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Renaissance des Genussrechtskapitals

In den vergangenen Jahren haben sich, insbesondere bei größeren Vertriebsstrukturen, so genannte Portfolio-Fonds durchgesetzt, die einer breiten Schicht von Anlegern Investitionen in unterschiedlichste Assetklassen ermöglichen wollen. Dabei zeigte es sich, dass...

längst nicht alle Fondskonzepte ihrem Anspruch genügten.
FINANZWELT befragte hierzu Hartmut Urban, Vertriebsleiter der AKURA Kapital Management AG, Würzburg.


FINANZWELT: Als hätten einige Portfolio-Fonds nicht schon genügend Schwierigkeiten mit den wirtschaftlichen Ergebnissen bzw. der Ertragssituation, schlägt in einigen Fällen auch noch das BaFin wegen des Verdachtes auf Finanzkommissionsgeschäfte zu. Welche Vorkehrungen haben Sie diesbezüglich getroffen?

Urban: Der Vorwurf des Finanzkommissionsgeschäftes trifft in der Regel dann nicht zu, wenn die Investition tatsächlich im eigenem Namen und auf eigene Rechnung erfolgt. Dies ist bei uns der Fall. Was den wirtschaftlichen Aspekt anbelangt, so kommt es maßgeblich auf die richtige Investitionsstrategie bzw. das dahinter liegende Konzept an. Diese beiden Komponenten haben sich seit vielen Jahren bei uns bewährt.

FINANZWELT: Das sollten Sie noch ein wenig erläutern.

Urban: Wenn ich mir einige Mitbewerberangebote ansehe, dann schrekken mich Laufzeiten von über 30 Jahren und auffällig hohe Weichkosten ab. Derartige Konzepte können nach unserer Einschätzung wirtschaftlich schon deshalb nicht aufgehen, weil zuwenig Kapital für die eigentlichen Investitionen zur Verfügung steht. Wichtig ist auch der Anlagemix. Wir arbeiten dabei im Bereich der Investmentanlagen ausschließlich mit ersten Häusern wie Pioneer, Templeton, Fidelity, Nordea, DWS, Threadneedle usw. Bei den Immobilien handelt es sich nicht nur um Objekte, die zu günstigen Verkehrswerten erworben wurden und die sich durch eine hohe Mietrendite auszeichnen. Sie sind auch alle bar bezahlt, so dass die Mietrendite in vollem Umfang sofort wieder investiert werden kann. Bei den Unternehmensbeteiligungen setzen wir auf Firmen, die uns eine Verzinsung von 10 Prozent plus Bonus gewährleisten. Alles in allem stellen wir also ein Portfolio zusammen, das dem Optimalmix eines Anlegers deutlich näher kommt, als er es vermutlich selbst darstellen könnte.

FINANZWELT: Kommen wir zu einem ganz anderen Thema: Ihre aktuelle Beteiligung haben Sie als Genussrechtskapital aufgelegt. Was hat Sie zu dieser Entscheidung motiviert?

Urban: Dazu sei gesagt, dass wir bereits seit langem Genussrechtskapital verkaufen, bislang jedoch unsere atypisch stille Beteiligung im Vertrieb eher favorisiert haben. Wir sind der Meinung, dass in Anbetracht des Wegfalls jedweder Steuervorteile das Genussrechtskapital deutlich Vorteile gegenüber der atypisch stillen Beteiligung hat. Insofern haben wir uns entschlossen, künftig zusätzlich auch auf ratierliches Genussrechtskapital zu setzen.

FINANZWELT: Wir hören immer wieder, dass Genussrechtskapital im Breitenvertrieb schwer zu vermitteln ist.

Urban: Damit mögen Sie Recht haben, wobei ich mich frage, ob mit einfachem Verkauf nicht steuermotivierter Verkauf gemeint ist. Fakt ist, dass Genussrechtskapital beratungsintensiver ist als beispielsweise eine KG-Beteiligung – allerdings kommt uns hierbei die Struktur des freien Vertriebs, mit dem wir zusammenarbeiten, entgegen, denn wir setzen ausschließlich auf qualifizierte Anlageberater. Nicht die Masse macht das Geschäft, sondern die Klasse. Zumindest bei uns.

FINANZWELT: Um einen entsprechenden Schulungsaufwand kommen Sie aber dennoch nicht herum...

Urban: Das habe ich auch nicht gesagt. Vielmehr bin ich viele Wochen im Jahr unterwegs, um unsere Vertriebspartner intensiv zu schulen – schließlich geht es darum, dem Anleger die Vorteile des Genussrechtskapitals aufzuzeigen. So bietet beispielsweise unser aktuelles Angebot eine Grunddividende von 6,25 Prozent, zudem partizipiert der Anleger vom erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft. Ziel ist 8 bis 12 Prozent.

FINANZWELT: Also glauben Sie daran, dass es zukünftig mehr Beteiligungen mit Genussrechtskapital geben wird?

Urban: Ich denke ja, hierfür spricht auch noch ein weiterer Aspekt: Danach werden künftig Beteiligungen mit Genussrechtskapital vom BaFin genauso geprüft wie beispielsweise KG-Beteiligungen. Die Produktlinien sind also, unabhängig von ihrer rechtlichen Struktur, alle auf einer Augenhöhe.

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