US-Immobilienfonds
sind auch für Kapitalgesellschaften eine sinnvolle Anlagealternative
Deutschen Kapitalgesellschaften bietet sich für ihren langfristigen Anlagebedarf die unternehmerische Beteiligung an einem geschlossenen US-Immobilienfonds an. Von Vorteil ist dabei wie für den privaten Kapitalanleger – die vergleichsweise hohe Rendite, die zudem aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA steuerbegünstigt ist. Auch für die Rückdeckung von Pensionszusagen kann ein sicherheitsorientierter US-Fonds als Beimischung eingesetzt werden. Sofern keine weiteren US-Einkünfte bestehen, liegt die amerikanische Steuerbelastung beispielsweise für eine Beteiligung von einer halben Million US-Dollar im Allgemeinen unter 25 Prozent der Barausschüttungen. Die Besteuerung ist damit deutlich geringer als Belastungen aus Körperschaft und Gewerbesteuer einer in Deutschland voll steuerpflichtigen Anlage.
Christoph Kahl, Chef der deutschamerikanischen Immobiliengruppe Jamestown (www.Jamestown.de), Marktführer für US-Immobilienfonds in Deutschland mit Sitz in Köln und Atlanta, sagt: „Darüber hinaus stellt ein solches Produkt auch für Kapitalgesellschaften eine sinnvolle und rentable Diversifikation in der Vermögensanlage dar.“ Immerhin könne die Kapitalgesellschaft bei einer Beteiligung zum Beispiel am „JAMESTOWN 22“ je nach Höhe der Zeichnungssumme mit einem Nettoüberschuss von rund acht bis neun Prozent nach Abzug der amerikanischen Steuern rechnen. In Deutschland ergeben sich für die Kapitalgesellschaft keine weiteren Steuerbelastungen. Kahl weist auch daraufhin, dass ausländische Einkünfte nach Einführung des Steuersenkungsgesetzes nicht mehr benachteiligt sind. Das heißt: Bei Ausschüttungen der Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner werden die US-Einkünfte nun ebenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.






