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Betriebliche Altersversorgung

Traumhaftes Geschenk vom Finanzamt für GmbH-Geschäftsführer

Durch die Unternehmensteuerreform 2001 ist die Rückdeckung von Direkt bzw. Pensionszusagen mit Investmentfonds seit dem 01.01.2002 noch interessanter geworden. Das liegt vor allem an der Dividendenfreistellung (§ 8 b Abs. 1 KStG) und an der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne ab 2002 (§ 8 b Abs. 2 KStG). Dies gilt für GmbH’s und AG’s.

Dieses eher ungeplante Geschenk für eine Rückdeckung über Investmentfonds ist allerdings auf den ersten Blick schwer erkennbar. Der Ursprung dieses Gesetzes bzw. der Unternehmensteuerreform ist der Wunsch der Regierung, dass sich die vielen (Überkreuz) Beteiligungen zwischen den Großunternehmen entflechten. Dafür hat sich die Regierung die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne ab dem Jahr 2002 einfallen lassen. Was künftig für die Beteiligungen von Großkonzernen an anderen Unternehmen gilt, ist ebenfalls für die Anteile von Investmentfonds zutreffend. Die zum Zeitpunkt des Verkaufs realisierten Kursgewinne sind ab dem Jahr 2002 steuerfrei, sofern die Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen gehalten werden. Ein geradezu „traumhaftes Steuergeschenk“ für GmbH-Geschäftsführer (wie für die GmbH auch selbst), die sich per Rückdeckung über Investmentfonds eine Altersvorsorge aufbauen wollen. Dies nach einer Haltefrist von mindestens zwölf Monaten, aber ohne jede Mindestbeteiligungsgrenze. Doch damit nicht genug. Das Körperschaftssteuergesetz stellt seither zusätzlich die Dividendenzahlungen steuerfrei, was für die Ermittlung des Gewerbeertrags ebenfalls gilt und das sogar unabhängig von einer Mindestbeteiligungsgrenze oder –besitzzeit.

Die Praxis

Viele GmbH’s haben eine unmittelbare Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer. Die ist zwar nicht gerade besonders einfach zu installieren, aber in diesem Fall schlicht die „geeignetste Gestaltungsform der Altersvorsorge“. Ein ganz wesentliches Merkmal für diese Pensionsrückstellungen ist aus Gründen der steuerlichen Anerkennung, dass die GmbH während der aktiven Zeit des Pensionsberechtigten Rückdeckungsvermögen in Form von nicht betriebsnotwendigem Vermögen aufbaut. Das muss später dann ausreichen, um die zugesagten Altersleistungen zu erfüllen und außerdem das Invaliditäts und Todesfallrisiko abzudecken. Gebildet werden kann dieses Sicherheitspolster im wesentlichen auf zwei Wegen: Durch den Abschluss einer konventionellen kapitalbildenden Lebensversicherung als Rückdeckung oder die Beteiligung an einem dafür geeigneten deutschen Investment oder Immobilienfonds. Dies ist die weitaus rentablere Alternative. Bei einer Lebensversicherung kann die Rente maximal für zehn Jahre mit Kapitalverzehr bedient werden; bei einem innovativen Konzept über Investmentfonds sind es bei einer Wertentwicklung von zehn Prozent jährlich mehr als 20 Jahre.

Rente zum Nulltarif

Dieser Umstand ist ein ziemlich herber Rückschlag für die alternative Lebensversicherungslösung. Der resultiert aus den Tücken der Bilanzierungsvorschriften. Denn zunächst sieht bei der Rückdeckung per Lebensversicherung alles sogar viel besser aus als bei der Lösung mit dem Investmentfonds. Die laufenden Aufwendungen für die Prämien sind bei ihr nämlich zusätzlich als Betriebsausgaben absetzbar und somit steuermindernd. Die Aufwendungen für den Kauf der Investmentanteile tauchen in der Gewinn- und Verlustrechnung dagegen gar nicht auf. Allerdings ist der Anteilskauf flexibler als die starren Beiträge die an die Versicherung zu zahlen sind. Der entscheidende Unterschied ergibt sich in der Bilanz. Hier muss bei der Lebensversicherungsvariante der tatsächliche Wert der Versicherung, das Deckungskapital, als Buchwert ausgewiesen und Jahr für Jahr fortgeschrieben werden. Dem entspricht bei der Investmentfonds-Lösung die Aktivierung des Aufwandes für den Kauf der Investment-Anteile. Dieser kleine Unterschied hat in der Leistungsphase, also wenn der geschäftsführende Gesellschafter in den Ruhestand gegangen ist, gravierende Folgen. Dann nämlich muss das Unternehmen diese angesammelten Buchwerte nach und nach wieder gewinnerhöhend auflösen. Bei der Lebensversicherungsvariante bleibt damit über die gesamte Zeitspanne betrachtet außer den Vorteilen aus der Steuerstundung im Endeffekt nichts übrig. Ganz anders bei der Rückdeckung durch Investmentfonds. Alle Kursgewinne nimmt das Unternehmen

Die Resultate

hier steuerfrei mit – und die laufenden Ausschüttungen obendrein. Im Notfall können steuerfrei Teile des Fondsvermögens verkauft werden. Der Effekt ist geradezu dramatisch, wie die Beispielrechnung zeigt. Selbst wenn die mit einem Investmentfonds erzielbare Rendite niedriger ausfallen würde als die bei einer Lebensversicherung, käme die Altersvorsorge für den Chef das Unternehmen allein wegen des Steuereffektes noch immer deutlich billiger: Für den Chef gibt es die Rente im Regelfall zum Nulltarif und die GmbH verdient sogar noch daran. Durch das höhere Kapital im Betriebsvermögen stellt dies ein besseres Rating gegenüber den Banken dar. In Hinsicht auf Basel II eine hervorragende Ausgangssituation. Die zweite Grafik zeigt eine Vergleichsrechnung für Pensionsrückstellungen mit Rückdeckung per kapitalbildender Lebensversicherung und per Investmentfonds (Zusage mit Alters, Witwen und Invalidenrente).

(Robert Maier)


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