Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Aus dem Minijob eine Maximum-Vorsorge machen!

Riester und bAV

Ein Minijob ist eine feine Sache. Nebenberuflich lässt sich hierbei gutes Geld verdienen. Kein Wunder, dass deshalb von den nahezu 7 Millionen „400-Euro-Kräften“ in Deutschland bei jedem Zweiten das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist. Doch nebst des sozialabgaben- und steuerfreien Arbeitsentgelts bietet ein Minijob die Möglichkeit einer lukrativen Altersvorsorge. Was viele nämlich nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Zuschüsse zu Riester-Rentenverträgen möglich. Zudem lässt sich auch eine eigene betriebliche Altersvorsorge profitabel aufbauen.

Verzichten macht Sinn. Um für wenig Geld maximale Zulagen vom Staat zu erhalten, sollte zunächst mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, dass man auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Da Minijobber grundsätzlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind, erwerben sie nur geringe Rentenansprüche dadurch, dass der Arbeitgeber Pauschalbeiträge entrichtet. Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben sie aber die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und so die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken. Mit einem Eigenanteil von 4,9 % – Differenz zwischen dem Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 % und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 % – sichert sich der Minijobber mit niedrigen eigenen Beiträgen (maximal 19,60 Euro) vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Er kann damit alle Wartezeiten erfüllen (zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn), Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erwerben und den Versicherungsschutz für die Rente wegen Erwerbsminderung günstig aufrechterhalten. Zudem stehen ihm nun bei Abschluss eines Riesters-Vertrages staatliche Zulagen zu.

Profitieren von der Riester-Rente. Mit wenig Geld hat der Minijobber mittels einer Riester-Rente nun auch die Möglichkeit, die kompletten staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge zu nutzen. Beispiel: Eine alleinstehende Hausfrau mit zwei Kindern ist auf 400-Euro-Basis angestellt. Sie hat sowohl den Verzicht der Rentenversicherungsfreiheit ausgesprochen wie auch eine Riester-Police abgeschlossen. Um die kompletten staatlichen Zulagen zu sichern, müsste sie ab 2008 vier Prozent ihres Bruttolohnes von 400 Euro ansparen, dies wären für das Jahr 2008 demnach 192 Euro (4 % von 4.800 Euro). Der Sparbetrag setzt sich jedoch zusammen aus der Eigenleistung der Frau (192 Euro) und den Zulagen, die sie für sich und ihre Kinder bekommt. Bei Zulagen von 154 Euro (Grundzulage Frau) und weiteren 370 Euro (jeweils 185 Euro Kinderzulage für ein Kind) wären dies demnach Zulagen von 524 Euro. Da die Zulagen höher sind als die Eigenleistung der Frau, muss sie zudem nur den so genannten Mindestbeitrag aufwenden, der seit 2005 einheitlich 60 Euro jährlich beträgt.
Ergebnis: Die Minijobberin bezahlt vom Gehalt einmalig 60 Euro und erhält als Zulage vom Staat 524 Euro. Demnach gehen auf ihr Riester-Konto 584 Euro ein. Hochinteressant wird die Zulagenrechnung, wenn Kinder ins Spiel kommen, die im Jahr 2008 geboren sind. Diese „bringen“ eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr!

Verrechnet man nun die notwendigen gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge aufgrund des Verzichts von insgesamt 235,20 Euro (12 mal 19,60 Euro) mit dem Eigenbeitrag für die Riester-Rente von einmalig 60 Euro im Jahr, dann hat diese 400-Euro-Kraft immer noch einen Vorteil von 228,80 Euro (Zulagen minus Eigenanteil). Ferner ist sie im Besitz einer Riester-Rente und erwirbt einen Anspruch auf Reha-Leistungen und auf Erwerbsminderungsrente.

Der andere Weg – betriebliche Altersvorsorge! Wer keinerlei Rentenversicherungspflichtbeiträge zahlen und dennoch eine Altersvorsorge aufbauen möchte, für den hat ganz aktuell der Verein „minijobrente e. V.“ eine Lösung erarbeitet. Die „Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. – minijobrente”, rund um ihre Vorstände Dr. Wolfgang Sachse und Wolfgang Fränznick, hat ein zertifiziertes Versorgungskonzept entwickelt, das eine betriebliche Altersvorsorge für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten aufbaut. Der Grundgedankehierbei heißt: Zeit für Rente. Geringfügig Beschäftigte erhöhen ihre Wochenarbeitszeit unerheblich, ohne den Anspruch auf den monatlichen Lohn zu verlieren. Für den Anspruch zahlt der Arbeitgeber den Gegenwert der Mehrarbeit in eine betriebliche Altersvorsorge ein – entweder eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse. „Geringfügig Beschäftigte wurden bisher im weiten Feld der Altersvorsorgeanstrengungen stets außen vor gelassen. Kaum jemand befasste sich mit dieser Personengruppe, obwohl bekannt ist, dass hier erhebliche Vorsorgelücken bestehen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet dafür das gesetzlich vorbereitete und staatlich geförderte Instrument, diesen Arbeitnehmern in Deutschland erstmals systematisch den Zugang zu einer attraktiven Vorsorgemöglichkeit zu eröffnen“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Sachse.

Aktuelles Angebot. Ein Anbieter ist die Volksfürsorge, die als Risikoträger dieses neuen Konzepts Minijobbern den Aufbau einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht. Statt die Mehrarbeitszeit des Minijobbers mit Entgelt zu entlohnen und somit den Status der Geringfügigkeit zu verletzen, vergütet der Arbeitgeber diese Arbeit über die Beitragszahlung in eine Direktversicherung der Volksfürsorge. „Bei einer angenommenen wöchentlichen Mehrarbeit von zwei bis drei Stunden ist mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 80 bis 120 Euro zu rechnen. Je nach persönlichen Voraussetzungen entsteht so ein durchaus nennenswerter Anspruch auf eine monatliche Betriebsrente.“ DieseAltersversorgung ist pfändungs- und Hartz IVsicher. Auch der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten. Beim Arbeitgeberwechsel in einen anderen 400-Euro-Job oder in Vollbeschäftigung werden die erworbenen Rentenanwartschaften mitgenommen“, so Jürgen Reif, Organisationsdirektor der Volksfürsorge und als Bereichsleiter für Vertriebspartner zuständig.

Vorteile für den Arbeitgeber. Die Beiträge in die bAV gelten als Betriebsausgaben und sind steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für diesen neuen Weg der bAV ist, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Auch dürfen durch die Mehrarbeit tarifvertragliche oder Mindestlohnvorgaben nicht beeinträchtigt werden.


(Marc Oehme)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: