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Versicherungen

Unfallrente über den Tod hinaus

News

Die WWK Allgemeine Versicherung AG erweitert mit einer Unfallrente-Versicherung ihr Angebot.

Die „WWK Unfall-Rente“ leistet bei dauerhafter Invalidität von mindestens 50 % eine lebenslange Rente. Erwachsene bis 65 Jahre können maximal 2.000 Euro Monatsrente versichern, Kinder bis 1.500 Euro. Optional kann eine Verdoppelung der Rente ab einem Invaliditätsgrad von 75 oder 90 % vereinbart werden. Laufende Renten werden durch Beteiligung an den Überschüssen erhöht, die die Gesellschaft aus den für den Leistungsfall gebildeten Rückstellungen über den (in den Bedingungen nicht genannten) Rechnungszins hinaus erwirtschaftet. In einer unverbindlichen Beispielrechnung der WWK erhöhen sich die Renten in zehn Jahren um 38 %. Laufende Invalidenrenten werden über den Tod des Versicherten hinaus fünf Jahre weiter gezahlt. Diese Leistung ist unabhängig davon, wie lange zuvor bereits zu Lebzeiten gezahlt worden war. Damit hebe sich die WWK deutlich von den Mitbewerbern ab, die eine sog. Rentengarantiezeit (Rentenmindestzahlungsdauer) böten, betont das Unternehmen.

Erweiterter Unfallbegriff
Den nach Verbands-Empfehlungen eng gefassten Unfallbegriff hat die WWK für die Unfall-Rente um einige Ereignisse erweitert. Danach gilt Invalidität mitversichert, die verursacht wurde z. B. durch FSME infolge eines Zeckenbisses, Impfunverträglichkeiten, Bandscheibenschäden, Bauch- und Unterleibsbrüche als Folge eines Unfalles, u.a.. In einigen anderen Punkten bleibt die WWK hinter den leistungsstärksten Anbietern zurück. So gibt es zum Bespiel keine Zugeständnisse bei der Frist zum Geltendmachen von Leistungsansprüchen und bei der Pflicht, alle ärztlichen Anordnungen zu befolgen. Assistance-Leistungen sieht der Tarif nicht vor.

Kommentar
Mit den Erweiterungen des Unfallbegriffs und der Dynamik im Leistungsfall hebt sich die WWK deutlich von vielen Mitbewerbern ab.


Zur Sicherheit für Anfänger

Versicherungsschutz

Welchen Versicherungsschutz ein junger Haushalt haben sollte, darüber hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) natürlich schon vor Jahren Gedanken gemacht. Manches in diesem Zusammenstellung ist nicht unbedingt nötig, anderes aber unverzichtbar.

Eingebracht in ein liebevolles Joint Venture – ob mit oder ohne Trauschein – wird heute nach Meinung des GDV eine Autohaftpflicht-, Hausrat-, private Kranken- und Haftpflicht-, Lebens-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Doch wer seine erste Wohnung mit dem klassischen Jaffa-Anbauprogramm eingerichtet hat, wird kaum eine Hausratversicherung benötigen. Und viel wichtiger als die private Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in der Liste des GDV fehlte.

Die finanzielle Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ist aber heute für Jüngere fast ein Muss, da die gesetzliche Versicherung diesen Schutz nicht mehr bietet. Geburtsjahrgängen ab 1961 steht seit Jahresbeginn 2001 nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente zu. Was hierbei zählt, ist allein die Arbeitsfähigkeit. Ausbildung, Wissen und berufliche Erfahrung spielen keine Rolle mehr. Schließlich kann man – zumindest theoretisch – seine Brötchen auch als Hilfsarchivar bei einem Versicherer verdienen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf als Chemiker zum Beispiel nicht mehr ausüben kann.
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Interview mit Alexandra Weiher, Produktmanagerin für BU´s und Jürgen Walter, Bereichsleiter für Produktmarketing

Mit der Maklerschaft gewachsen

Gerling Leben glänzt mit einer richtungsweisenden Berufs-unfähigkeitsversicherung und einem Rundum-Service für Makler in der betrieblichen Altersversorgung

Mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung „Ego“ räumt der Köln/Wiesbadener Versicherer Gerling derzeit jedes denkbare Höchstrating ab. So beispielsweise bei Morgen & Morgen und Franke und Bornberg. Gerling Leben versteht sich als „Referenzversicherer“ freier Makler. „Ziel ist es, dass jeder Makler die Produkte unseres Hauses vor einem Abschluss in Erwägung zieht“, meint Jürgen Walter, Bereichsleiter für Produktmarketing. Mit ihm und der verantwortlichen Produktmanagerin für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Alexandra Weier, sprach FINANZWELT. » Weiter...


