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Basisrente wird attraktiver

Selbstständige können noch 2006 profitieren

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Basis-Rente – auch Rürup-Rente genannt – 2005 vom Gesetzgeber ins Leben gerufen. Damit sollte die Basisrente der wichtigste Baustein in der Altersvorsorge der Selbstständigen werden. Denn mit dem Wegfall des Steuerprivilegs für Lebens- und Rentenversicherungen hätte diese Gruppe nicht mehr steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen können.

Der vom Gesetzgeber gut gemeinte Ansatz hatte nur einen Haken: Die Beratungsgespräche mit Selbstständigen und deren Steuerberatern verstrickten sich schnell in den Fängen der so genannten „Günstigerprüfung“. Diese durch die Finanzämter durchgeführte Prüfung sorgte dafür, dass der Steuerpflichtige die Beiträge in die Basisrente eben nicht vom ersten Euro an absetzen konnte, so wie es eigentlich vom Gesetzgeber gewollt war.

Der Basisrente geht es damit wie der Riesterrente. Auch diese musste mehrfach nachgebessert werden, bevor ein Verkaufsschlager daraus wurde. Bisher wurden fast acht Millionen Riesterverträge abgeschlossen. Die Basisrente dümpelt dagegen mit gerade einmal 215.000 Verträgen vor sich hin. Damit soll jetzt Schluss sein. Der Gesetzgeber hat die Probleme erkannt und bessert durch das Jahressteuergesetz 2007 nach. Darin ist auch die Optimierung der Basisrente enthalten. Am 9. November 2006 passierte das Gesetz bereits die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Am 24. November, spätestens aber am 15. Dezember soll das Gesetz laut Auskunft des Finanzministeriums den Bundesrat passieren.

Damit ist die Basisrente vor allem für gutverdienende Selbstständige und auch Angestellte in 2006 ein Steuersparmodell: Rückwirkend ab 1. Januar 2006 werden alle eingezahlten Beiträge mit dem maßgebenden Prozentsatz als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dies sieht der neue § 10 Absatz 4a vor. Das heißt im Klartext: Die Basisrente wird ab dem ersten Euro an gefördert und gewinnt somit deutlich an Attraktivität (siehe Beispielrechnung). Der Selbstständige kann demnach noch 2006 exakt 62 % der eingezahlten Beiträge – unter Berücksichtigung der steuerlichen Höchstgrenzen und etwaiger sonstiger Beiträge zur Basisversorgung maximal 12.400 Euro (Verheiratete 24.800 Euro) – als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bis 2025 steigt der abzugsfähige Anteil dann jährlich um zwei Prozent punkte auf 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten. Zusätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuersparend abgeschlossen werden. Diese Vorteile können aber nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 51 % des Beitrages in die Altersvorsorge fließen, der Rest in den angekoppelten Berufsunfähigkeits- Schutz.

Da die Basisrente, die ausschließlich ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird, weder vererbbar noch übertragbar, beleihbar oder veräußerbar ist, bietet zum Beispiel die Nürnberger-Versicherung einen Hinterbliebenenschutz, der in den Antrag zur Basisrente integriert ist. Für den Selbstständigen gibt es beim Abschluss der Basisrente noch einen weiteren Vorteil:Der Vertrag darf im Insolvenzfall nicht angetastet werden. Qualifizierte Berater und Vertriebe haben mit der optimierten Basisrente jetzt endlich ein hervorragendes Geschäftsfeld, das noch in diesem Jahr genutzt werden kann. Denn viele Selbstständige werden ihren Gewinn lieber steuermindernd in Beiträge zur Basisrente investieren, als diesen an das Finanzamt abzuführen.

(Franz-Josef Liesenfeld)


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