Sag beim Abschied leise Servus!
Steuer 2008
2008 wird das letzte abgeltungssteuerfreie Jahr. Daher ist es gerade jetzt wichtiger denn je, die Geldanlagen der Kunden sowie die eigenen zu überprüfen. Nebst der kommenden Abgeltungssteuer gibt es in diesem Jahr wieder weit reichende Veränderungen im Steuerrecht. FINANZWELT gibt einen Überblick!
Gleich, ob Fonds-, Zertifikate- oder Anleihenbesitzer, Aktionär oder Zinssparer –eine Überprüfung des Geldanlagenportfolios ist in diesem Jahr dringend nötig (lesen Sie hierzu auch FINANZWELT Ausgabe 03 und 04/2007)! Die Regelung der Abgeltungssteuer greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten zunächst noch die bisherigen Steuerregeln. Bei Zertifikaten gibt es allerdings Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern. Ein Gewinner der neuen Steuerregelung könnte im Übrigen die Lebensversicherung werden – schließlich bietet sie eine ideale Spielwiese, um Fonds in den Mantel einer Versicherung zu integrieren. Die Abgeltungssteuer greift hier nicht! Für Millionärfonds übrigens gilt die neue Steuer schon seit dem 09. November 2007 und nicht erst ab dem 31. Dezember 2008.Neben den ersten Warnschüssen der Abgeltungssteuer müssen sich Steuerzahler auch mit anderen Neuerungen beschäftigen. So rechnet der Bund durch das Jahressteuergesetz nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit rund 280 Mio. Euro Ersparnis an Bürokratiekosten sowie 110 Mio. Euro pro Jahr Mehreinnahmen an Steuern. Hierbei können sich alle – vom Neugeborenen bis zur Oma – über eine neue Steuernummer freuen. Im Laufe des Jahres erhalten nämlich alle Bürger eine neue eigene elfstellige Nummer. Ein weiterer Schritt in Richtung „gläserner Bürger“.
Das Jahressteuergesetz bewirkt zudem, dass Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Steuererklärung stark beschnitten werden. Demzufolge soll „pfiffigen“ Steuerzahlern, die Steuern sparen möchten und somit alleine oder unter Mithilfe von Steuerberatern sowie Rechtsanwälten legale Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, weniger Spielraum gegeben werden. Sofern der Finanzbeamte den Verdacht hegt, dass es sich bei der Konstruktion um ein Steuersparmodell handelt, darf er dieses ablehnen. An genommen, der Konstrukteur besteht dennoch auf sein Recht, muss er beweisen, dass er bei der Gestaltung andere als einzig reine steuerliche Motive hatte. Eine befremdliche Situation, dass ein Finanzbeamter das Konstrukt des Steuer zahlers ablehnen kann, obwohl dieser laut Gesetz die Gestaltungsmöglichkeit hat. Möchte er bei der Erstellung seiner Steuererklärung auf der sicheren Seite sein, so bleibt im Zweifelsfalle nur die Möglichkeit, sich vorab eine verbindliche Auskunft des Finanzamts einzuholen. Natürlich ist diese nicht kostenfrei!
Voraussichtlich ab Frühjahr oder Sommer gelten neue Regeln für das Schenken und Erben. So ist die Reform der Erbschaftssteuer zwar noch nicht rechtskräftig verabschiedet worden, doch die Regierungskoalition hat die Eckpunkte der Reform bereits festgezurrt. Sehr nahe stehende Verwandte werden demnach aufgrund eines höheren Freibetrags mehr vom vererbten oder geschenkten Vermögen steuerfrei erhalten. Es gibt also auch gute Nachrichten für den Steuerzahler.
(MARC OEHME)







