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Garantiepolice erleichtert PKW Verkauf
Autohändler müssen nach dem seit Jahresanfang geltenden Gewährleistungsrecht mindestens ein Jahr für Mängel gerade stehen, die schon bei Verkauf vorhanden waren. Dadurch sind private Verkäufer ins Hintertreffen geraten. Denn im privaten Markt gilt nach wie vor „Gekauft wie gesehen“. Die längere Gewährleistungsfrist spricht also für den Kauf beim Händler. Private Verkäufer können dadurch unter Preisdruck geraten. „Wir beobachten, dass Gebrauchtwagenkäufer seit 1. Januar spürbar eher zum Kauf beim Händler tendieren“, so Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender von Condor Versicherungen. » Weiter...