Änderungen, wohin man schaut!
The same procedure as last year…? Denkste!
Es klingt ein wenig nach Stammtischplauderei, aber leider stimmt es: Das neue Jahr wird für die Bürger/innen in Deutschland deutlich teurer. Ohne künftige Gesetze, wie beispielsweise die Gesundheitsreform, in ihrer ganzen Wirkung vorhersehen zu können, ist jetzt schon deutlich ersichtlich, dass das Jahr 2007 eher be- anstatt entlastend für den Geldbeutel wird.
FINANZWELT stellt die für Sie wichtigsten Änderungen zusammen.
Fabrikneu ist seit 2007 die Reichensteuer. Das heißt, dass Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro für Ledige bzw. 500.000 Euro für Verheirate einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer von 42 % auf den Spitzensteuersatz von 45 % erhalten. Anscheinend aus Sorge vor Eerfassungsklagen wurde die Reichensteuer für 2007 jedoch so stark eingeschränkt, dass sie kaum noch Mehreinnahmen bringt. So wurden unter anderem Gewerbeeinkünfte und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausgenommen.
Sparerfreibetrag und Garantiezins. Radikal wurde der Sparerfreibetrag für das Jahr 2007 gekürzt. Dieser sank für Singles von 1.370 Euro auf 750 Euro sowie für Ehepaare von 2.740 Euro auf 1.500 Euro – zuzüglich der unveränderten Werbungskostenpauschale von 50 Euro (Singles) bzw. 100 Euro (Ehepartner). Ein Umdenken hin zu anderen Anlageprodukten ist demnach mehr denn je überlegenswert. Auch der Garantiezins der deutschen Lebensversicherer und Pensionskassen sank zum Neujahr 2007. So garantieren die deutschen Lebensversicherer seit diesem Jahr nur noch 2,25 % anstatt der vorherigen 2,75 %. Für laufende Verträge gelten selbstredend noch die alten Konditionen.
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie deren Grenzen. Zum 1. April 2007 soll die Gesundheitsreform in Kraft treten. Zur Entschuldung der Krankenkassen erhöhten fast sämtliche gesetzlichen Kassen ihre Beiträge (s. Tabelle) – durchschnittlich um 0,7 Prozentpunkte! Ein Wechsel der Krankenkasse könnte demnach immer lukrativer werden und eine Überprüfung tut Not. Einsparen können Versicherte beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Dieser wurde von 6,5 auf 4,2 % des Bruttoeinkommens gesenkt, weshalb dem Arbeitnehmer aus diesem Zweig durchschnittlich 385 Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen als bisher. Mehr zahlen müssen Rentenversicherungspflichtige: Hier erhöht sich der Beitragssatz um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 % des Bruttoeinkommens.
Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze die für die allgemeine Rentenversicherung relevant ist, veränderte sich nur im Osten. Während sie dort auf 4.550 Euro pro Monat steigt, beträgt sie im Westen weiterhin monatlich 5.250 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – liegt im Jahr 2007 bei 47.700 Euro bzw. 3.975 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Möchte ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, reicht es nicht mehr wie in der Vergangenheit in einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, ab dem 01.01.2007 muss mindestens 3 Jahre die Entgeltgrenze von mtl. 3.937,50 Euro überschritten werden. Wer nach Jahresbeginn von der GKV in die PKV wechseln will, kann dies also folglich zum 01.01.2010 tun, nämlich dann, wenn 3 Jahre lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde.
Arbeitszimmer, Kilometergeld, Kindergeld, GEZ-Gebühren und Minijobs. Das Arbeitszimmer ist nur noch steuerlich absetzbar, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ bildet. Ist dies nicht der Fall – wie beispielsweise bei Lehrern –, ist es nicht absetzbar! Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände können jedoch weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
Seit Januar 2007 kommt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,30 Euro erst ab dem 21. Entfernungskilometer zur Anwendung. Bei einer Fahrtstrecke von weniger als 21 Kilometern kann ein Freibetrag daher generell nicht mehr geltend gemacht werden. Beim Kindergeld wurde die Altersgrenze gesenkt. Statt 27 ist nun mit Vollendung des 25. Lebensjahres Schluss mit dem Kindergeld.
Eine neue Gebühr wurde von der GEZ erhoben. So fallen Handys, internetfähige Computer und andere „neuartige Empfangsgeräte“ künftig unter die Gebührenpflicht und werden mit einer Gebühr von 5,52 Euro mtl. berechnet. Treffen wird dies vor allem Selbständige und Unternehmer, die für entsprechende Geräte auf ihrem Firmengelände zahlen müssen. Dazu dürfen Unternehmer, die Minijobber im Betrieb haben, künftig auch noch 30 % anstatt 25 % pauschale Abgaben zahlen.
Bei Risiken und Nebenwirkungen heißt es daher auch künftig: Fragen Sie vorab Ihren Steuerberater!
(Marc Oehme)







