Anleger erster und zweiter Klasse
Unternehmenssteuerreform
Wieder einmal hat der Gesetzgeber mit dem Unternehmenssteuergesetz rückwirkend die Besteuerungsgrundlagen zu Lasten der Anleger geändert. Betroffen sind vor allem Zeichner des HPC Infrastruktur 1, der kürzlich in den Vertrieb gegangen ist. Aber auch die Vermittler eines bereits platzierten Fonds
müssen die Anleger mit einer höheren Steuerbelastung konfrontieren.
Nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 sind alle Zertifikate steuerpflichtig, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden. Der Steuersatz beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 %. „Der Fonds wird aber an der Zertifikatestruktur festhalten“, kündigte HPC-Chef Michael Pirgmann unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes an. „Denn mit den Zertifikaten haben wir trotz Abgeltungssteuer das steuerlich optimale Konstrukt. Wir werden somit an der steuerlichen Konzeption nichts ändern und mit einer Prospektergänzung arbeiten. Besser 25 % Abgeltungssteuer als Einkommensbesteuerung.“ Betroffen ist auch die Real I.S., die gerade ihren Australienfonds 3 vorbereitet. „Wir werden das geplante Zertifikate- Konzept nicht verändern“, meint Michael Lang, Sprecher der Real I.S.
Teilweise ist der noch im Vertrieb befindliche LHI Private Equity Fonds Europäischer Mittelstand betroffen, obwohl die Zertifikate vor dem Stichtag erworben wurden. Ausschlaggebend ist indes der Zeitpunkt, in dem der Anleger den Fonds zeichnet, in diesem Augenblick erwirbt er auch die dahinter stehenden Zertifikate. Anleger, die nach dem 14. März beigetreten sind oder noch beitreten, müssen auf den Ertrag der Zertifikate, sofern sie nach dem 1. Juli 2009 veräußert werden, Abgeltungssteuer zahlen. Die vorher dem Fonds beitraten, brauchen dies nicht. Es gibt also Anleger erster und zweiter (Steuer-)Klasse.
Ähnlich sieht dies beim Private Invest I von Hannover Leasing aus, der bereits ausplatziert ist. Anleger, die nach dem 14. März zeichneten, unterliegen der Abgeltungssteuer, wer vorher zeichnete nicht. Also unterschiedliche steuerliche Behandlung der Anleger im selben Fonds. Nichts zu befürchten haben die US-Policenfonds von Dr. Peters und Helios, die ebenfalls die Zertifikatestruktur angewendet hatten, nachdem die Finanzverwaltung die ursprünglich vermögensverwaltend konzipierten Fonds als gewerblich einstufte. Durch die Zertifikatestruktur können die Anleger die Erträge wie vorher beim vermögensverwaltenden Status steuerfrei beziehen.
(Dr. Leo Fischer)







