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Sie suchen Streit!?

Rechtschutzversicherung

Wer kennt es nicht. Den Streit unter Nachbarn, Ehepartnern – sogar unter Freunden. Immer öfter müssen daher die Gerichte entscheiden. Allein im Jahre 2003 gab es vier Millionen Verfahren.

In der Regel entscheiden Menschen selbst, ob sie streitsüchtig sind oder nicht. Dumm nur, wenn ein Anderer nicht ganz so einsichtig ist und jemanden verklagt. Egal, ob klagen oder verklagt werden, ein Rechtstreit kann teuer werden. Gut, wenn der Kunde vorher von Ihnen beraten wurde und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat.

Beratung ist alles. Bevor sich ein Kunde entscheidet, sollte er genauestens darüber informiert werden, was er denn abdecken will. Für verschiedene Lebensbereiche benötigt der Mensch jeweils unterschiedliche Absicherungen. Selten sind die Tarife sinnvoll, die alles abdecken. Ein Rentner oder ein Hartz IV-Empfänger kommt ohne Berufsrechtsschutz aus und Singles ohne Familienrechtschutz. Eine ausgiebige Beratung ist daher unabdingbar.

Preis. Viele Kunden jammern über die hohen Versicherungsbeiträge einer Rechtspolice. Wichtig ist beim Thema Preis die Selbstbeteiligung im Schadensfall. So lassen sich über 60 Prozent der auf dem Markt vorhandenen Tarife preislich „drücken“, indem sie mit einer höheren Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Hier gilt es für den Berater, beim Kundengespräch zu unterscheiden. So hört sich eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro zwar im ersten Augenblick hoch an, jedoch wird die Höhe gleich wieder relativiert, wenn es beispielsweise um einen Schadensersatzfall in Millionenhöhe geht. Ferner steht dazu noch das Argument des dadurch sinkenden Beitrags bei gleich bleibenden Leistungen. Denn: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger sollte die Versicherungsprämie ausfallen. Derzeit sind zwischen 150 und 250 Euro Selbstbeteiligung der Normalfall. Auch die persönliche Lebenssituation kann den Preis der Rechtschutz-Police beeinflussen. So erhalten Beamte normalerweise den Genuss von vergünstigten Tarifen. Außerdem gibt es spezielle Single-Tarife auf dem Markt, die preiswerter als der Normaltarif sind. Wichtig ist auch die Beratung über die Höhe der Deckungssumme. Angesichts der hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens sind hierbei mindestens 150.000 Euro üblich. Selbstredend ein gutes Argument für den Berater, wenn ein Versicherer unbegrenzt zahlt. Für Weltenbummler muss der Berater unbedingt auf weltweiten Schutz achten. Dies sollte bei den meisten Rechtschutzversicherungen Standard sein.

Aufpassen! Bevor der Kunde so richtig abgesichert losklagen kann, muss er eine Wartezeit erfüllen, in der sein Versicherer keine Kosten trägt. In der Regel sehen die überwiegende Anzahl der Policen einen Zeitraum von drei Monaten vor. Sind es mehr, sollten Sie sich über den Grund informieren, damit Sie dies im Kundengespräch begründen können. Aufpassen sollten Sie, wenn der Kunde etwas von „Beratungs- Rechtschutz" gehört hat. Dabei übernimmt die Versicherung zwar die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt, landet die Sache allerdings vor Gericht, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Beim Erb- und Familienrecht gibt es so gut wie keine Versicherung, die über diesen „Beratungs- Rechtschutz" hinausgeht. Eine Ausnahme ist hierbei die ARAG, die Ehepaaren eine spezielle Police für den Scheidungsfall anbietet. Noch nicht ausgereift ist auch das Thema „Telefonanwälte“ oder „Hausbesuchanwälte“. So werben derzeit einige Anbieter mit ihrer 24-Stunden Rechtsserviceberatung für jede „schlimme“ Lebenslage, oder mit einem Anwalt, der bei Problemen auch „Hausbesuche“ macht. Sicher ist dies eine Idee, die gewaltigen Eindruck beim Kunden hinterlässt, doch das sollte der Vertrieb bei der Beratung besser nicht als „Hauptargument“ aufzählen. Denn es gibt derzeit nur vereinzelte Anbieter, die dieses Serviceangebot rechtlich sicher in ihren Bedingungen verankert haben. Vorheriges Einholen von Information beim jeweiligen Versicherer ist auch zum Wohle des Kunden unabdingbar.

(MARC OEHME)


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