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uniVersa verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung

Die uniVersa Versicherungen bieten eine neue Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an. Highlight ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen und jegliche Altersbeschränkungen.

Im Leistungsfall zählt einzig und allein die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Leistungseinschränkungen wegen eines Vorberufes, der aufgrund eines Berufswechsels erst kurz vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde, drohen nicht. Damit werden lästige Streitigkeiten und versteckte Verweisungen auf andere Tätigkeiten vermieden. Ebenso verzichtet die uniVersa auf nachträgliche Erhöhung der Beiträge, wie sie nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) branchenweit möglich sind.

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