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Leben-Geschäft

Schlussverkauf

© Foto: Benicce - Fotolia.com

Der Garantiezins wird ab 1. Januar 2012 von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt. Zudem wird die Regelaltersgrenze angehoben. Grund genug, um die Produkte entsprechend noch bis Ende des Jahres „an die Frau und den Mann“ zu bringen.

Ob Anhebung der Regelaltersgrenze auf 62 Jahre oder Senkung des Rechnungszinses auf 1,75 %: Jede dieser politischen Entscheidungen sorgt für viel Wirbel im Markt, erhöhten Beratungsbedarf beim Kunden und wohl für einen Schlussverkauf im Leben-Markt. Es steht außer Frage, dass Lebensversicherungen auch künftig attraktiv bleiben werden, noch dazu, da der Garantiezins nur einen Teil der tatsächlichen Ablaufleistungen bestimmt und nicht darüber entscheidet, wie rentabel eine Lebensversicherung tatsächlich ist. Dennoch: Die Garantieverzinsung ist ein wichtiges Argument im Rahmen des Beratungsgespräches. „Wir gehen davon aus, dass wir eine Art ‚Schlussverkauf‘ der klassischen Rentenversicherungen (über alle Schichten) sehen werden. Sicherlich nicht in der Ausprägung wie in 2004/2005, aber man wird einen Trend erkennen können“, so Stefan Liebig, Geschäftsführer der vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH.

Flankierend für das Jahresendgeschäft und sicher auch nicht uninteressant ist die Verlegung des steuerbegünstigten Renteneintrittsalters für Neuverträge ab dem 1. Januar 2012 vom 60. auf das 62. Lebensjahr. So gilt z. B. ab 2012 das höhere Endalter für Riester- und Basis-Renten. Wer noch in 2011 einen Vertrag abschließt, kann sich den Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr sichern. Bei Verträgen der 3. Schicht wird das Endalter für die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung ebenso von 60 auf 62 Jahre angehoben. Dies bedeutet: Wer lediglich die hälftige Besteuerung der Erträge genießen möchte, muss für Neuabschlüsse ab dem 1. Januar 2012 neben der Mindestlaufzeit von 12 Jahren auch die Vollendung des 62. Lebensjahres beachten. Auch hier gilt: Wer noch in 2011 einen Vertrag abschließt, kann sich das steuerlich begünstigte Endalter von 60 Jahren für Kapitalauszahlungen sichern. Für lebenslange Rentenzahlungen in der 3. Schicht ergeben sich durch die Anhebung der steuerbegünstigten Altersgrenze keine Veränderungen.

Spannend werden in diesem Zusammenhang auch andere Produktfelder. So hat die Senkung des Garantiezinses auch Auswirkungen auf den Berufsunfähigkeitsschutz. Hier besteht zwar für Altverträge Bestandsschutz, für alle neuen Policen gilt allerdings: je niedriger der Garantiezins (also der gesicherte Kapitalstock), desto höher die Beiträge für den BU-Schutz (es fehlt ja gesichertes Geld im Kapitalstock durch die LV). Für den Vertrieb ist es daher nun immens wichtig, seine Bestandskunden hinsichtlich eines solchen BU-Schutzes intensiv zu beraten und über die kommende Entwicklung zu informieren. Denn Fakt ist ja leider, dass immer noch fast jeder zweite Deutsche glaubt, auf eine solche Absicherung verzichten zu können. Dabei liegt die statistische Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit hierzulande bei beachtlichen 20 bis 25 % – diese Zahlen belegen eindeutig, dass eben eine nicht vorhandene entsprechende Altersvorsorge schnell ein finanzielles Spiel mit dem Feuer bedeuten kann.

(Marc Oehme)

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