Kein Leben im Internet

Tillinghast-Studie zum Versicherungsvertrieb

Ohne Beratung sind Lebensversicherungen nicht zu vermitteln. Das gilt insbesondere für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung, wie der jetzt vorgelegte Tillinghast Vertriebswege-Survey 2002/2003 zeigt. Der Studie zufolge ist der Direktverkauf von Policen per Post weiter eingebrochen. Und das Internet, das mit großen Hoffnungen als neuer Vertriebsweg gestartet ist, spielt praktisch keine Rolle mehr.

Das Neugeschäft der Lebensversicherer wird nach wie vor vom klassischen Außendienst dominiert. Fast 40 Prozent des Neugeschäftsbeitrags – mit leicht fallender Tendenz – stammen von ihm. Etwas zugelegt haben unabhängige Vermittler. Ihr Neugeschäftsanteil ist 2002 auf über 24 Prozent angewachsen. An dritter Stelle folgt beim Verkauf von Lebensversicherungen der Bankschalter, der kräftig aufgeholt hat. » Weiter...


Doch eher eine Kröte?

Krankheitskosten-Zusatzpolicen für die GKV

Manchem Leser der FINANZWELT ist der schöne grüne Frosch auf dem Titelbild der ersten Ausgabe des neuen Jahres wohl eher wie eine Kröte erschienen. Die seit Jahresbeginn gesetzlich erwünschte Liebe zwischen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern jedenfalls wirft eine Reihe von Fragen auf. Und das sind keineswegs nur Haftungsfragen.

Die Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherer, die mittlerweile über die gesetzlichen Kassen verkauft werden, sind in aller Regel nicht dieselben, die der Vermittler im Angebot hat. Sie sind billiger, weil kostengünstiger kalkuliert, standardisiert und haben auch ein paar Haken. Die Haken haben für die gesetzlichen Kassen aber Charme. Das gilt aber nicht in allen Fällen.
Die Victoria Krankenversicherung zum Beispiel kooperiert eher locker mit mehreren Betriebskrankenkassen, ohne dafür besondere Tarife entwickelt zu haben. Die Kassenmitglieder erhalten die Zusatzversicherungen des Versicherers zur Ergän- zung des gesetzlichen Schutzes, auf die auch der eigene Außendienst und Makler Zugriff haben, wie Ingmar Douglas, Vorstandsvorsitzender der Victoria Kranken, auf der Bilanzpressekonferenz der Victoria Gruppe am 11. März in Düsseldorf betonte.
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Interview mit Adriaan C. Rijken, Vertriebs-vorstand Delta Lloyd

Open end

Bei der Ablaufleistung von Kapitallebens-versicherungen dominiert Unkenntnis

Die Deutschen wiegen sich bei der Altersvorsorge in falscher Sicherheit. Nach wie vor ist die Lebensversicherung das bevorzugte Mittel zur Absicherung im Alter. Allerdings weiß über die Hälfte nicht genau, wie viel sie bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt bekommt. Das ergab eine Umfrage der Finanzdienstleistungsgruppe Delta Lloyd in Zusammenarbeit mit NFO Infratest. Für viele von ihnen kann es bei Ablauf ein böses Erwachen geben. Denn häufig ist der eingezahlte Betrag zu niedrig, um mit der Auszahlung den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Geht es darum, das angesparte Geld wieder anzulegen, ist vor allem die Sicherheit der Geldanlage wichtig. FINANZWELT sprach mit Adriaan C. Rijken, Vertriebsvorstand Delta Lloyd. » Weiter...


Mehr Service in der Unfallversicherung

News

Die Aspecta Versicherung AG hat ihre Unfall-Versicherung durch den Einschluss von zahlreichen Assistance-Leistungen aufgewertet.

Die Unfall-Versicherung „UP-Under Protection“ der Aspecta zählt bereits zu den leistungsstärksten Tarifen dieser Sparte in Deutschland. Im Unfallversicherungs-Award der Finanzwelt wurde das Produkt mit dem zweiten Platz ausgezeichnet. Nun legt das Tochter-Unternehmen der Talanx AG (HDI) noch zusätzliche Service-Leistungen drauf. Diese neuen Leistungen umfassen die unfallbedingten Mehraufwendungen im Ausland für:


  • Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten, die auf einer Reise abhanden kommen.

  • Ersatzbeschaffung von Zahlungsmitteln, die bei dem Unfall abhanden kommen (Bargeld bis 2.000 Euro, EC- und Kreditkarten sowie Reiseschecks).

