PKV
Verfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform und ... nix passiert!

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Gesundheitsreform für rechtens erklärt und schmettert demnach die Klage der privaten Krankenversicherungen (PKV) ab. Die Änderungen verletzten die Kläger nicht in Grundrechten wie der Berufsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit. Dennoch sieht sich die PKV auch als Gewinner des Urteils.
Es hätte doch viele gewundert, wenn das BVG-Urteil pro PKV ausgegangen wäre. Geklagt hatten die Victoria, AXA und Süddeutsche Krankenversicherung, der Debeka Versicherungsverein und die Allianz Krankenversicherungs- Aktiengesellschaft. Sie sehen die zahlreichen Neuregelungen der Gesundheitsreform als geschäftsmodellschädigend an. So wurde unter anderem die Pflichteinführung des „Basistarifs für jedermann" sowie die Neuerung der Altersrückstellung (Privatversicherte können künftig bei einem Wechsel des Unternehmens einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen) bemängelt. Die den Änderungen zugrunde liegenden Prognosen seien jedoch nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht. Dennoch müsse der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten.
Auch können sich deutsche Rückkehrer aus dem Ausland weiter freuen. Das BVG-Urteil bestätigte: Auslandsrückkehrer haben Anspruch auf den Basistarif! So ist die PKV auch weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risikoausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit entscheidet dann darüber, welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können. „Wir haben oft genug erlebt, dass Rückkehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten. Im schlimmsten Fall kann dies bis zum finanziellen Ruin führen", sagt Dennis Perlmann, Vertriebsdirektor für Makler und Multiplikatoren des Hamburger Expatriate-Spezialisten BDAE GRUPPE.
Zufrieden über das BVG-Urteil äußerten sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zöller MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB: „Die Kernelemente der Reform bedeuten mehr Transparenz, Wettbewerb und Versichertenorientierung auch für das private Krankenversicherungssystem. Das war uns von Anfang an ein zentrales Anliegen in der Gesundheitsreform. Mit seiner Entscheidung hat das Verfassungsgericht unsere Vorstellungen von Freiheit und Solidarität als zwei Seiten einer Medaille auch in der PKV bekräftigt. Durch die Schaffung des Basistarifs mit Annahmeverpflichtung wurde die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft und damit die Versichertenorientierung auch in der PKV gestärkt. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem bislang Nichtversicherten zugute." Doch von „Auffangen von Nichtversicherten in den Basistarif" kann keine Rede sein. So sind die Zugänge von Nichtversicherten in den Basistarif der Versicherten nach der Umfrage von finanzwelt in der Branche bis dato sehr überschaubar.
Auch ein Wettbewerb bezüglich der wechselwilligen Bestandskunden war nicht vorhanden. Die 8,6 Millionen privaten Bestandskunden sind ihren Kassen aus einem einfachen Grund treu geblieben: Ein Wechsel, der bis zum 30. Juni dieses Jahres möglich war, machte aufgrund der gesetzlichen Verordnungen einfach keinen Sinn. Michael M. Sennert, CMO der Schweizer CSS Versicherung, sieht das ähnlich: „Eine risikogerechte Kalkulationsmethode wie sie der Gesetzgeber im Zusatzbereich erlaubt und wie wir sie bei unseren Zusatzversicherungen anwenden, würde vor finanziellen Verlusten bei einem Wechsel schützen. Sie ist jedoch in der Vollversicherung vom Gesetzgeber nicht gewünscht. Daher wird eine Wettbewerbsstärkung, wie sie vom Gericht de facto gefordert wird, nur durch eine konsequente Mitgaberegelung der Alterungsrückstellungen möglich sein. Bisher führte ein Wechsel innerhalb der Vollversicherung trotz Portabilitätsregelung zu Verlusten." So war ein Wechsel von PKV A in PKV B nur möglich, wenn der Kunde danach erstmal bei PKV B für 18 Monate im Basistarif - mit deutlich weniger Leistungen - verweilte, bevor er danach in den hochwertigeren Tarif wechseln konnte. Demnach äußerst unattraktiv! Zudem ist die von Ulla Schmidt nett gemeinte Mitnahme der Altersrückstellung eher rudimentär. So konnten Bestandskunden zumindest die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitnehmen. Dies entsprach in der Regel jedoch gerade einmal 30 bis 60 % der bis dahin gebildeten Altersrückstellungen - somit auch das nicht gerade lohnend. Einzig, wer erst wenige Jahre in der PKV-Welt versichert war und somit kaum Altersrückstellungen gebildet hat, machte bei einem Tarifwechsel keinen finanziellen Verlust. Kein Wunder also, dass auch die Umfrage von finanzwelt bei einigen PKVs ergab, dass kaum Wechsel zu verzeichnen waren. So kommt die größte PKV, die Debeka, auf ganze 10 Wechsler und die DKV auf gerade einmal einen Wechsel. Peanuts demnach! Böse Zungen behaupten sogar, dass die Lobbyarbeit bezüglich der Gesetze zur Wechselmöglichkeit von bereits privaten Versicherten äußerst gefruchtet hat.
Zu den Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte: „Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll. Die Aussagen zum Zwei-Säulen-Modell sind eine klare Absage an jede Form einer Bürgerversicherung. SPD, Grüne und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß ist. Insofern eröffnet das Urteil auch eine Chance, nach der Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs einzuschlagen. Denn zugleich werden die Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds immer sichtbarer. Die gesetzliche Krankenversicherung muss schon die heutigen Gesundheitsausgaben mit Schulden finanzieren, dabei stehen die Spitzenbelastungen der demografischen Entwicklung erst noch bevor. Das System der Umlagefinanzierung gibt darauf keine Antwort."
(Marc Oehme)







