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Wenn’s kracht, ist es meist zu spät

Unfallpolice

70 Prozent der Unfälle ereignen sich zu Hause und in der Freizeit. Die Folge: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt keinen Cent für die Unfallfolgen, denn sie bietet nur bei Arbeitsunfällen einen Grundschutz. Damit steht Ihr Kunde mit seinen finanziellen Problemen nahezu allein da. Gut, wenn für den Fall der Fälle durch eine leistungsstarke Unfallpolice vorgesorgt wurde!

Es lassen sich diverse Unfallsbeispiele aufzählen, wonach die Betroffenen „urplötzlich“ ohne Schutz dastehen. Gerade Kinder, Rentner, Selbstständige und Hausfrauen sind oft betroffen – besitzen sie doch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung. „Für Senioren ist die Unfallversicherung die einzige Form, sich gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität zu schützen“, erklärt Werner Gremmelmaier, Vertriebsvorstand der uniVersa Versicherung. Aber auch Arbeitnehmer sollten unter Berücksichtigung, dass in Deutschland alle fünf Sekunden ein Mensch verunglückt, nicht zu lange über den Schutz einer Unfallpolice nachdenken. Dabei sei erwähnt, dass eine Unfallversicherung die ebenfalls sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) keinesfalls ersetzt.

„Hier handelt es sich um Produkte mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen“, erläutert Hans von Sass-Gerg, Abteilungsleiter Versicherungstechnik der WWK Allgemeine Versicherung AG. Zum einen gehören die genannten Zielgruppen (Rentner, Kinder, Hausfrauen...) nicht zu dem Personenkreis, die eine BU oder EU abschließen können. Zum anderen geht es bei BU oder EU darum, eine laufende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auszugleichen, indem gewissermaßen eine Rente gezahlt wird. Mit Sofortleistung im Falle eines Unfalls hat dies nichts zu tun. „Eine Unfallversicherung kann dabei von Personen fast jeden Alters abgeschlossen werden. Bestehende Erkrankungen haben bis auf wenige Ausnahmen keinen Einfluss auf die Antragsannahme“, so Dieter Fröhlich, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungs-AG.

Bei einer Unfallversicherung erhält der Versicherte nämlich die notwendige einmalige Geldsumme. Gut zusammen passen eine BU mit laufender Rentenzahlung und eine Unfallversicherung mit Kapitalleistung. So sagt auch Unfallversicherungsfachmann Tino Griebsch, Vertrieb/ Underwriting Sach, Haftpflicht, Unfall bei der ASPECTA Versicherung AG: „Ein Unfall mit Invaliditätsfolgen führt nicht zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit. Jedoch können sich die Lebensumstände durch einen Unfall von heute auf morgen ändern. Der Verunfallte kann so mit der Kapitalleistung nach eigenem Ermessen aufgetretene finanzielle Lücken schließen.“ Zumindest ist es schon einmal gut, wenn die Möglichkeit einer Unfallrente im Rahmen der Police besteht – beispielsweise wenn Kunden keine BU-Police bekommen. Was muss eine Unfallversicherung leisten? Eine Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen, wie unter anderem Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Kernstück der Unfallversicherung ist hierbei die so genannte Invaliditätssumme, die in Verbindung mit der Gliedertaxe und einer etwaigen Progression die versicherte Leistung festlegt. System ist dabei, dass zunächst eine Invaliditätsgrundsumme festgelegt wird, die dann mit dem Invaliditätsgrad verrechnet wird.

Ein Beispiel: Der Kunde hat eine Grundsumme von 100.000 Euro und verliert bei einem Unfall den Fuß ab Fußgelenk. Da der Fuß bei Anbietern im Spitzenfeld (beispielsweise InterRisk, ASPECTA) 70 % Gliedertaxe „bringt“, würde der Versicherte also 70.000 Euro erhalten. Progression: Ein weiterer Faktor, der nun ins Spiel kommt – sie sorgt dafür, dass bei steigender Invalidität deutlich mehr ausgezahlt wird. Eine Progression von 500 % bedeutet, dass Ihr Kunde eine 500-%ige Mehrleistung bei Vollinvalidität erhält. Um beim genannten Beispiel zu bleiben: Bei 70 % Invaliditätsgrad und 500-prozentiger Progression werden aus den vorherigen 70.000 Euro nun ganz schnell 260.000 Euro! Jetzt kommt eine Besonderheit dazu – die Progression wird erst bei einer Invalidität von über 25 % wirksam. Das heißt, alle Behinderungen bis maximal 25 % werden linear berechnet. Bei 50 % werden bei einer Progression von 500 % schon 100 % der Grundsumme ausgezahlt, bei 75 % sind es bereits 300 % und bei 90 % sogar 420 %. Wie man sehen kann, wird bei hoher Invalidität die Leistung deutlich verbessert. Alternativ bieten einige Gesellschaften die beitragsfreie Verdoppelung der Invaliditäts- Kapitalleistung ab einem Grad von 90 % an – ein Invaliditätsgrad der doch äußerst hoch scheint! Gliedertaxen: Es gilt abzuwägen, ob man eine Police empfiehlt, die eine hohe Leistung nur bei schwerer Invalidität anbietet, oder jene, die auch dann eine gute Leistung bringt, wenn die Invalidität geringer ist. Auch die Frage der bedarfsorientierten Grundsumme ist entscheidend (lieber hoch als niedrig?). Viele Versicherer bieten eine teilweise verbesserte Gliedertaxe an. Wo andere für den Verlust des Gehörs auf einem Ohr 35 % Gliedertaxe haben, gibt es auch Versicherer, die hierfür 60 % (bspw. DBV-Winterthur) anbieten. Bei der uniVersa beträgt beispielsweise der Invaliditätsgrad bis zu 100 % bei Verlust eines Auges oder bis zu 80 % bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes oder Beines.

