Privatversicherungen 2010 - Grundsicherung Teil 1
Risikomanagement für den Privatkunden
© Foto: Galyna Andrushko - Fotolia.comJeder trägt die Risiken, die das Leben so zu bieten hat. Die Artikelserie „Privatversicherungen 2010“ betrachtet exemplarisch die Risiken, die jede Privatperson eingehen kann, gibt eine Anregung für deren Einordnung und zeigt Möglichkeiten, vernünftige Versicherer (Risikoträger) für den Schutz vor finanziellen Folgen von identifizierten Risiken zu finden.
Was ist, wenn sich Arbeiten nicht mehr lohnt? Was passiert, wenn man von gestern auf heute nicht mehr arbeiten kann? Die Fragen rütteln an den Grundfesten der eigenen Existenz. Kein Einkommen mehr durch seine Arbeit erzielen zu können, bedeuten Armut, sozialer Abstieg und schlimmstenfalls Hunger und Wohnungslosigkeit. Unser Sozialsystem federt in Form von Hartz IV das Schlimmste ab. Leider fallen manche durch das soziale Netz, das aber doch alles in allem hält. Um sich nicht dauerhaft in diesem Netz zu verfangen, bleibt die eigene Verantwortung zur Einkommenserzielung gefragt. Risiken wie Krankheit, Arbeitsplatzverlust oder Alter bedrohen die Einkommenserzielung. Die sozialen Systeme schaffen eine Basis und unterstützen begleitend das eigenverantwortliche Handeln. Andere Risiken jedoch, welche die Einkommenserzielung stark beeinträchtigen können, trägt jeder selbst.
In allen Ausgaben gehen wir exemplarisch auf einige Existenz zerstörende, Existenz bedrohende und Existenz neutrale Risiken ein, die das versicherte Interesse des Kunden beeinflussen. Spezialisten für Tarifvergleiche und Unternehmensbewertungen sowie weitere Experten kommen zu Wort. finanzwelt gibt im ersten Teil der Serie einen kurzen Einblick in die Themen private Haftpflichtversicherung und Krankentagegeld. Unterstützt wurden unsere Recherchen durch die Experten von: FSS online, MORGEN & MORGEN sowie Softfair Handelsgesellschaft für Computer und Programme mbH.
Risikokategorien. Die Risiken können in drei Kategorien eingeteilt werden: Existenz zerstörende, bedrohende und neutrale Risiken. Sie unterscheiden sich in den Auswirkungen nach einem Risikoeintritt. Objektiv messbar sind die Folgen durch einen drohende Einkommens- oder sonstigen Geldverlust. Subjektive Faktoren wie Unglück, Unzufriedenheit bis hin zum Gesundheitsgefühl sind hingegen schwer einzustufen, obwohl psychische Beeinträchtigungen zerstörend wirken können, auch wenn die eigentlichen finanziellen Folgen im Rahmen bleiben.
Nach Eintritt eines Existenz zerstörenden Risikos sind die negativen wirtschaftlichen und in Geld bewertbaren Folgen für den Betroffenen in dessen restlicher Lebenszeit quasi nie mehr ausgleichbar. Danach folgen die Existenz bedrohenden Risiken, welche die Wirtschaftskraft des Betroffenen sehr stark belasten und es viele Jahre erfordert, um diesen Verlust wieder auszugleichen. Die Existenz neutralen Risiken sind in den wirtschaftlichen Auswirkungen eher ärgerlich, aber überschaubar und in relativ kurzer Zeit ausgeglichen; sie beeinträchtigen den Betroffenen nur gering bzw. in Relation zu seiner wirtschaftlichen Lage kaum merklich.
Eine Risikokategorisierung erfolgt somit immer unter dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Kunden. Das eigentliche Risikomanagement startet mit der Kategorisierung. Nach der Beschreibung, Bewertung und Kategorisierung der Risiken ist festzustellen, welche Risiken der Kunde selbst tragen und welche er auf einen Risikoträger delegieren kann.
Unser Fokus liegt auf den
Risikoträgern bzw. den Versicherern,
die gegen Beitragszahlung die
obigen wirtschaftlichen
Risiken abdecken.