  • Ersatzbeschaffung von Kleidungsstücken, soweit diese bei dem Unfall abhanden kommen und nicht anderweitig ersetzt werden können.

  • Beschaffung von medizinisch notwendigen Geräten sowie verschreibungspflichtigen Arznei- und Hilfsmitteln zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit.

  • Vermittlung von jeweils geeigneten Rettungsdiensten, Krankentransporten, Krankenhäusern und Ärzten oder anderen Instituten für Heilbehandlung oder Rehabilitation.

  • Benennung einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei zur Klärung von rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Unfall.

  • Kontaktaufnahme per Post, Telefon, Fax oder E-Mail mit Rechtsanwälten, privaten- und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften wie Versicherungsgesellschaften oder Berufsgenossenschaften sowie mit nahestehenden Verwandten und Arbeitgebern.

  • Betreute Verpflegung und Unterbringung der minderjährigen Kinder im Ausland sowie deren betreute Rückreise an ihren ständigen Wohnsitz.

  • Verpflegung und Unterbringung von Mitreisenden, soweit eine frühere Rückreise nicht möglich ist.

  • Spätere Rückreise der versicherten Person oder eines Mitreisenden an ihren ständigen Wohnsitz aufgrund des Krankenhausaufenthaltes oder Todes der versicherten Person.

  • Spätere Rückreise der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz aufgrund ärztlich angeordneter Versorgung und Pflege durch einen Pflegedienst.

  • Betreute Rückreise der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz, soweit Betreuung ärztlich angeordnet.

  • Verpflegung und Unterbringung von Haustieren im Ausland sowie deren Heimtransport aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, ärztlich angeordneter Versorgung und Pflege oder des Todes der versicherten Person.


Zusatzleistungen für Kinder
Für im Ausland verunfallte Kinder bis 17 Jahre übernimmt die Aspecta die notwendigen Mehraufwendungen für:

  • Betreute spätere Rückreise des versicherten Kindes an dessen ständigen Wohnsitz aufgrund des Krankenhausaufenthaltes des versicherten Kindes.

  • Verpflegung und Unterbringung eines Mitreisenden, der volljährig und für das versicherte Kind aufsichtspflichtig ist, soweit eine betreute Rückreise des versicherten Kindes an dessen ständigen Wohnsitz nicht anders möglich ist.

  • Benennung von deutschsprachigen, auf Kinder spezialisierten Ärzten.


Bestandswirksam ohne Beitragserhöhung
Die nachgewiesenen Mehraufwendungen werden insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Bergungskosten gezahlt. Das sind in dem Tarif UP 10.000 Euro beitragsfrei. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden die verbleibenden Kosten gezahlt. Die Leistungserweiterungen wurden zu unveränderten Beiträgen eingeführt. In den Genuss der Verbesserungen kommen nach Angaben von Aspecta-Vorstand Günter Giese auch die Bestandskunden. Ihre Policen wurden bereits komplett umgestellt.

Kommentar
Die neuen Hilfen in Notlagen werten das Angebot deutlich auf. Die Verbesserungen unaufgefordert auch den Bestandskunden zugute kommen zu lassen, ist eine verbraucherfreundliche Geste.


Reiseversicherung auch tageweise

News

Die Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft hat die Mindestlaufzeit ihrer Reise-Policen auf einen Tag verkürzt.

Nach Beobachtungen der Elvia entwickeln sich die Deutschen zu einem Volk von Kurzurlaubern. Bereits jeder zweite Urlauber unternehme mindestens zwei oder mehr Kurztrips pro Jahr, teilte das Unternehmen mit. Dem Trend entsprechend hat der Versicherer sein Angebot angepasst. Die Reise-Versicherung „ServicePlus“ kann zu einem Tagesbeitrag ab zwei Euro abgeschlossen werden.

Das Paket beinhaltet die Versicherungssparten:


  • Auslandsreise-Kranken- inklusive Reise-Notruf-Versicherung

  • Reisegepäck

  • Reiseunfall

  • Reisehaftpflicht.


Durch günstige Tagesprämien ist das Produkt nach Überzeugung der Elvia ideal für den Megatrend Städtetrips.

Kommentar
Für den regelmäßigen Kurzreisenden ist eine Jahrespolice, die für beliebig viele Reisen gilt, die bequemere Alternative.


Fondspolicen ab 10 Euro

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Die MLP Lebensversicherung AG hat eine fondsgebundene Lebensversicherung mit ermäßigten Anfangs-Beiträgen ins Programm genommen.

