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Privatversicherungen 2010 – Wertesicherung Teil II

Risikomanagement für den Privatkunden 2010

© Foto: M.Rosenwirth - Fotolia.com

Die Produkte der Versicherungsindustrie können auf den durchschnittlich verständigen Kunden recht unverständlich wirken. Zig Seiten kleingedruckte, im umfassenden Versicherungsdeutsch formulierte Leistungsversprechen muten für einen Kunden manchmal ähnlich abstrakt an wie die inhaltvollen gesetzlichen Bestimmungen zu seiner Steuererklärung. Die Absicherung seiner Besitztümer hingegen verbindet der Kunde mit klaren Bildern zu den Sachen, die ihm lieb geworden oder teuer sind. Nicht nur der bildgewordene Kundennutzen spricht im Risikomanagement des Vermittlers für eine fundiert durchdachte Wertesicherung.

Jeder kauft, mietet, erbt oder erwirbt in anderer Form im Laufe des Lebens eine Vielzahl von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, die das Leben täglich begleiten. Manches dient dem schnellen Gebrauch bzw. Verbrauch, Vieles ist von bleibender Dauer, Einiges hat überdies einen tieferen emotionalen Wert. Verliert der Kunden seine Sachwerte, klafft neben einer eventuellen emotionalen Lücke oft auch ein spürbares monetäres Loch. Der Geldbetrag zur Schließung des Lochs erfordert eine Bewertung der Sachen, die vernichtet oder beschädigt werden können. Die auf die Kundenexistenz zerstörend und bedrohlich wirkenden Risiken sind abzusichern. Ist die Bedrohung nach einem Verlust finanziell überschaubar und so für die Kundenexistenz nicht weiter bedrohlich, sprich existenzneutral, kann das Budget in die Sicherung existenziellere Risiken umgeleitet werden. Der Untergang der Sachen wirkt sich eher selten auf Existenzen zerstörend aus; Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Bedrohung der Kundenexistenz aus dem dauerhaften Verlust der Arbeitskraft oder aus millionenschweren Haftpflichtansprüchen von Seiten Dritter ist in den Auswirkungen deutlich katastrophaler als ein Verlust von Hausratgegenständen oder von einer Immobilie. Der Verlust von Sachen ist für den Kunden bildlich präsenter und so deutlich greifbarer als ein abstrakterer Haftpflichtanspruch oder Einkommensverlust. Oft ist die Anschaffung und Gestaltung des Heims mit sehr viel persönlichem Einsatz und Emotionen verbunden, was die gefühlte Bedrohung wachsen lässt. Ähnliches ist auch für bewegliche Sachen wie Fahrzeuge zu beobachten. Das Auto erhält so eine beitragsintensive Vollkaskoversicherung, für die Einkommensabsicherung bei dauernder Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit des Autohalters wird hingegen relativ wenig Geld erübrigt. Finden sich unfallbedingt das Auto und sein Eigentümer im Graben wieder, ist das Auto häufig besser versichert. Sind die Emotionen außer Acht wird die Reihenfolge klarer. Das Auto, der Hausrat und sogar das Einfamilienhaus stellen meist nur einen Bruchteil des Wertes der Lebensarbeitskraft eines Kunden oder eines Verlustes aus einem Haftpflichtanspruch in Millionenhöhe dar. Ein Schaden an den Dingen, die einen umgeben, ist äußerst ärgerlich und in der Häufigkeit sicher wahrscheinlicher. In Geld gewichtet bliebe eine Absicherung der existenzzerstörenden Risiken vorrangig und dann sollte die Sicherung vor Risiken folgen, die eine Kundenexistenz bedrohen können.

Das Auto kommt vor der Arbeitskraft. Statistisch gesehen, ist es um die Absicherung von Schäden am Fahrzeug, am Hausrat und an der Immobilie besser gestellt als um die Vorsorge gegen die Folgen von Haftpflichtansprüchen, Berufsunfähigkeit oder Unfallinvalidität. Ein Verlust von hochwertigen Fahrzeugen, wertvollem Hausrat oder Immobilien kann durchaus die Existenz bedrohen und eine Absicherung ist eine gute Wahl. Eine höhere Durchsetzung mit Versicherungsschutz zur Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit des Kunden wäre ebenso wünschenswert. Zur Absicherung von Sachen sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen, welche Sachwerte zur Absicherung anstehen. Auf der Abfrageliste sollten neben Haushalt, Fahrzeugen und selbstgenutzten Wohnraum unter anderem mögliche weitere Wohnsitze, Ferienwohnungen, Wohnwagen, Gartenlauben, Boote, Kapitalanlageimmobilien, besondere Wertsachen und etwaige Sammelleidenschaften stehen. Auch Hobbies wie Jagen, Fliegen oder Surfen deuten auf eine erweiterte Notwendigkeit zur Wertesicherung hin. Diese Sach- und Freizeitwerte können auch den Absicherungsbedarf in Haftpflicht und Rechtsschutz sehr deutlich erweitern. Nun verfügt nicht jeder Haushalt über Jagdflinten, Surfbretter, Bücher voller Briefmarken oder eine wertvolle Porzellansammlung. Dem Gesetzesgeber folgend soll der Kunde nach einer umfassenden Beratung zu allen Risikoumständen befragt und möglichst passend versichert werden. Auch ohne exponierte Risikosituation kann schon eine hochwertigere Multimediaanlage im kleineren Haushalt die Hausratversicherung an Höchstersatzgrenzen führen. Ferner kann der Verlust einer Immobilie, die umfänglich das laufende Einkommen sichert, sehr existenzbedrohlich wirken sein. Vorhandene Werte, kommende Anschaffungen, Freizeitaktivitäten und ein Blick in die näheren Umstände gehören in die Risikobestandsaufnahme. Viele Verkaufstrainer werten solche Themen auch als „Eisbrecher“, falls für das Verhältnis zum Kunden eine kleine Starthilfe benötigt wird; Gutes und Nützliches liegen also dicht beieinander.

