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Komplette Verwirrung

US-Policenfonds

Nach wie vor ungewiss ist die steuerliche Behandlung der geschlossenen Fonds, die in US-Risikolebensversicherungen anlegen. Ein Gespräch zwischen dem Vertretern des Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) Anfang Dezember 2004 brachte auch keine Klärung, ob die Fonds als vermögens-verwaltend einzustufen sind, wie die Branche meint, oder als gewerblich, wie dies offenbar die Finanzverwaltung anstrebt....

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Anbieter Helios mit seiner Anfrage bei der Finanzverwaltung. Dieser Initiator führt heute die Gruppe der Fonds an, die sich gar nicht erst auf weitere Diskussionen mit der Finanzverwaltung einlassen wollen, sondern neue Wege gesucht und gefunden haben.

Allerdings wird der Markt damit auch intransparenter. Insgesamt vier Varianten sind jetzt bei den geschlossenen Fonds für US-Gebrauchtpolicen zu unterscheiden. Und noch verwirrender wird das Ganze, weil einige Fonds zwar vermögensverwaltend konzipiert sind, aber sicherheitshalber bei den Renditeprognosen so tun als wenn sie gewerblich wären. Und um das Maß der Verwirrung voll zu machen, bekennen sich einige offiziell zum gewerblichen Konzept, gestalten ihre Fonds aber so, dass sie als vermögensverwaltend durchgehen, wenn der Fiskus seine Meinung ändern sollte. Keine leichte Aufgabe für die Vermittler, ihren Kunden die Produkte und deren Unterschiede zu erklären.

> Zertifikatelösung

Beim Helios Life II Premium beteiligt sich der Anleger nicht an einer KG, sondern erwirbt eine Serie von Zertifikaten, die an die Wertentwicklung eines Portefeuilles von gebrauchten US-Lebensversicherungen gekoppelt sind. Herausgeber des Zertifikats ist die Helios Life GmbH, die die Steuer vermeidet, weil sie die Einnahmen aus den Versicherungssummen auf der Fondsebene mit den Aufwendungen auf Grund der Verbindlichkeiten gegenüber den Zertifikate-Inhabern verrechnen kann.

Für die Zertifikatelösung hat sich auch die Dr. Peters GmbH bei ihrem Fonds Life Value II entschieden, aber dieses Konzept unterscheidet sich grundsätzlich von dem der Helios. Denn der Anleger wird hier an einer KG beteiligt, die ihrerseits die Zertifikate hält. Die Steuerfreiheit auf Fondsebene wird durch die Einschaltung einer Gesellschaft in Luxemburg erreicht. „Eine Kommanditgesellschaft, die lediglich Indexzertifikate hält, ist ausschließlich vermögensverwaltend und nicht gewerblich tätig", meint Christian-Oscar Geyer, geschäftsführender Gesellschafter des Initiators Dr. Peters.

Auf Anlegerebene sind die Einkünfte aus Zertifikaten ohne Zweifel steuerfrei, wenn die Zertifikate mindestens ein Jahr gehalten werden und wenn keine Garantien (für die Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals) ausgesprochen werden. Solche Garantien gibt es in der Tat nicht. Die Zertifikatelösung hat indes den Nachteil, dass sie recht kompliziert ist.
Bei der Zertifikatelösung hat indes auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Wörtchen mit zu sprechen (Finanzkommissionsgeschäft). Sie hat aber, wie die beiden Initiatoren versichern, keine Einwände.

> Betriebsstätte in den USA

Die Besteuerung in Deutschland vermeiden auch die Fonds, die zwar gewerblich konzipiert sind, aber eine Betriebsstätte in den USA unterhalten. Dann erfolgt die Besteuerung in den USA, und das ist für den Anleger günstiger. Denn dort können deutsche Anleger Freibeträge (für 2005 von 3.100 auf 3.200 Dollar erhöht) nutzen. Und für Einkünfte, die darüber hinausgehen, gelten weit geringere Steuersätze als in Deutschland. In Deutschland bleiben die Einkünfte nach den Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt. Es gilt allerdings der Progressionsvorbehalt.

Allerdings ein kleines steuerliches Restrisiko wittern einige Kritiker auch bei dieser Lösung. Wenn die US-Steuerbehörden zu dem Schluss kommen, dass die US-Betriebsstätte keine aktiven Einkünfte erzielt, für die die Freibeträge gelten, sondern lediglich passive Einkünfte, könnte die US-Finanzverwaltung eine 30-prozentige Quellensteuer erheben. „Unsere Wirtschaftsprüfergesellschaft hat uns versichert, dass diese Gefahr nicht besteht", erklärt Hans Heinrichs, geschäftsführender Gesellschafter des Initiators Sachsenfonds.

