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Die Versicherungsbranche trägt eine neue Brille

Reform erwartet qualifizierte Beratung

Der Kunde steht seit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie sowie der VVG-Reform mehr denn je im Fokus. MORGEN & MORGEN an alysiert im neuen Teilrating „BU-Antragsfragen“ die wirkliche Kundenfreundlichkeit der BU-Versicherer.

Die Kundensicht prägte die Entwicklungen im vergangenen Jahr mehr denn je. Den Anfang machte die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im Mai 2007, gefolgt von den Vorwehen der VVG-Reform. Unsicherheit und teilweise auch Angst vor den weit reichenden Veränderungen setzen sich in 2008 fort. Im Beratungsalltag qualifizierter Vermittler sind inzwischen Vermittlerauskunft, Beratungsprotokoll oder Beratungsgrundlage fester Bestandteil geworden. Unterstützung bei der individuellen und effizienten Umsetzung der Anforderungen der Vermittlerrichtlinie fanden sie durch Maklersoftware und Analyseprogramme. Für das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN stand das Jahr 2007 unter dem Motto, neue „Vermittlerrichtlinien-Features" in die bestehenden Vergleichs- und Analyseprogramme zu integrieren, um seinen Kunden den Beratungsalltag zu erleichtern. Es wurden die gesetzeskonforme M&M-Vermittlerauskunft, M&M-Erfassungsbögen, M&M-Notizfeldfunktion, das M&MBeratungsprotokoll sowie die M&MBeratungsgrundlage integriert.

Hundert Jahre VVG entstaubt. Das Jahr 2008 steht für die Versicherungsbranche erneut unter dem Stern Verbraucherschutz. Die umfassende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beinhaltet neben einer neuen Systematik tief greifende Veränderungen der für alle Versicherungssparten geltenden Bestimmungen des Allgemeinen Teils.
Die großen Ziele nach fast hundert Jahren geltenden Rechts und etlichen geänderten sowie ergänzten Gesetzestexten sind mehr Verbraucherschutz, ein gerechter Ausgleich der Interessen von Versicherer und Kunde und eine grundlegende Modernisierung der Lebensversicherung. Punktuelle Änderungen reichen bei weitem nicht mehr aus, um das VVG diesen Anforderungen anzupassen. Das Ergebnis soll eine deutliche Besserstellung des Kunden sowie mehr Transparenz sein. Die Konsequenzen für den Vertrieb sind jedoch erheblich.

Die Änderungen traten zum 1. Januar 2008 für alle Neuverträge in Kraft und finden ab 2009 auch für die Altverträge Geltung. Die Beteiligung an den stillen Reserven bei Lebensversicherungen gilt jedoch bereits übergreifend auch für alle Altverträge. Das neue VVG bedeutet auch für Altverträge eine Besserstellung des Kunden und wird daher im Hinblick auf die Kundenfreundlichkeit von einigen Versicherern schon jetzt komplett für bestehende Verträge angewandt.

Eine komplette Branche rotiert. Die Versicherer haben bereits 2007 damit begonnen, Informationsmaterial – wie Vertrags- und Verbraucherinformationen, Antragsformulare sowie Vertragsgrundlagen – an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Tarifwerke mussten komplett überarbeitet werden. Die VVG-Reform bedeutet einen enormen Aufwand, nicht nur für die Versicherer, die den Anfang machen mussten. Jetzt sind Vergleichs- und Analysetools gefragt, die die enorme Vielzahl an Änderungen analysieren und für den Vermittler verwertbar machen. Hierzu muss eine ausreichende Anzahl an neuen Bedingungen und Tarifen analysiert und integriert sein, um ein sinnvolles Arbeiten mit dem Beratungstool zu ermöglichen. „Eine Vorlaufzeit gab es für uns Analysten jedoch nicht“, bemerkt Dr. Martin Zsohar, Direktor Produktentwicklung bei MORGEN & MORGEN. „Wir haben losgelegt, als die ersten Unterlagen der Versicherer bei uns eingingen, und das war im November 2007.“ Seither werden die Vergleichsprogramme mit Hochdruck aktualisiert.

Neues M&M Teilrating „BU-Antragsfragen“. Neben neuer Beratungs- und Informationspflichten, dem Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven oder der neuen Berechnung von Rückkaufswerten zeigt vor allem die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Personenversicherungen (§ 19 VVG) weit reichende Konsequenzen. Als Beispiel sei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aufgeführt. Signifikante Änderungen ergeben sich hier nicht, wie teilweise fälschlich erwartet durch die erstmalige Definition der BU im neuen VVG. Nur wenige BU-Bedingungen entsprechen nicht der Definition im VVG und dürfen jetzt nicht mehr als solche verkauft werden. Die wirklich guten Bedingungswerke tangiert diese Gesetzesänderung jedoch nicht. Die vorvertragliche Anzeigepflicht hingegen zeigt weit reichende Folgen. Neue Antragsfragen mussten generiert werden, um das Risiko von fehlenden Informationen – das jetzt auf der Versichererseite liegt – zu minimieren. Für MORGEN & MORGEN ein wichtiger Aspekt, um einen guten BU-Versicherer zu erkennen.

Die BU-Spezialisten haben daher ein neues Teilrating „BUAntragsfragen“ generiert, in dem sie die BU-Anträge unter folgenden Aspekten genau unter die Lupe genommen haben: Alle gesundheits- und gefahrenerheblichen Fragen müssen inhaltlich klar, einfach verständlich und transparent formuliert sein. Dies soll dem Versicherungsnehmer zu gute kommen. Da jedoch auch das Kollektiv – und damit im Endeffekt auch der einzelne Versicherungsnehmer – geschützt werden soll, will der Versicherer so viel wie möglich über den Gesundheitszustand erfahren. Ein umfassender Fragenkatalog führt daher im Rating allein aufgrund des Umfangs nicht zu einer Abwertung der Antragsfragen. Hiermit liegt ein völlig neuer Ansatz vor, der sowohl die Sicht des ehrlichen Versicherungsnehmers, als auch die des Versicherers, der sein „ehrliches“ Kollektiv schützen will, berücksichtigt.Für den Vermittler sind diese Informationen sowie Analyseund Vergleichsprogramme unverzichtbar. Die Reform bedeutet für sie, dass mehr Aufmerksamkeit auf einer qualifizierten Beratung liegt und sich der Wettbewerb in dieser Hinsicht verstärkt. Insgesamt steigt der Anspruch an den Vermittler und sein Wissen zunehmend. Eine große Chance für qualifizierte Makler und sicherlich ein langfristiges „Aus“ für abhängige Vermittler oder Nebenberufler.

(JOACHIM GEIBERGER)


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