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Die Rolle von Rating für die Gestattung von geschlossenen Fonds durch die BaFin

Teil V der Serie „Fondsrating“

Der 1. Juli 2005 ist ein Meilenstein in der Geschichte der Vermarktung geschlossener Fonds in Deutschland. Ab diesem Datum ist vor Vertriebsbeginn – oder amtlich vor dem öffentlichen Angebot – die Gestattung der BaFin einzuholen. Dabei wird die formale Vollständigkeit gemäß der Verordnung über...

Vermögensanlage- Verkaufsprospekte vom 16.12.2004 geprüft. Dazu gibt es z.B. genau definierte Pflichtangaben die im Verkaufsprospekt enthalten sein müssen:
• Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung übernehmen

• Angaben der Gesamthöhe der Provisionen

• Angaben über den Emittenten, die Gründungsgesellschafter, Abhängigkeiten von Patenten oder Verträgen, laufende Investitionen usw.

Produkte mit nicht vom BaFin gestatteten Prospekten dürfen ab 1.7.2005 nicht mehr vertrieben werden. Interessant ist, dass zum Stichtag ca. 300 Verkaufsprospekte zur Gestattung eingereicht und davon ca. 10 % als gestattungsfähig eingestuft wurden. Das bedeutet, dass ab 5.7.2005 maximal diese 30 Produkte von den Vertriebsgesellschaften angeboten werden können.


Rating von Fonds und Fondsgesellschaften/Emittenten

Zu unterscheiden ist das Fonds-Rating als Produktrating und das Rating von Fondsgesellschaften (Emittent) als Management- Rating. Bei letzterem ändert sich anscheinend nichts, weil die Verordnung dazu keine Aussagen macht. Andererseits ist es natürlich ein Qualitätsmerkmal und ein Ausweis der Professionalität, wenn ein Angebot eines Emittenten zu den ersten 30 der vom BaFin gestatteten Produkte gehört. Man kann davon ausgehen, dass dieses Management auch in Zukunft die gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an ihre Produkte oder an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen zügig erkennt und zielgerichtet und effektiv handelt. Insofern ist dies eine Bewertungsindikation, die indirekt zur Bewertung von Fondsgesellschaften herangezogen werden kann.

Viel fundamentaler sind allerdings die Auswirkungen auf das Rating der Fondsprodukte. Zunächst einmal sind zum 30.06.2005 alle bis dahin erteilten Ratings, soweit es sich um Produktratings handelte, naturgemäß erloschen, weil sich die Rechtsgrundlage geändert hat und alle bis dahin im Markt befindlichen Prospekte ungültig wurden. Die Rating Services AG hat allen Rating- Kunden angeboten, unverzüglich mit der Bewertung auf Grundlage eines neuen Prospektes, der zur Gestattung bei der BaFin eingereicht ist, zu beginnen. So kann sichergestellt werden, dass ein weiterer unterbrechungsfreier Vertrieb möglich ist und gleichzeitig mit dem neuen Verkaufsprospekt auch das aktuelle Rating vorliegt. Das Rating wird dann erteilt, sobald die BaFin die Gestattung bestätigt hat und die Veröffentlichung im Börsenpflichtblatt erfolgt sowie ein Karenztag abgelaufen ist. Damit ist dann auch die Vertriebsfreigabe möglich.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass lediglich auf formale Vollständigkeit und nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft wird. Dies hat vor allem haftungstechnische Überlegungen zum Hintergrund. Andererseits sind inhaltliche Überprüfungen, Plausibilität und Umsetzbarkeit von Angaben wesentliche Aspekte für die Investitionsentscheidungen der Anleger – und hier setzt das Rating an. Bewertet werden dann folgende Ratingbereiche:

1. Anlagekonzept, Anlagezielund -strategie

2. Vermarktung und Zielgruppe

3. Performance (Wertentwicklung, Kosten, Investitionsgrad usw.)

4. Risiko

5. Ressourcen, (Finanzen, Fondsmanagement usw.)

6. Prozesse

Dabei drückt die Zielgröße des Ratings die Wert-Risiko-Potenziale aus, die das Fondskonzept und die weiteren Ratingbereiche beinhaltet. Bewertet wird von einem Analystenteam im Sinne eines Expertenurteils. Insgesamt liegen dem Bewertungsschema der Rating Services AG über 170 Kriterien für Fonds zugrunde, die alle einzeln erhoben, bewer- tet und schlussendlich zu dem Gesamtergebnis zusammengeführt werden.


