Kein Groschenroman
Steuerrechtliche Veränderungen laut Koalitionsvertrag
Was waren das noch für schöne Zeiten, als der Einheitskanzler propagierte, dass es keinem nach der Wiedervereinigung wirtschaftlich schlechter gehen würde. Dieses blauäugige Denken ist schon lange vorbei und die jetzige Regierung in spe dokumentierte in ihrem am 11. November 2005 abgestimmten Koalitionsvertrag, was die Bürger...
in Deutschland schonvorher erahnten: „Geiz wird geil“.
Närrische Zeiten. Bekanntermaßen ist
der 11.11. der Start der Närrischen Zeit.
Genauso närrisch gestaltete sich das
Verwirrspiel um das Ende der so
genannten Steuersparmodelle. Nachdem
(Ex)Bundeskanzler Gerhard Schröder
bereits am 18. März in einer Regierungserklärung
das Ende der Steuersparfonds
ankündigte, schien es nach etlichen
Gesetzesentwürfen am 04. Mai durch
das rot-grüne Bundeskabinett endgültig
besiegelt. Doch durch den Widerstand
der Union, die im Bundesrat die Mehrheit
hält, scheiterte das Unterfangen
zunächst im Juni 2005. Die Geschichte
„Neuwahlen“ nahm ihren Lauf und
somit auch die damit verbundenen Verhandlungsgespräche
der neuen Koalition.
Während jeder auf die Antworten
der designierten großen Koalition wartete,
brach beim noch amtierenden
Bundesfinanzminister Hans Eichel der
Übereifer aus. So versuchte er am 08.
bzw. 10. November per Umlaufverfahren
einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen,
wonach die Verlustzuweisungen
nur noch bis zum 10. November gelten.
Abermals scheiterte die Mission, diesmal
unter anderem am Einspruch des
noch amtierenden Bundesumweltministers
Trittin. Im bis zum Redaktionsschluss
letzten Kapitel der „Totgesagte
leben länger“-Story meldete sich der
designierte Nachfolger von Eichel zu
Wort. So erklärte Peer Steinbrück am 12.
November den Wegfall der Verlustzuweisungsregel
RÜCKWIRKEND zum 11.
November 2005 beschließen zu wollen.
Rückwirkend und künftig sollen Verluste
aus beispielsweise Medienfonds, Schiffsbeteiligungen
oder Windkraftinvestitionen
nur noch mit späteren positiven
Einkünften aus derselben Einkunftsquelle
verrechnet werden. Sollte dies
wirklich so kommen, ist jedoch „passend
zur Chronologie des Verwirrspiels“ zu
erwarten, dass dieses Vorgehen abschließend
vom Bundesverfassungsgericht
auf Zulässigkeit überprüft wird.
Keine Büttenrede... war der am 11.
November durch Union/SPD festgesetzte
Koalitionsvertrag. Die Parteien haben
sich darauf festgelegt, die degressive
Abschreibung von Mietwohnungen und
die Eigenheimzulage ab 2006 abzuschaffen.
Gerade bei letzterem haben Inhaber
so genannter Altfälle weiterhin einen
Rechtsanspruch darauf, was dazu
führen wird, dass die Mehreinnahmen
des Bundes erst bis 2013 auf 5,9 Milliarden
Euro steigen könnten. Auch Neu:
Wer ab 2006 seine Wohnung oder sein
Haus renovieren lässt, darf die Kosten
dafür teilweise von der Steuer absetzen.
Jedoch ist dabei die genaue Regelung
noch nicht ausgestaltet – bis dato kann
davon ausgegangen werden, dass von
Rechnungen bis 3.000 Euro ein Fünftel
der Ausgaben abgesetzt werden darf –
maximal also 600 Euro.
Beschlossen wurde weiterhin, dass der
Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten
für Steuererklärungen
von Veranlagungszeiträumen ab 2006
entfällt. Dabei ist der Abzug von Steuerberatungskosten
weiterhin zulässig,
wenn diese im direkten Zusammenhang
mit der Erzielung von steuerpflichtigen
Einnahmen als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben qualifiziert werden
können.
Streichen und Sparen auch ab 2007.
