Datum: 03.06.2009
Oder: Wirtschaftlicher Fehlschlag von Kapitalanlagemodellen stets ein kapitalanlagerechtlicher Haftungsfall?
Schreckensszenarien durch Ausweitung des Anlegerschutzes und Sammelklagen?

Ein Beitrag von Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar -Fachanwalt für Steuerrecht, Wiesbaden.
Einleitung
An anderer Stelle bin ich der Frage nachgegangen, wie zukunftsbezogen eine Reglementierung des freien Kapitalmarktes aussehen könnte, wenn Regelungen der MiFID1) im deutschen Recht im Wege der Wirkungserstreckung auch auf den freien Kapitalmarkt und dort z.B. auch auf geschlossene Fonds Anwendung finden würden und welche Konsequenzen damit verbunden sein könnten.2) Dies wurde branchenintern seinerzeit bereits als Schreckensszenario angesehen wie beschrieben, während ich dem auch positive Seiten abgewinnen konnte.3) Zu dieser Wirkungserstreckung der MiFID ist es bis heute (noch) nicht gekommen. Inzwischen wird jedoch berichtet, die EU-Kommission strebe an, die MiFiD auf alle Produkte auszuweiten.4) Ungeachtet dessen ist es lohnenswert, darüber zu reflektieren, was sich auch unabhängig davon zukunftsorientiert abzeichnet.
Anlegerschutz ist auch aus Sicht der Kapitalanlagebranche nichts Negatives sondern aus Sicht der Marktteilnehmer etwas Positives, zumal wenn es darum geht, sich von unseriösen Marktteilnehmern abzugrenzen. Negativ wird das Schlagwort „Anlegerschutz" erst dann, wenn interessierte Kreise - z.B. bestimmte sog. „Anlegerschutzanwälte" und manche Brancheninformationsdienste - dieses Thema dazu instrumentalisieren, um eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen und weniger, um Anleger zu schützen. Der in den Focus gerückte Anlegerschutz wird dann zum Instrument der Verfolgung solcher eigenen Interessen, worauf man sich einrichten sollte.
Dies erinnert an das Beispiel der sog. räuberischen Aktionäre, die unter dem Vorwand, für eine bessere Aktienkultur und gegen die Entrechtung von Aktionären zu streiten, zum eigenen kommerziellen Vorteil Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen führen, mit enormen wirtschaftlichen Schäden für betroffene Unternehmen. Und man tut sich außerordentlich schwer damit, diesem Phänomen Herr zu werden.5)
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