Überprüfung der Anforderungen der Prospektverordnung

Im Rahmen des Fondsrating der Rating Services AG werden die in der Prospektverordnung geforderte Pflichtangaben, die das BaFin auf formale Vollständigkeit überprüft, von der Rating Services AG auch inhaltlich nach Konsistenz und Plausibilität bewertet:

§ 9 Anlageziele und -politik auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität Bewertet im Ratingbereich „1. Anlagekonzept, Anlageziel- und -strategie“– Hier wird neben der Prospektanalyse die ausführliche Erörterung und kritische Diskussion mit den Fondskonzeptionären vorgenommen

§ 2 (2) Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken Bewertet in dem separaten Ratingbereich „4.Risiko“ – Die Risiken spielen insgesamt eine ganz wesentliche Rolle für die Bewertung eines Anlageproduktes und sind auch entsprechend hoch gewichtet

§ 10 und § 15 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten durch Prüfung der Jahresabschlüsse bzw. Planungsrechnungen bei jungen Emittenten

Bewertet im Ratingbereich „5. Ressourcen“ – Auf Grundlage der langjährigen Erfahrungen mit Unternehmensrating bewertet die Rating Services AG schon immer die Vermögens-, Finanz-, Ertragslage auf Basis der 3 letzten Bilanzen und ebenso für mehrer Jahre im Voraus auf Basis der Unternehmensplanung

§ 12 Angaben über Geschäftsführung, Vorstand Aufsichtgremien usw.

Bewertet im Ratingbereich „5. Ressourcen“ – Dazu werden ausführliche persönliche Managementinterviews geführt. Dies sind vier Beispiele von Ratingkriterien, die aufzeigen, wie umfassend die Analyse und Bewertung für ein Rating eines Fonds durch die Analysten der Rating Services AG ist. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die vom BaFin geforderte Vollständigkeit der Angaben dann gegeben ist, wenn die Ratingagentur die einzelnen Kriterien entsprechend positiv bewertet hat. Andererseits ist die Bewertung unter „2. Vermarktung“ nur dann positiv, wenn eine Gestattung durch die BaFin vorliegt, denn nur dann kann der Vertrieb für den Fonds freigegeben werden.

Nutzen für Vertrieb und Emittenten

Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Die BaFin-Gestattung liegt vor – das Rating bietet dann hohen Nutzen für den Fondsvertrieb, um die Qualität eines Fonds und seine Besonderheiten auf einfache Weise zu kommunizieren. Der umfassende Ratingbericht gibt vielfältig Auskunft über die Expertenmeinung, z. B. zu der zu erwartenden Wertentwicklung, zum Investitionsgrad, zu den Risiken und liefert auch die jeweiligen Begründungen dazu. Je vielfältiger und komplexer die Fondsprodukte werden, umso aufwändiger ist es, die notwendigen Informationen zusammenzustellen und eine nachvollziehbare und fachlich solide Argumentation als Grundlage der Beratung aufzubauen. Dem durchschnittlichen Berater bzw. dem Vertrieb fehlt in aller Regel der Zugang zu allen relevanten Informationen und auch die Zeit zur sorgfältigen Analyse und Bewertung. Rating ist in diesem Sinne eine Kommunikationshilfe.

Der zweite Fall: Befindet sich ein Fondsprodukt in der Konzeptionsphase oder wird ein bestehendes Konzept angepasst, kann ein Rating von großem Wert für den Konzeptionär und das Emissionshaus sein. Es werden bereits in einem frühen Stadium der Prospekterstellung Hinweise auf die Erfordernisse der BaFin-Prüfung gegeben und zusätzlich inhaltliche Bewertungen, die Justierungen und Optimierungen z.B. im Bereich Risiko oder Performance zur Folge haben können. Natürlich wird man diese Ratings – die man auch als Pre-Rating (oder Shadow- Rating) bezeichnet – erst veröffentlichen, wenn die Vertriebsankündigung ansteht. Rating ist in diesem Sinne eine Konzeptionshilfe.


Die Rating Services AG ist Marktführer im Mittelstandsrating.

Sie wurde am 09.06.2005 durch die „European Economic Chamber of Trade, Commerce and Industry“ (Handelskammer) aus Brüssel für hervorragende unternehmerische und wirtschaftliche Leistungen mit dem „Deutschen Wirtschaftspreis 2005“ ausgezeichnet. Die Rating Services AG erhielt den Preis im bayerischen Wirtschaftsministerium aus den Händen von dem Ltd. Ministerialrat Bernd-Joachim Pantze.

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