Auch gut: Einige Anbieter wie die Gothaer oder die Baden- Badener bieten spezielle „berufsspezifische“ Gliedertaxen an. Hierbei erhält der Beeinträchtigte eine höhere Gliedertaxe als normal – z. B. die Baden- Badener 60 % für den Verlust des Daumens, anstatt 20 %. Christina Bay, Produktmanagerin Sach bei den VOLKSWOHL BUND Versicherungen: „Das A und O einer guten Unfallversicherung ist die Gliedertaxe, denn je höher der angesetzte Invaliditätsgrad beispielsweise für den Verlust eines Körperteils ist, desto besser für den Versicherten.“ Vergleichen ist daher Pflicht. Mitwirkungsanteil: Ein weiterer Punkt, den Sie unbedingt bei der Beratung berücksichtigen sollten! Dieser besagt, dass gewisse Leistungen nicht in vollem Umfang gewährt werden, wenn Beeinträchtigungen schon vor dem Unfall vorhanden waren. Bei guten Versicherern wird dieser Abzug erst dann durchgeführt, wenn der Mitwirkungsanteil bei mehr als 50 % liegt. Zu nennen sind hier unter anderem die ASPECTA und die InterRisk, die dabei zu den Top Anbietern zählen. Denn, während diese beiden im Fall der Fälle die komplette Summe zahlen, sind bei anderen Anbietern Leistungskürzungen zu erwarten. Eine wichtige Entscheidungshilfe auf der Suche nach der richtigen Police sind sicher Ratings und Marktuntersuchungen. So beurteilte FINANZWELT im Rahmen des FINANZWELT-Awards 2002 und 2004 unterschiedlichste Kriterien mit dem besonderen Augenmerk des kundenorientierten Leistungskatalogs. „Damit kann der Vermittler die Gefahr einer Beraterhaftung für nicht gedeckte Schäden drastisch reduzieren“, erläutert Dieter Fröhlich von der InterRisk, dem Award Gewinner von 2002 und 2004. Und Günter Giese, Vorstand vom zweimaligen Vize- Award-Sieger ASPECTA hierzu: „Eine gute Unfallversicherung sollte mindestens die Anforderungen der Jury des FINANZWELT-Awards erfüllen und wenn sinnvoll darüber hinausgehen.“ Leistungen – keine halben Sachen.