Risiken erfassen, bewerten und absichern. Sind alle Risiken im Zuge der Wertesicherung sowie auch der Grundsicherung erfasst, kann eine Risikobewertung vorgenommen werden. Die Alterssicherung gehört ebenso hinein. Realisieren sich vor Erreichen der Altersversorgungsgrenze nicht abgesicherte Risiken, welche eine Kundenexistenz ernst bedrohen oder sogar zerstören, bleibt die Altersvorsorge auf lange Sicht auf der Strecke. Nach einer Identifizierung eher existenzneutraler Risiken auf dem Niveau von Reisegepäckverlust, Bruch von kleinen Glasscheiben oder Knöllchen wegen Falschparkens gilt es im Risikomanagement im Budgetrahmen des Kunden den Versicherungsschutz zu besorgen, um gefährlichere Risiken auszugleichen. Die Prioritäten in der Risikobewertung sowie die Nutzung transparenter unabhängiger Produktvergleiche und Unternehmensbewertungen verschlanken die Suche nach dem passenden Versicherer.

Mit vereinfachter Wertermittlung zum Versicherungsschutz. In der Absicherung von Sachwerten ist die Versicherung des Neuwertes mit einer Wertangleichungsklausel zum Ausgleich der Inflation üblich. Die Versicherungswerte von Gegenständen des Haushalts und Immobilien werden mit Hilfe von Fragebögen zur Summenermittlung fixiert. In diesen Fragenbögen sollen die Sachen jeweils zum Neuwert bewertet werden. Im Schadenfall sieht der Neuwertersatz vor, dass stark beschädigte bzw. zerstörte Sachen dann durch neue Sachen ersetzt werden können. Das Bereicherungsverbot in der Schadenversicherung wird aus praktischen Gründen aufgeweicht. Zuvor war der Zeitwertersatz üblich. Die Kunden mussten den Werteverfall aus Alterung und Abnutzung im Schadenfall gegen sich gelten lassen. Auch wenn die Anschaffung einer gleichwertigen gebrauchten Sache unmöglich war, erhielt der Kunde im Schadenfall nur den maximalen Zeitwert ersetzt. Insoweit ist der Neuwertersatz eine kundenfreundliche Änderung. Gleiches galt für den Unterversicherungsverzicht. Zuvor musste der Kunde in jedem Schadenfall einen Ersatz in dem Verhältnis hinnehmen, in dem die vereinbarte Versicherungssumme zu der Summe der zu versichernden Versicherungswerte stand. Lag die Versicherungssumme niedriger wurde auch bei einem Teilschaden nur der entsprechende Bruchteil ersetzt. Solche unerfreulichen Überraschungen gehören schon länger der Vergangenheit an.

Unterwirft sich der Kunde nunmehr einem vom Versicherer anerkannten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes in der Gebäudeversicherung oder vereinbart er mit dem Versicherer des Hausrates eine tariflich festgelegte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, so wird eine Unterversicherung grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht. Dieses gilt bis zur Höhe der sich aus den Fragebögen ermittelten und so versicherten Neuwertsumme. Brandschäden führen häufig zur maximalen Leistung. Liegt der Wert der beschädigten Sachen trotz Fragebogen über der Versicherungssumme, verbleibt der darüber hinausgehende Teil des Schadens wieder beim Kunden. In der Gebäudeversicherung soll das recht selten sein, da die üblichen Wertermittlungsverfahren so üppig bewerten, dass eine Unterdeckung im Totalschadenfall fast unmöglich sein soll. Auf jeden Fall sind Summenermittlungen nur Momentaufnahmen. Die Versicherungswerte verändern sich. Die inflationsbedingte Preissteigerung wird gewöhnlich durch vertragliche Wertangleichungsklauseln aufgefangen. Anschaffungen, neue Hobbies oder Gebäudeumbauten können die Werte verändern, sodass eine Risikoneubewertung notwendig wird. Laufender Kundenkontakt bleibt also gefragt.

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