Sicherungsformen
Grundsicherung. In der Grundsicherung finden sich vorwiegend Existenz zerstörende Risiken wieder, die jede Person dringlich absichern sollte, um nicht nachhaltig ruiniert zu sein. Sobald ein Kunde Geld- und Sachwerte erlangt, ist eine Wertesicherung notwendig. Neben Existenz zerstörenden Risiken sind in der Wertesicherung überwiegend bedrohende und eventuelle neutrale Risiken zu beleuchten. Die Risiken werden oft aufgrund begrenzter Geldbudgets priorisiert. In jeder Lebensphase benötigt jeder Kunde eine Grundsicherung. Welche Umstände führen dazu, dass der Kunde im Moment oder künftig nicht mehr dazu in der Lage ist, sich selbst oder etwaige Angehörige auf dem Niveau des bisherigen Lebensstandards zu versorgen? Was kann den Kunden daran hindern, Einkommen zu erzielen? Gibt es Forderungen von Anspruchstellern, so dass ein hohes Einkommen oberhalb von Pfändungsgrenzen dauerhaft entfällt? Was ist, wenn sich arbeiten nicht mehr lohnt? Was passiert, wenn man von gestern auf heute nicht mehr arbeiten kann? Die Folgen solcher extremen Fälle sind gewöhnlich auf einen Risikoträger delegierbar bzw. bei einem Versicherer versicherbar.
Wertesicherung. Mit zunehmendem Alter wachsen gewöhnlich die Werte: ein erstes Auto, die erste Wohnung, der erste gemeinsame Hausstand, ein Haus, ein neues Auto usw ... Hinzu kommen immaterielle Werte, die beispielsweise aus einer Heirat, einer Familiengründung, aber auch aus einer Scheidung erwachsen können. Einflüsse wie Erbschaften oder konjunkturelle Entwicklungen können die Wertebestände verändern. Die Wertesicherung erfasst die materiellen Werte relativ leicht, die immateriellen Werte dafür relativ schwierig. Es geht im Zuge des Risikomanagements eher um die real in Geldeinheiten bewertbare Abmilderung von Folgen denn um eine gefühlte Milderung von Schicksalsschlägen. Letztere ist abstrakt und quasi unbezahlbar. Bei der reinen Wertesicherung des Hausrates oder des Gebäudes kann der konkrete Ausgleich eines bewertbaren Schadens abgesichert werden. Insoweit kennen Versicherer für die abstrakte Bedarfsdeckung die Summenversicherung und für konkrete Bedarfsdeckung die Schadensversicherung.
Zukunftssicherung. Mit zunehmendem Alter gewinnt auch die Zukunftssicherung an Bedeutung. Je älter ein Kunde wird, umso höher steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. das Risiko, altersbedingt nicht mehr in der Lage zu sein, sich und ggf. Angehörige versorgen zu können. Irgendwann wird jeder per Gesetz, kraft Arbeitsvertrag oder in Folge schlechter Gesundheit in den Altersruhestand versetzt. Dieser Zeitpunkt rückt unaufhaltsam näher und kann, was etwas makaber klingen mag, nur durch den Tod verhindert werden. Hier gilt es vorzusorgen. In unserer Historie galt der Familienverbund als Zukunftssicherung. In unserer aktuellen Gesellschaftsform obliegt verstärkt dem Einzelnen und ggf. dessen Lebenspartner die Vorsorge für die altersbedingte Zukunft.
Alle Sicherungsformen sind miteinander verbunden. Auch im hohen Alter, wenn man eine ausreichende Zukunftssicherung genießen darf, bedarf es einer genügenden Grundsicherung. Sie wird anders betont als in jungen Jahren. Eine ungenügende Grundsicherung gefährdet den Erhalt aufgebauter Werte, die dann im Notfall aufgelöst werden müssen. Eine mangelhafte Wertesicherung führt wiederum zum eigentlich vermeidbaren Verlust von Geld, das dann im Aufbau der Zukunftssicherung fehlt. Eine Zuordnung der kategorisierten Risiken zu den Sicherungsformen verhilft dem Kunden zu einem Gefühl für seine Risikosituation und über relevante Zusammenhänge. Das vielfältige Tarif- und Produktangebot der Versicherer wird so schneller transparent, was ja letztendlich ein Ziel der Beratung eines Kunden sein soll.





