geld kann Steuerhinterziehung sein, hat aber nicht spezifisch etwas mit Liechtenstein und der Schweiz zu tun. » Weiter...
Der aktuelle Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zum Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerstärkungsgesetz) sieht eine Vielzahl neuer gesetzlicher Anforderungen für das Angebot und den Vertrieb sog. Vermögensanlagen (KG-Beteiligungen, GbR-Anteile, Stille Beteiligungen, Genussrechte) vor. » Weiter...
In der Welt am Sonntag vom 23.04.2010 wurde in einem Gespräch mit dem Exekutivdirektor Karl-Burkard Caspari, verantwortlich für den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, über die Finanzaufsicht bei Banken auch das Thema Beratungsprotokoll gestreift. » Weiter...
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