Wie einst die Ritter
Tafelrunde
Die 4. Tafelrunde war ein Abbild des Innovationschubes bei den Immobilien-Kapitalanlagen
Bieten Private Equity Finanzierungen eine sinnhafte Alternative für Anbieter und Anleger? Dieser Frage stellte sich Joachim Stehnkuhl, Gesellschafter der CapitalConcept Anlagen Holding als erster Referent beim diesjährigen Branchenaustausch zwischen ausgewählten Anbietern, Vertriebsführungskräften, Bankern, Beratern und Journalisten. Einer Alternative, den Projektentwicklungsfonds, fehle jetzt (noch) vor allem eines, was die herkömmlichen geschlossenen Immobilienfonds für den privaten Anleger attraktiv macht: ein regelmäßiger Cash-flow. Die Verbindung von Private Equity und geschlossenen Immobilienfonds biete in Deutschland dagegen gute Chancen, wenn in illiquide Märkte investiert werde und Objekte weit unter den Wiederherstellungskosten gekauft werden könnten (sog. Opportunity-Fonds). Er zeigte auf, dass so selbst ein Investment in Plattenbauten erfolgreich sein kann. Allerdings ergaben sich aus dem Auditorium Fragen über die Exitmöglichkeiten.
Zu Basel II meinte Professor Dr. Wilhelm Hankel, dass die Regelung im falschen Zeitpunkt komme, weil die deutschen Kreditinstitute ohnehin viel zu zurückhaltend in der Kreditgewährung seien. In diesem Punkte sieht er in Europa durchaus Parallelen mit der nun schon über zehn Jahren währenden deflatorischen Entwicklung in Japan, die in der Kreditverweigerung der japanischen Banken ihren Ursprung habe. Kritik übte er an der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die sich ausschließlich an der Inflationsrate der Lebenshaltung und damit des Verbrauchers orientiere, statt auch die Vermögenswerte einzubeziehen. Ein Index, der neben den Lebenshaltungskosten die Aktienkurse und Immobilienpreise einbeziehe, würde die deflatorischen Tendenzen eindeutig aufzeigen.
Die deutsche Rechtssprechung - so erläuterte Dr. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt und Notar, behandle den deutschen Anleger, wenn es um Auseinandersetzungen mit Banken geht, als sachkundig (und damit weniger schützenswert), bei Streitfällen mit dem freien Finanzvertrieb dagegen gleichsam als (schutzbedürftiges) "Dummerchen." Wenn sich europäisches Recht durchsetzen sollte, werde dem Anleger vor Gericht in Zukunft mehr Sachkunde zugetraut. Wagner machte darauf aufmerksam, dass es Sicherheit in punkto Haftung für den freien Finanzvertrieb nicht gebe. Es könne bei allen Haftungsvermeidungsstrategien nur darum gehen, die Risiken möglichst klein zu halten.
(Michael Oehme)