Das Unternehmen hat den Mindestbeitrag ihrer Fondspolice „bestpartner concept“ von 50 auf 20 Euro und für Studenten auf 10 Euro pro Monat gesenkt. Damit folge MLP dem Wunsch zahlreicher Kunden, sich frühzeitig gegen gesundheitliche Risiken abzusichern, teilte der Finanzdienstleister mit. Die fondsgebundene Lebensversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbunden werden, deren anfänglicher Beitrag bei vollem Leistungsumfang ebenfalls reduziert ist.

Beitrag steigt stufenweise
Der verminderte Anfangsbeitrag von 20 Euro kann über einen Zeitraum von längstens drei Jahren gezahlt werden. Nach dieser Phase ist eine Beitragserhöhung fest vereinbart. So will MLP die monatlichen Zahlungen „der zukünftig steigenden Liquidität“ der Kunden anpassen.

„Der verminderte Anfangsbeitrag in einem vom Kunden definierten Zeitraum ist ein ungewöhnliches und daher innovatives Angebot im Lebensversicherungs-Markt", behauptet Bernd Neumann, Vorstandsvorsitzender MLP Leben. Ganz neu ist die Idee allerdings nicht. So hat zum Beispiel die DBV-Winterthur eine Lebensversicherung mit ermäßigtem Anfangsbeitrag seit mehr als 20 Jahren im Programm.

Kommentar
Warum Kunden, die nur 10 Euro im Monat sparen können, schon eine Kapitalversicherung abschließen sollen, bleibt unklar. Das Berufsunfähigkeits-Risiko kann auch selbstständig versichert werden.


Erweiterter Invaliditäts-Schutz für Kinder

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Die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG hat ihre seit 1999 angebotene Absicherung gegen Dauerschäden durch Krankheit und Unfall für Kinder erweitert.

Der „Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS)“ ist eine Versicherung, die bei einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität ab 50 % eine Rente zahlt und wahlweise zusätzlich einen Kapitalbetrag bei dauerhaften Unfallfolgen ab 1 % Invaliditätsgrad.

Bergungskosten bei Unfall (10.000 Euro) und Unfall-Todesfallschutz (5.000) sind obligatorisch mitversichert, zusätzlich eingeschlossen werden können Unfall-Krankenhaustagegeld und kosmetische Operationen nach Unfällen.

Neu sind Assistance-Leistungen bis zu einem Wert von 10.000 Euro, die von dem berufskundlichen Beratungsdienst ReIntra erbracht werden. Der Spezialist für Rehabilitations-Management soll bei drohender Invalidität ab 50 % Betroffene beraten und ein Konzept zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und das Kind bei der Rehabilitation begleiten.
„Invaliditätsfolgen lassen sich auf diese Art und Weise deutlich verringern,“ ist die Barmenia überzeugt. Kinder können in dem Tarif „KISS“ jetzt bereits mit Beginn der sechsten Lebenswoche versichert werden; marktüblich ist ein frühestmöglicher Beginn ab dem 2. Lebensjahr. Angeborene Krankheiten, die bei Abschluss der Police noch nicht bekannt sind, sind neuerdings mitversichert. Auch damit hebt sich die Barmenia von vielen Mitbewerbern positiv ab. Allerdings darf bei Vertragsbeginn keine unentdeckte Invalidität bestehen; dann kann das Unternehmen eine Rückabwicklung der Versicherung verlangen. Die Versicherung endet zum Schluss des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

Kommentar
Das Angebot ist im Vergleich zur Unfallversicherung die bessere Wahl. Es fehlt eine Möglichkeit der Weiterversicherung ab dem 19. Lebensjahr ohne erneute Risikoprüfung.


Gestaffelte Unfallrente für Senioren

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Mit der Stuttgarter Versicherung AG ist ein weiterer Anbieter mit einer Unfall-Versicherung in der Zielgruppe der so genannten Best-Ager (ab Alter 50 Jahre) aktiv geworden.

Die „Unfallrente Pro 50“ wird von der Stuttgarter für Personen im Alter ab 50 Jahren in drei Stufen angeboten. Im „Tarif 1“ ist eine monatliche Unfallrente ab 50 % Invalidität in Höhe von 250 Euro monatlich und eine Einmal-Zahlung bei dauernder Schwerst-Pflegebedürftigkeit von 9.000 Euro versichert. Bei den Tarifen 2 und 3 sind die doppelten bzw. vierfachen Summen versichert. Dazu kommen stets Bergungs- und Rettungskosten bis 50.000 Euro sowie ambulante Hilfeleistungen. Dafür verlangt der Versicherer Monatsbeiträge in den Tarifen 1 bis 3 von 14,00/18,97/ bzw. 28,94 Euro. Daneben kann ein Todesfall-Schutz in Höhe von 10.000 für einen Monatsbeitrag von 1,61 Euro mitversichert werden. 20 Euro Krankenhaus-Tagegeld kosten 2,71 Euro und für 500 Euro „SportAktiv“ werden 1,53 Euro Monatsbeitrag verlangt.