Mit BOXplus hat die DBV-Winterthur Versicherung 2002 ein eigenständiges Bedingungswerk auf den Markt gebracht. „Durch den Wegfall üblicher Definitionen (AUB) haben wir den Versiche- rungsschutz deutlich erweitert“, so Bernhard Feuerer, Leiter Produktmanagement Schaden- und Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung ist ein Katastrophenschutz und muss demnach für den Ernstfall gewappnet sein. „Entscheidend ist die Qualität der Versicherungsbedingungen“, beschreibt uniVersa Vorstand Gremmelmaier. So müssen Sie sich als Vermittler bewusst werden, dass ein Kunde besser die sichere Variante wählen sollte, als sich im Nachhinein bei Ihnen zu beschweren, warum der Versicherer nicht leistet. „Policen, die Einschränkungen gegenüber den Verbandsbedingungen vorsehen, sind tatsächlich nur etwas für Verbraucher, die auf möglichst niedrige Prämien fixiert und sich dabei der Einschränkungen auch bewusst sind. Wie uns jedoch immer wieder auffällt, enthalten selbst die Top Produkte vieler Mitbewerber Einschränkungen, die natürlich aus Sicht der Beratungshaftung äußerst problematisch sind“, erklärt Fröhlich. Und Griebsch ergänzt: „Günstige Prämien in Geldwert kann im Schadensfall zu mehreren Tausend (hunderttausend) Euro weniger Leistung führen, wenn aus Beitragsgründen ein Basisschutz vermittelt wurde und der Versicherungsnehmer über die Möglichkeiten des ausführlichen Versicherungsschutzes (umfassende Bedingungswerke am Markt) nicht ausreichend oder gar nicht informiert wurde.“ Schönheitsoperationen. „Bei kosmetischen Krankheiten blockieren häufig Krankenkassen, wenn es um die Kostenerstattung geht. Deshalb sind in unserem Unfallschutz-Mehrwertprogramm kosmetische Operationen automatisch beitragsfrei bis zu 30.000 Euro mitversichert“,beschreibt Gremmelmaier. Auch bei der WWK ist dies der Fall: „Sowohl im Komfort- als auch im Premiumpaket sind Kosten für kosmetische Operationen und den unfallbedingt erforderlichen Ersatz von Front- und Schneidezähnen mitversichert“, erklärt von Sass-Gerg. Ein guter Vermittler sollte bei der Beratung immer darauf achten, dass möglichst viele potentielle Risikofaktoren, wie die kosmetischen Operationen oder Bergungskosten, im Idealfall beitragsfrei mitversichert sind. Üblicherweise werden zahlreiche Unfallursachen grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei vielen Anbietern sind Ursachen wie Schlaganfall, Unfälle durch Gase und Dämpfe nicht mitversichert. „Die verschiedenen Produktvarianten unserer Unfallversicherung Unfall Easy 2005 heben sich mit besonderen Leistungen vom Marktangebot ab. Im Basis-Tarif sind beispielsweise Leistungen für psychische und nervöse Störungen nach einem Unfall und für tauchtypische Gesundheitsschäden oder Vergiftungen bei Kindern enthalten“, so VOLKSWOHL BUND Expertin Christina Bay. Auch die ASPECTA bietet einige Highlights: „Wir haben unter anderem eine hervorragende Infektionsklausel, eine so genannte Krebsklausel für Frauen sowie eine Alkoholklausel“, beschreibt Griebsch. Auch die uniVersa bietet einige Vorteile für den Vertrieb. „Bei Erwerbstätigen sind zahlreiche Freizeitrisiken und deren besondere Unfallgefahren mitversichert. So werden Bergungskosten inklusive der Kosten für eine Dekompressionskammer bis 50.000 Euro übernommen. Ebenso sind tauchtypische Gesundheitsschädigungen (zum Beispiel Caissonkrankheit) und für besonders schlimme Fälle ein Komageld mitversichert. Verschollenheit wird als Unfalltod anerkannt. Als bisher einziger Anbieter leisten wir auch dann, wenn die festgestellte Invalidität wieder unter den Mindestgrad für eine Unfallrente sinkt. Dann gibt es einmalig bis zum Vierfachen der Rente“, erörtert Gremmelmaier. Besonders die Produkte für Kinder und die ältere Generation gilt es bei der Barmenia zu erwähnen. Ihre Unfallversicherung bietet mit schnellen Hilfeleistungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für Personen ab 50 einen besonderen Service: „Voraussetzung für die Hilfeleistungen ist lediglich die Hilfsbedürftigkeit der versicherten Person. Ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Invalidität müssen hierfür nicht gegeben sein! Entspricht die unfallbedingte Beeinträchtigung mindestens der Pflegestufe 1 der Pflegepflichtversicherung, so wird auch Körperpflege geleistet“, so Josef Beutelmann, Vorsitzender der Vorstände der Barmenia Versicherungen. Mit dem 1. Platz beim Capital-Innovationspreis 2004 und zum Versicherungsprodukt des Monats (Versicherungsmagazin) wurde das Kinderunfallprodukt der Barmenia gekürt. Beutelmann: „Wesentlicher Bestandteil von unserem Produkt KISS – und ein Novum auf dem Versicherungsmarkt – sind unsere Rehabilitations-Management- Serviceleistungen. Diese erbringen wir in Kooperation mit unserem Partner ReIntra, einem hochspezialisierten medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienst.“

Fazit: Ohne große Worte sollte die Assekuranz bei ihren Produkten vermehrt auf Qualität anstatt auf Quantität bzw. den Preis setzen: Denn „die komplette sinnvolle Sicherheit“ lässt sich beim Endkunden am Besten verkaufen, Produkte hierzu gibt es!

Wenig Sinn machen übrigens die netten Zusatzoptionen: Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Schmerzensgeld, Todesfall. Sie leisten nämlich immer nur dann, wenn ein Unfall geschehen ist. Daher sollten Sie Ihren Kunden doch lieber einzelne Absicherungen anbieten, sofern sie sich vor diesen Risiken schützen wollen und nicht die Zusatzbausteine wählen. Beispielsweise zahlt eine Risiko-Lebensversicherung immer im Todesfall (Ausnahme Selbstmord), während die Todesursache bei der Unfallversicherungsoption „Todesfall“ grundsätzlich ein Unfall gewesen sein muss. Abraten sollte man jedoch von einem Kombiprodukt Unfallversicherung mit Risiko Leben – aufgrund der Komplexheit und der Kosten sollte man beide Produkte trennen.

(Marc Oehme)


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