Höhere Mehrwertsteuer und niedrigere
Entfernungspauschalen sind wohl ebenso
beschlossene Sachen – mit dem einzigen
Unterschied, dass diese erst ab
2007 greifen. Während FDP und Linkspartei
beim Streit um die Mehrwertsteuerpläne
der großen Koalition hoffen,
die für 2007 geplante Anhebung auf 19
Prozent über den Bundesrat verhindern
zu können, ist der milliardenschwere
Einschnitt der Pendlerpauschale auf
dem Koalitionspapier festgelegt. So werden
die Pauschale nur noch jene Pendler
bekommen, die ab 2007 weiter weg als
20 Kilometer vom Arbeitsplatz wohnen.
Apropos Arbeitsplatz: Auch dazu wurden
einige steuerliche Einschnitte ab
2007 beschlossen. Demnach bleibt die
Schichtzulage für Feiertags- und Nachtarbeit
zwar steuerfrei, die Sozialversicherungsbefreiung
wird aber auf einen
Stundengrundlohn von 25 Euro statt bisher
50 Euro begrenzt. Ferner wird die
Absetzbarkeit bei Einrichtung eines heimischen
Arbeitszimmers nur noch dann
möglich sein, wenn es ausschließlich für
den Hauptberuf genutzt wird und dazu
noch den tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt
darstellt.
Böser reicher Mann. In aller Munde ist
auch die Einführung einer Reichensteuer
ab 2007. Damit erfüllte die Union
eine der Lieblingsforderungen der SPDLinken.
Die von der SPD im Wahlkampf
geforderte Reichensteuer soll laut Koalitionsvertrag
für Einkommen ab 250.000
Euro (500.000 Euro für Gemeinsamveranlagte)
gelten. Die Top-Verdiener müssten
dann künftig von jedem Euro, der
über dieser Summe liegt, drei Prozent
zusätzlich – bedeutet eine Erhöhung
des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45
Prozent – an den Fiskus abführen. Insgesamt
lassen sich damit nach SPD-Berechnungen
Mehreinnahmen von 1,2
Milliarden Euro pro Jahr erzielen. Die
gewerblichen Einkünfte werden jedoch
in die Bemessungsgrundlage nicht miteinbezogen.
Spekulationsfrist wird abgeschafft. Hart
treffen wird es auch Aktien- oder
Immobiliengeschäftsgewinner. So wird
Spekulationsfrist für Aktiengewinne
abgeschafft, stattdessen wird künftig
auf alle privaten Veräußerungsgewinne
aus Aktien und vermieteten Immobilien
eine Pauschalsteuer von 20 Prozent
erhoben. Unklar ist noch, ob dies nur
Wirtschaftsgüter betrifft, die auch ab
2007 erworben wurden, bzw. welche
Übergangsregelungen der Gesetzgeber
für diese Änderungen vorsieht – Details
würden laut großer Koalition erst im
Gesetzgebungsverfahren 2006 festgelegt.
Für den kleinen Sparer wurde
jedoch schon eine Senkung festgelegt.
So wird der Sparer-Freibetrag für Kapitaleinkünfte
ab 2007 auf 750 Euro (1.500
Euro bei Verheirateten) gesenkt.
Fazit: „Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen”,
sagte einmal ein weiser Mann.
Dieser Mann hieß übrigens Hans Eichel
und sorgte mit seiner Politik auch dafür,
dass zukünftig ein erheblicher Sparkurs
gefahren wird. Ein Sparkurs, der uns alle
treffen wird. Fraglich bleibt jedoch für
den Betrachter, ob es zu Auswirkungen
kommen kann, an denen viele, die am
Koalitionsvertrag mitgearbeitet haben,
noch gar nicht zu denken scheinen. Vive
la France!
Höhere Mehrwertsteuer und niedrigere
Entfernungspauschalen sind wohl ebenso beschlossene
Sachen – mit dem einzigen Unterschied, dass diese erst
ab 2007 greifen. Während FDP und Linkspartei beim Streit
um die Mehrwertsteuerpläne der großen Koalition hoffen,
die für 2007 geplante Anhebung auf 19 Prozent über den
Bundesrat verhindern zu können, ist der milliardenschwere
Einschnitt der Pendlerpauschale auf dem Koalitionspapier
festgelegt.