Invaliditätsleistung
Nach den Bedingungen der Stuttgarter (AUB 2002, Fassung 1.1.2002) gilt für die Bemessung des Invaliditätsgrades die Gliedertaxe nach Verbandsempfehlung. Ab 50 % Invalidität wird die vereinbarte Rente gezahlt, ab 90 % verdoppelt sich die Leistung und bei 100 % Invalidität wird die dreifache Rente fällig. Zu den wenigen Besonderheiten bei der Definition des Unfallbegriffes gehört der Einschluss von Herzinfarkt, Schlaganfall und FSME-Infektion durch Zeckenbiss. Die bei manchen Konkurrenten (zum Beispiel PB, Ideal, BBV und Karlsruher) in Senioren-Unfallpolicen mitversicherten Oberschenkelhals-Brüche gelten bei der Stuttgarter nicht als Unfall.

Stirbt der Versicherte während der Rentenzahlung, wird die Rente bis zu 10 Jahren ab Unfalltag an die Angehörigen weiterbezahlt.

Hilfeleistung
Bei Hilfebedürftigkeit im Haushalt nach einem Unfall erbringt der Versicherer Dienstleistungen wie Pflege und verschiedene Haushaltshilfen. Die Hilfen werden als Sachleistungen durch den Malteser Hilfsdienst erbracht, der Versicherungsnehmer kann sich den Dienstleister nicht selbst aussuchen. Die Leistung ist auf sechs Monate begrenzt und gilt nur im Inland. Die als Option wählbare Leistung „SportAktiv“ leistet bis zu 500 Euro für Fahrräder und bestimmte andere Sportgeräte, die bei einem Unfall mit Gesundheits-Schädigung beschädigt oder zerstört werden bzw. abhanden kommen.

Kommentar
Die angebotene Ausschnittsdeckung hilft nur bei einem kleinen Bruchteil des Risikos, die allermeisten Fälle von Invalidität und Hilfsbedürftigkeit entstehen – insbesondere in der avisierten Zielgruppe – durch Krankheiten und Gebrechlichkeit. Die angebotenen Hilfeleistungen überschneiden sich überflüssigerweise mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Vergleich zu anderen Senioren-Unfallversicherungen gehört die Stuttgarter längst nicht zu den Leistungsstärksten.


Vorsorgekonzept für einen “jungfräulichen” Markt

Das EuroSwitch!–Lebensarbeitszeitmodell

Neue Wege im Zukunftsmarkt „Eigenvorsorge“ geht seit gut einem Jahr die Frankfurter Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH mit ihrem Lebensarbeitszeitmodell. Im Kern geht es dabei um nachgelagerte Besteuerung in Reinkultur, die das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten“ (Flexigesetz) aus dem Jahr 1998 für die arbeitnehmerfinanzierte Eigenvorsorge ermöglicht, wenn diese denn nur betrieblich organisiert ist. Peter Fehrenbach, einer der geschäftsführenden Gesellschafter von EuroSwitch! sieht höchst attraktive Chancen für ambitionierte Finanzberater, speziell in kleineren und mittleren Unternehmen ein zukunftsweisendes Vorsorgekonzept jenseits der ausgetretenen Pfade unterbringen zu können.

Für die Beschäftigten großer Konzerne wie VW, Deutsche Telekom usw. gehören Lebensarbeitszeitkonten seit 1998 zum – viel genutzten – Standardangebot betrieblicher Vorsorgesysteme. Die hohen anfänglichen Fixkosten der dort installierten Modelle verhinderten aber bisher, dass die Lebensarbeitszeitkonten sich nennenswert auch in mittelständischen und kleineren Unternehmen ausbreiten konnten. Einer Untersuchung des DIHT zufolge werden sie nur von 1 % aller Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern genutzt. An diese Zielgruppe richtet sich das gemeinsam mit der Berliner Zeitkontenberatung Dr. Musil & Cie. entwickelte EuroSwitch!-Lebensarbeitszeitmodell, das mit seiner beliebigen Skalierbarkeit und ohne nennenswerte anfängliche Kosten präzise an die Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst werden kann.
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