> Gewerblicher Fonds mit deutscher Betriebsstätte

Für diese Variante hat sich bislang ohne Wenn und Aber nur das EH1 Emissionshaus entschieden, das mit seinem ersten Fonds für US-Risikolebensversicherungen auf dem Markt ist. „Wir wollen damit allen eventuellen Unsicherheiten steuerlicher Art aus dem Wege gehen", meint Dr. André Küster, Geschäftsführer des EH1 Emissionshauses, an dem der Hamburger Schiffsfonds-Initiator Atlantic beteiligt ist. Der gewerbliche Fonds – gleichgültig ob mit Betriebsstätte in den USA oder Deutschland – erlaubt den Einsatz von Fremdkapital, um die Rendite zu hebeln. Darauf müssen die vermögensverwaltenden Fonds verzichten, wenn sie sich die Option auf eine Anerkennung des vermögensverwaltenden Status aufrecht erhalten wollen. Aber davon wollen die meisten der Fonds, die sich für die gewerbliche Lösung entschieden haben, gar keinen Gebrauch machen. Auch BVT, die bereits zwei vermögensverwaltende Fonds platziert hat, wollte ursprünglich den dritten Fonds für US-Lebensversicherungen, der derzeit in der Planung ist, gewerblich konzipieren, wird aber jetzt wohl doch mit einem vermögensverwaltender Fonds auf den Markt kommen. Der Grund: Es sind einige Konkurrenzprodukte auf dem Markt, die sich durch die Fondsgestaltung zumindest die Option offen halten, als vermögensverwaltend anerkannt zu werden, wenn denn die Finanzverwaltung diese Möglichkeit bietet. Bedingung ist, dass der Fonds die Geschäftsführung einem Kommanditisten überträgt. Wenn der einzige Vollhafter, die GmbH, auch die Geschäftsführung inne hat, ist der Fonds gewerblich geprägt, und es gibt kein Zurück zum vermögensverwaltenden Fonds.

> Vermögensverwaltende Fonds

Neben den im Vorjahr bereits aufgelegten BAC Life Trust One und dem HPC US Life 2 sind mit HVB Life II und dem US-Lebensversicherungsfonds I der Alcas zwei neue Fonds auf dem Markt, die vermögensverwaltend konzipiert sind. „Wir kalkulieren im Prospekt aber so, als wenn der Fonds als gewerblich eingestuft würde", erläutert Thomas Laumont, einer der HVB-Konzeptionäre. Ähnlich verfährt Alcas. BAC Life Trust One und der HPC US Life 2 kalkulieren wie ein vermögensverwaltender Fonds, weisen aber in Prospektergänzungen auf das Risiko hin, dass der Fiskus sie als gewerblich einstufen könnte.

Aber beide Fonds schließen nicht aus, sich für das gewerbliche Konzept zu entscheiden, wenn der Fiskus partout an der Qualifizierung als gewerblich festhalten sollte, um dann auch die Vorteile der Gewerblichkeit zu nutzen, auf die bislang bewusst verzichtet wurde, um die Option vermögensverwaltend zu erhalten. „Wir können den Fonds in einen gewerblichen Fonds umgestalten und dabei aus unserer amerikanischen Tochtergesellschaft eine US-Betriebsstätte machen", bemerkt BAC-Geschäftsführer Franz-Philippe Przybyl.

Die steuerliche Diskussion hat viele andere Fragen in den Hintergrund treten lassen, wie die nach der Einstandsrendite, mit der die Fonds kalkulieren. Einige Angebote des letzten Jahres warteten mit Einstandsrenditen von 20 bis 30 Prozent auf. „Mittlerweile ist ein Trend zu konservativeren Annahmen über die Einkaufsrendite des Policenportefeuilles festzustellen", meint Mihal Topalov, der beim Analysehaus TKL FondsGesellschaft für Fondsconzeption und -analyse für die Policenfonds zuständig ist. 12 bis 16 Prozent seien seiner Meinung nach realistisch. Inzwischen konnte der erste US-Policenfonds, der im Herbst 2002 aufgelegte BVT Life Bond Fund 1, einen Anfangserfolg melden. Der Fonds erzielte aus fälligen Versicherungen insgesamt 4,5 Millionen Einnahmen. Davon werden 661.000 Dollar ausgeschüttet (ein Prozent gegenüber prognostizierten 0,6 Prozent) und 3,839 Millionen in die Liquiditätsreserve übernommen. „Damit hat der BVT Life Bond 1 den Beweis erbracht, dass das Geschäftsmodell funktioniert", meint BVT-Geschäftsführer Andreas Graf von Rittberg. Daran waren mitunter Zweifel geäußert worden.

(Dr. Leo Fischer)


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